Zeitschrift

Sicherheit und Kriminalität


 

Heft 1/ 2003

Hrsg: LpB

 



 

Inhaltsverzeichnis

  Fördert die Unwirtlichkeit unserer Städte Kriminalität?
 

Städtebau und Kriminalität

 

Von Edwin Kube        

Prof. Dr. Edwin Kube war bis vor kurzem als Abteilungspräsident im Bundeskriminalamt Wiesbaden tätig und dort Leiter des Kriminaltechnischen Instituts. Er lehrt Kriminologie und Kriminalistik an der Universität Gießen und ist Vorstandsmitglied der Neuen Kriminologischen Gesellschaft.

 

Städtebau als ein Faktor, der Kriminalität auslöst, und als Mittel der Kriminalprävention wurde in der Vergangenheit (außerhalb des anglo-amerikanischen Raumes) grundsätzlich vernachlässigt. 

Der Beitrag von Edwin Kube skizziert mit stadtplanerischer Zielrichtung einige Erkenntnisse sowie Aspekte der städtebaulichen Kriminalprävention. Nach dem derzeitigen Wissensstand bestehen zwischen bebauter und sozialer Um- und Mitwelt und Kriminalität nur mittelbare Wechselbeziehungen. Trotzdem können enge Zusammenhänge zwischen Delikten, insbesondere einer überdurchschnittlichen Belastung durch Gewaltkriminalität und städtebaulichen Raumfaktoren benannt werden. Auch das Phänomen der Kriminalitätsfurcht und der so genannten "Angsträume" wird von der bebauten Umgebung stark beeinflusst. Im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention ist eine nachhaltige Politik der Stadtentwicklung ein wichtiges Handlungsfeld. Wenngleich noch vielfältige kriminologische Untersuchungen notwendig sind, zeigen Praxismodelle, dass die Verzahnung von präventiven Maßnahmen und kommunalen Politikfeldern mit städtebaulichen Gesichtspunkten Wirkungen zeitigt. 

Red.

 

Städtebau als mittelbarer Faktor für Kriminalität

Zur Zeit zeichnen sich bei Polizei und Kommunen zwei strategische Ansätze ab, die für das Thema "Städtebau und Kriminalität" von Bedeutung sind: Zum einen wird Kriminalprävention zunehmend als gemeindenahe und problemorientierte - nicht primär als polizeiliche - Aufgabe angesehen, wobei die mit anderen Instanzen abgestimmte und vernetzte Problemlösung angestrebt wird. Ein Stichwort dazu ist die so genannte Kommunale Kriminalprävention1. Zum anderen wird inzwischen auch gesehen, dass Stadtplanung - und dabei insbesondere Städtebau einschließlich Architektur und Wohnungswesen - Kriminalität zwar nicht unmittelbar verursacht, aber eine Mitverantwortung an der Förderung oder an der Verhinderung vor allem auch von Gewaltproblemen hat. "Sie kann", wie die Beigeordnete des Deutschen Städtetages Gertrude Witte bei einem Seminar im Juni 1998 an der Polizei-Führungsakademie Münster zu Recht feststellte, "zwar die Tatursachen nicht oder nur wenig, die Tatbedingungen aber sehr wohl beeinflussen2. Altbundespräsident Roman Herzog warnte schon vor geraumer Zeit vor dem sozialen Verfall großer Wohnsiedlungen in Städten und der Hannoveraner Sozialgeograf Dirk Heuwinkel sagte, dass in den Kommunen zu wenig über die soziale Entwicklung nachgedacht werde3.

 

Zum Wissensstand über Städtebau und Kriminalität

Die Beziehungszusammenhänge zwischen physischer und sozialer Umwelt sowie Einstellungen und Verhalten der Bewohner als potenzielle Täter und Opfer sind bisher nicht ausreichend aufgehellt4. Noch weniger ist im Einzelnen erkennbar, welche Veränderungen der städtebaulichen Umwelt aufgrund welcher Wirkungsmechanismen zu Einstellungs- und Verhaltensmodifikationen führen. Einzelne Elemente von Präventionsprogrammen (z. B. die Belebung des Fußgängerverkehrs) können daher auch je nach der städtebaulichen Ausgangslage und der Kriminalitätssituation gegensätzlich wirken (z. B. größere Anonymität oder bessere soziale Kontrolle), ohne dass dies immer vorher genau prognostiziert werden kann. 

Zwar steht eine Fülle von Material zur Verfügung. Es fehlt jedoch an der theoretischen Durchdringung dieser Stoffsammlung. Forschungserkenntnisse sind auch kaum generalisierbar, zumal eine Vielzahl der Erklärungsversuche auf ausländischen Studien basieren, die nicht ohne weiteres auf unsere Verhältnisse übertragen werden können. Zudem ist der Erklärungswert der häufig "One-Shot"-Forschungsprojekte üblicherweise recht mäßig. 

Dessen ungeachtet verdeutlicht beispielsweise die Untersuchung von Flade5 die grundlegende Erkenntnis, dass es in einem stringenten Sinne keine monokausalen Zusammenhänge zwischen Raumfaktoren und Kriminalität gibt und (vielleicht unter anderem auch deswegen) vermehrt die Kriminalitätsfurcht in kriminologisch- städtebauliche Studien einbezogen wird. 

Beziehungszusammenhänge bestehen insoweit, als beim Vorliegen einzelner Faktoren bestimmte Kriminalität oder Kriminalität generell eher auftritt. Möglich sind daher höchstens Wahrscheinlichkeitsaussagen. Beispielsweise lässt sich behaupten, dass das Vorkommen des Deliktes A - mehr als es der Zufallswahrscheinlichkeit entspräche - mit den Raumfaktoren a, b, c … korreliert. Mit dieser Einschränkung zeigen sich engere Zusammenhänge zwischen Deliktsvorkommen sowie demographischen und (sonstigen) sozialen Raumfaktoren, teilweise auch mit Faktoren der baulichen Umwelt, wobei sich die Faktorengruppen gegenseitig beeinflussen können. 

Ähnliches gilt für die Ausprägung der Kriminalitätsfurcht. So beeinflussen offenbar sichtbare Polizeipräsenz und das Ausmaß informeller sozialer Kontrolle einerseits und "Disorder"/"Incivilities" im Sinne öffentlicher Unordnung andererseits das Ausmaß der Kriminalitätsfurcht6

Institutionen, die zur "Sicheren Stadt" beitragen wollen, sind daher weitgehend bloß auf Praxiserfahrung vor dem Hintergrund wissenschaftlich abgesicherter Tendenzaussagen angewiesen. Präventionsmodelle gelten darüber hinaus auch deshalb in ihrer Effizienz als schwer einschätzbar, weil sich nur Teile der Kriminalität für jeweils unterschiedliche Vorbeugungsmaßnahmen eignen und die erfolgreich verhüteten Delikte methodisch nur schwierig zu messen sind7.

 

Erklärungsansätze für Gewalt und Aggression 

Bei der Frage nach den Ursachen der meistens im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehenden Gewaltdelikte gegen Personen oder Sachen rücken die Erklärungsansätze für Aggression in den Blickpunkt. Den zur Erklärung von Aggression entwickelten Triebtheorien, die ihrerseits psychoanalytisch oder ethologisch fundiert sein können, stehen insbesondere die Lerntheorien gegenüber, vor allem der behavioristische Ansatz. Am bekanntesten wurde als Erklärungsmodell die Frustrations-Aggressions-Hypothese. 

Dabei muss Aggression nicht stets als Folge vorhergehender Frustration angesehen werden, wobei als Frustration die Störung einer zielgerichteten Aktivität im Sinne einer Versagung oder Behinderung verstanden wird. Betont wird vielmehr in diesem Zusammenhang der Aspekt des Lernens aggressiven Verhaltens. Bedeutung komme - neben sonstigen Stimuli (z. B. zerbrochene Fensterscheiben für Vandalismus) - den so genannten Hinweisreizen zu, die mit aggressivem Verhalten verknüpft sind. Das am besten geeignete Objekt zur Auslösung von Aggression ist im Hinblick auf Hinweisreize der bzw. das Frustrierende8.

Inzwischen liegen insbesondere aus dem anglo-amerikanischen Raum kriminologische Längsschnittuntersuchungen - vor allem Kohortenstudien - vor, die unter anderem zwei Typen jugendlicher Gewalttäter unterscheiden: Den chronischen Lebenslauf- Straftäter (nach unserer Begrifflichkeit in etwa Intensivtäter) und den Jugendzeit-Rechtsbrecher (für den Kriminalität beim Hineinwachsen in die Erwachsenenrolle einen episodenhaften Charakter aufweist)9. Im Rahmen von Lebenslauftheorien fallen die Intensivtäter durch Verhaltensprobleme (z. B. ein schwieriges Temperament, häufiges Lügen oder Wutanfälle) in der frühen Jugend auf. 

Die grundsätzlich problembeladene Wechselwirkung in einer desolaten Familie, einer sozial desorganisierten Nachbarschaft, einer Misserfolgsgefühle hervorrufenden Schule und einer vandalisierten, defizitären physischen Umwelt sowie eine Selbstachtung und Identität stiftende Einbindung in gewaltbereite Gruppen Gleichaltriger bringen aggressives Verhalten bereits in der Kindheit hervor bzw. verfestigen es10. Eine Negativspirale der Gewalt nimmt ihren Lauf. Schutzfaktoren im Sinne eines "sozialen Kapitals" können bei diesen Gegebenheiten nicht wirksam werden. Die kriminelle Karriere ist durch eine immer häufigere und gravierendere Deliktsbegehung geprägt. 

Übrigens unterstreicht auch das von Kaiser11 hervorgehobene Lebensstilkonzept die prozesshaft in der Auseinandersetzung mit der Umwelt entwickelte normative Orientierung und dabei das Einschleifen von Verhaltensmustern. Bedeutung komme dabei gerade den Sozialisationsträgern und den Sozialisationsbedingungen für die Biografie von Straftätern zu. Schneider12 weist zudem darauf hin, dass nicht zuletzt sozial desorganisierte Wohnviertel einen Risikofaktor für kriminelle Gewalt darstellen. Diese sind gekennzeichnet durch schwache Nachbarschaftsbindungen, durch den Wegzug sozialer "Durchsteiger", durch ethnische Konkurrenzsituationen und durch gewaltfreundliche Normen und Wertvorstellungen der Bewohner. Dabei betont Schneider, dass Kinder bereits aggressive Gewohnheiten lernen und beibehalten, wenn sie gewohnheitsmäßig Gewalt als Problemlösungskonzept im Fernsehen und in anderen Medien konsumieren. 

Wegen der Vielfalt kriminalitäts- und aggressionstheoretischer Erklärungsansätze mit ihren mannigfaltigen Ausgestaltungen und Überschneidungen ist es für eine praxisorientierte Prävention notwendig, auf einer der Gewaltbekämpfung "näheren" Ebene kriminogene Faktoren einschließlich der baulichen Sozialisationsbedingungen und der situativen Anreize zu skizzieren. Dies gilt umso mehr, als insgesamt betrachtet die Aggressionstheorien heutigen Zuschnitts sowie selbst komplexere multifaktorielle und integrative Erklärungsansätze für die Praxis noch wenig aussagekräftig sind. 

Zusätzlich helfen nicht zuletzt Erkenntnisse, die Evaluationsstudien zum Erfolg von Präventionsprogrammen erbracht haben. So haben - um nur ein Beispiel zu nennen - die Größe und überschaubare bauliche Gestaltung der Schule offenkundig Einfluss auf das öffentliche Gewaltvorkommen13.

 

Raumfaktoren und Gewaltkriminalität 

Als relevante raumbezogene Variablen, die für eine überdurchschnittliche Belastung durch Gewaltkriminalität in Betracht kommen, gelten (was aber nicht unstrittig ist) insbesondere folgende Faktoren14

  • niedriger sozio-ökonomischer Status eines Raumes mit (weiterer) sozialer Abstiegstendenz zum sozialen Brennpunkt, nicht zuletzt aufgrund hoher Fluktuation und hohem Leerstand von Wohnungen; 

  • massiertes Vorhandensein benachteiligter Minderheiten und/oder Randgruppen sowie kinderreicher Familien bei allein erziehendem Elternteil; 

  • hoher Anteil männlicher Minderjähriger, jedoch nicht nach einer Studie von Flade15 für einzelne ostdeutsche Städte; 

  • große Belegungsdichte von Wohnungen und Gefühle des Beengtseins (verstärkt bei innerfamiliärem Gewaltklima); 

  • Wohnbereich bzw. Nähe zu Wohnbereich mit hohem Straftäteranteil im Sinne von "Breeding Areas", also Quellgebieten strafbaren Handelns; 

  • defizitäres, monofunktionales Wohnumfeld; 

  • hohe Dichte von Zielobjekten kriminellen Verhaltens ("Attracting Areas"); 

  • günstige Tatgelegenheiten, unter anderem gute Flucht- oder Versteckmöglichkeiten für Straftäter. 

Allerdings muss die Gefahr gesehen werden, dass bei Vorliegen einzelner der genannten Faktoren eine hohe Kriminalitätsbelastung und eine überdurchschnittliche Kriminalitätsfurcht im Sinne kollektiver Generalisierung unterstellt werden. Die Folge kann eine soziale Stigmatisierung des Wohnquartiers sein, die insbesondere wegen der Abnahme informeller sozialer Kontrolle einen Filtering-down- Prozess erst nachhaltig in Gang setzt. 

Zu Recht betont Achnitz16, dass für die Entwicklung von Kindern gerade das Wohnumfeld von besonderer Bedeutung ist. "Die Kinder mit guten Wohnumfeld hatten in einem standardisierten Motoriktest signifikant bessere Ergebnisse als die Kinder, die in einem schlechten Wohnumfeld aufwuchsen und nicht unbeaufsichtigt im Freien spielen konnten (…). Auch in den psychosozialen Fähigkeiten waren drastische Unterschiede zu beobachten. Die Kinder, die aus dem schlechten Wohnumfeld kamen, waren unselbstständiger, weniger konfliktfähig und eingeschränkter in ihrer Kooperationsbereitschaft". Übrigens weist der Autor darauf hin17, dass zwar Entwicklungsrückstände meistens wieder aufgeholt werden, wenn das Kind älter wird. Er betont jedoch zugleich die Gefahr einer sehr frühzeitigen "Störungskarriere", wenn weitere Belastungsfaktoren dazu kämen.

Umgekehrt muss man sehen, dass eine besonders sozialisationsgeeignete baulichräumliche und soziale Umwelt einen Schutzfaktor darstellt, der spätere Belastungen eventuell kompensieren kann. So ermöglicht das ungeplante, spontane Zusammensein Kindern, aber auch noch Jugendlichen, soziale Regeln auszuhandeln, Grenzen zu erfahren und Konflikte frühzeitig bewältigen zu lernen. Hier kommt schon dem Kindergarten eine große Bedeutung im Hinblick auf das kooperative Spielen zu. Jugendliche brauchen zudem Räume für Streifzüge, wo sie an bestimmten Orten ohne allzu große Funktionseinschränkungen einen gestaltbaren Raum vorfinden und ihre Kräfte messen können. 

Dass schon die unmittelbare Wohnsituation von Kindern eine wesentliche Sozialisationsbedingung darstellt, braucht nicht im Einzelnen ausgeführt zu werden. Es leuchtet ein, dass beengte Wohnverhältnisse dem Kind erhebliche Beschränkungen bei der Entdeckung der Umwelt und der motorischen Entwicklung auferlegen und den Jugendlichen zur häufigen Aushäusigkeit mit der Gefahr, sich Jugendbanden anzuschließen, veranlassen. 

Auch die Eltern (bzw. der erziehende Elternteil) werden ihrerseits durch eine größere Stresssituation eher dazu neigen, Aggressionen an ihren Kindern abzureagieren. Das wird vor allen Dingen dann gelten, wenn diese Erwachsenen durch weitere Probleme (wie Arbeitslosigkeit oder Alkoholismus) belastet sind. Hier zerstören Erwachsene eventuell das Selbstwertgefühl ihrer Kinder, verursachen Angstsyndrome, Bindungslosigkeit zur Familie und vermitteln ein Bild eigener Hilflosigkeit. Dabei wird unter Umständen ein Kreislauf der Gewalt in Gang gesetzt, der spätere präventive Maßnahmen in ihrem Erfolg erheblich beeinträchtigt. Dabei ist im Rahmen der Prävention insbesondere auf die ca. sechs - zehn Prozent der delinquierenden Kinder und Jugendlichen abzustellen, die weitgehend zu den chronischen Lebenslauf-Straftätern zählen und auf die über die Hälfte der registrierten Kriminalität dieser Altersgruppe entfällt18.

 

Bauplanung, Stadtentwicklung und Kriminalprävention

Soll Kriminalprävention auf kommunaler Ebene effektiv betrieben werden, so ist sie in die Stadtplanung einzubeziehen und reicht damit über die klassische Städtebauplanung mit ihrem in erster Linie baulichen Ansatz weit hinaus19. Die sich abzeichnenden immensen sozialen Probleme in den Städten müssen durch eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik20, die auch Bundes- und Landeshilfen mit einbeziehen, Lösungsansätzen zugeführt werden. Es kommt in der Zukunft darauf an, Maßnahmen mit dem Schwerpunkt der städtebaulichen Erneuerung "aus einer Hand" zu kombinieren und zu integrieren21. Dazu zählen Städtebauexperten insbesondere die Politikfelder Wohnungswesen- und Wohnungsbauförderung, Verkehr, Arbeits- und Ausbildungsförderung, Sicherheit, Frauen, Familien- und Jugendhilfe, Wirtschaft, Umwelt und schließlich Kultur und Freizeit. 

Versteht man Stadtplanung in einem solchen Sinn, so bietet sich die Möglichkeit, korrespondierende kriminalpräventive Ansätze facettenreich in diese Politikfelder einzubringen. Nur bei dieser Verzahnung wird man den sich verändernden Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung gerecht. Diese Rahmenbedingungen sind unter anderem von noch immer zu hohen Arbeitslosenzahlen - und dabei insbesondere langzeitarbeitslosen jungen Menschen -, der Zunahme einkommensschwacher Haushalte, der nahezu überall großen Zahl in das Wirtschafts- und Gesellschaftsleben nicht integrierter Ausländer und Spätaussiedler und nicht zuletzt durch Kriminalitäts- und dabei auch Gewaltphänomene geprägt.

Eine herausragende Plattform für eine stadtplanerisch dominierte Kriminalprävention bildet das Bund- und Länderprogramm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt", das zu einer Neuorientierung der Stadtentwicklung führen soll und über die Förderung rein baulicher Maßnahmen weit hinaus reicht22. Unter dem Programmziel "Soziale Impulse" will man zu mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, aber auch zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, zur Unterstützung des sozialen Miteinander, zur Wiederherstellung von gemischten Bewohnerstrukturen und zur Verbesserung des Infrastrukturangebotes beitragen. Der "politische Impuls" zielt auf den integrativen Einsatz verschiedener Politikfelder ab, wobei die Städtebauförderung als Leitprogramm dienen soll23

Es ist offenkundig, dass gerade in den neuen Bundesländern in den 90er Jahren die Stadtentwicklung durch eine nachholende Tertiärisierung und durch Desillusionierung und in diesem Zusammenhang durch sich sozial auswirkende Brüche und Diskontinuitäten gekennzeichnet war. Der Abbau vorhandener betrieblicher wie auch nachbarschaftlicher Beziehungsnetze, generell zunehmende Mobilität und soziale Segregation haben einschneidende Veränderungen sozialer Lagen und Beziehungen mit sich gebracht24. Aber auch in Westdeutschland sind traditionelle "Milieus" sowie über Generationen prägende Zugehörigkeiten - etwa zu religiösen Gemeinschaften - weitgehend verblasst. In ganz Deutschland tun soziale und räumliche Mobilität ein weiteres dazu, Solidarbewusstsein in Familien und sonstigen Beziehungsgeflechten aufzulösen. Die Erscheinung des Non-helping- Bystanders, d.h. des bloßen Zuschauers bei gewalttätigen Vorkommnissen, ist inzwischen soziale Realität geworden25.

 


Beschmierte Fassaden und Sachbeschädigungen können erste Anzeichen für den sozialen Verfall großer Wohnsiedlungen sein.  

Foto: dpa

 

Tatortanalysen tragen zu einer nachhaltigen Kriminalprävention bei

Bei dieser Ausgangslage stellt sich die Frage, was Städtebau - im Rahmen einer umfassenderen Stadtplanung - zur Kriminalprävention beitragen kann. Um in der Praxis gezielt präventiv tätig werden zu können, bedarf es - neben der Betrachtung der Täterwohnsitze insbesondere unter sozialen und baulich-räumlichen Aspekten - vor allem auch einer Analyse von Tatortstrukturen. Dabei ist von Interesse, wo welche Delikte konzentriert vorkommen (z. B. "Hot Spots" - also Krisenherde - im Innenstadtbereich). Es stellt sich die Frage, ob bzw. inwieweit ein räumlicher oder sonstiger Beziehungszusammenhang, der präventabel ist, besteht. 

Hier helfen kriminologische Regionalanalysen, die allerdings noch mehr als bisher städtebauliche Aspekte (beispielsweise die weithin festzustellende disparate Entwicklung von "Oasen gehobener Wohnlagen" in Innenstädten und "citynahen Armutsnischen" 26) berücksichtigen müssten. Gerade im Zusammenhang mit der Analyse von Tatortstrukturen ist der (erweiterte) "Defensible Space-Ansatz" von Oscar Newman für uns bereits vor Jahren eine brauchbare Diskussionsgrundlage, zum Teil Orientierungshilfe geworden. Informelle soziale Kontrolle als einer der Eckpfeiler für das sichere Zusammenleben grundsätzlich gesetzestreuer Bürger kann nach diesem Ansatz u. a. durch die Ausformung des Wohnumfeldes als Kommunikationsraum oder durch Gebäudeeingänge, die von der Wohnung, aber auch von der Straße her einsehbar sind, gefördert werden. Die bewohnerbezogene Zuordnung des unmittelbar an das Wohngebäude angrenzenden Raumes durch Bepflanzung und Markierung wird - so der Ansatz - prinzipiell Territorialität sowie Verantwortungsbereiche vermitteln. Dies soll auch dadurch gefördert werden, dass die Mieter in einzelnen Wohnarealen einen vergleichbaren Lebenszyklus (z. B. Familien mit kleinen Kinder) aufweisen. Das Konzept von Newmann, dessen Gefahr allerdings im Fördern einer "Bunkermentalität" besteht, wurde später um sozio-kulturelle Elemente ergänzt27. Insoweit wurde angestrebt, die kriminalitätsabwehrende Architektur etwa unter dem Aspekt der Integrations- und Sozialisationseignung der Wohnumwelt zu erweitern. Zusätzlich fanden auch Aspekte der "Prospect-Refuge-Theorie" Berücksichtigung, die primär die Verbrechensfurcht betreffen und dabei unter anderem Versteck-, Flucht- und Zufluchtmöglichkeiten zum Inhalt haben.

 

Angsträume sind beeinflussbare Phänomene

Als städtebaulich (einschließlich verkehrstechnisch) beeinflussbare soziale Phänomene stellen sich die so genannten Angsträume dar. Hierbei wird deutlich, dass gerade die Kommunale Kriminalprävention die vorrangig Erfolg versprechende Verortung ermöglicht28

Die insbesondere von Frauen wahrgenommenen Angsträume sind u. a. durch folgende Merkmale gekennzeichnet29

  • formelle und informelle soziale Kontrolle fehlen weitgehend; 

  • die Orte sind unüberschaubar, einzelne Bereiche sind nicht einsehbar; 

  • es bestehen Versteckmöglichkeiten, beispielsweise durch eine Randbepflanzung von Bürgersteigen und Wegen; 

  • die Beleuchtung ist mangelhaft, defekt oder fehlt ganz, dunkle Anstriche verhindern die Grundhelligkeit; 

  • im direkten Umfeld existieren Dunkelzonen; 

  • in typischen Unsicherheitsbereichen, etwa Tiefgaragen, mangelt es an technischen Sicherheitsanlagen (z. B. Notrufsäulen und Videoanlagen); 

  • es fehlen weitgehend Erdgeschossnutzungen, zumindest in den Abend- und Nachtstunden, 

  • Außenanlagen sind vandalisiert oder insgesamt verwahrlost. 

Der Maßnahmenkatalog zur Vermeidung oder weitgehenden Beseitigung von Angsträumen ist vielfältig. Er reicht von der guten nächtlichen Beleuchtung über baugestaltende Maßnahmen für Einfahrten, Zugänge und Wegeführung bis zu wohnungsnahen, dezentralisierten Versorgungseinrichtungen, dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, Frauen-Nacht- Taxis oder Disko-Abholdiensten. Solche Forderungen sind zwar nicht neu, dennoch werden sie nur in geringem Umfang realisiert. 

Andere im Ausland (z. B. in Großbritannien30) anscheinend mit Erfolg praktizierte Kontrolleinrichtungen (etwa "Closed Circuit Television", also Videoüberwachungssysteme), die gegenüber potenziellen Tätern abschreckend wirken und das Sicherheitsgefühl bei den potenziellen Opfern erhöhen sollen, werfen bei uns - soweit nicht inzwischen in den Polizeigesetzen geregelt - oft komplexe Rechtsfragen (etwa Fragen der Gefahrenabwehr, des Datenschutzes oder insgesamt der Verhältnismäßigkeit) auf. Außerdem stellt sich in der Praxis die Kostenfrage für die Anschaffung und das Betreiben solcher Anlagen. 

Daneben ist - wie gerade US-amerikanische Studien verdeutlichen -, offenbar eine sachgerechte Aufklärung der Wohnbevölkerung über die Kriminalitätslage, eine gut sichtbare, aber nicht "überzogene" Polizeipräsenz und engere Kontakte der Bewohner zu "ihrer" Polizei von erheblicher Bedeutung für den Abbau überzogener Kriminalitätsfurcht31

Unabhängig von polizeilichen Maßnahmen unterstreicht insbesondere der in den USA oft zitierte "Broken Windows- Ansatz", dass Einbrüche in die öffentliche Ordnung - etwa durch nicht zügig beseitigte vandalistische Schäden - "ansteckend" wirken und dabei zudem die Kriminalitätsfurcht der Wohnbevölkerung erheblich steigern können32

Inzwischen gibt es in Deutschland eine Vielzahl kriminalpräventiver Ansätze auf zumindest partiell städtebaulich-architektonischer Basis, die zusätzliche, vielfältig soziale Komponenten einbeziehen und insgesamt einen Handlungsansatz favorisieren, der zur Entwicklung des Gemeinwesens und auf individueller Ebene zu den bereits erwähnten Schutzfaktoren beitragen sollen. Damit nähern sich solche Konzepte dem zunehmend diskutierten Quartiermanagement mit der dabei angestrebten Mobilisierung der Wohnbevölkerung für die eigenen Belange an33.

 

Das Baurecht als Ressource für präventive Maßnahmen

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht gewährleisten einen für kriminalpräventive Zwecke tragbaren Rahmen. Dies zeigen schon die städtebaulichen Richtpunkte des § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB). Nutzungsfestlegung, städtebauliche Gebote und die Regelung zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Baugesetzbuch sowie in der Baunutzungsverordnung bieten ein breites Spektrum, das für kriminalpräventive Zwecke auch nicht annähernd ausgeschöpft wird34

Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, insbesondere für größere Wohnanlagen, sollte erwogen werden, ob nicht Mindeststandards im Sinne eines technischen Grundschutzes (z. B. für Türen, Beschläge und Schlösser) in DIN-Vorschriften und in den Landesbauordnungen festgelegt werden sollten. Ein guter Ansatz zum Einbruchschutz findet sich in § 53 Abs. 1 Satz 4 der Landesbauordnung von Schleswig- Holstein. 

Entsprechende Auflagen in den Baubescheiden könnten langfristig bei neuen Bauvorhaben dieses Abwehrniveau herstellen, ähnlich dem Grundschutz, wie er im Rahmen des Brandschutzes besteht. Insoweit müsste auch überlegt werden, ob nicht die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen insbesondere in Ballungsgebieten ebenso wie die Brandinspektion oder der Prüfstatiker systematisch und regelmäßig zur Stellungnahme zu präventionsrelevanten Baugesuchen beigezogen werden sollten.

 


Ein als Einbrecher verkleideter Rolladenbau-Meister demonstriert im Rahmen einer Messe technische Sicherheitsstandards im Bereich Einbruchschutz. 

Foto: dpa

 

Positive Gelegenheitsstrukturen schaffen und fördern

Zu Recht hebt der Kriminologe Heinz35 hervor, dass allenthalben ein Missverhältnis zwischen "negativer" und "positiver" Gelegenheitsstruktur bestehe. Deshalb sollte - neben einem Abbau von Tatgelegenheiten - vor allem "ein weiterer Ausbau von nachfrageorientierten ‚niedrigschwelligen' Möglichkeiten der Freizeit- und Sportbetätigung (unterhalb der Schwelle verbindlicher Vereinsaktivitäten) sowie von Integrations- und Kommunikationsmöglichkeiten angestrebt, gefördert und gestärkt werden". Heinz betont, die Präventionsvorstellungen der Bevölkerung zeigten, dass gerade auch für den Ausbau solcher positiver Gelegenheitsstrukturen im Sinne kultureller und sozialer, auch sozialpädagogisch begleiteter Betätigungsmöglichkeiten und Aktionsräume, insbesondere für junge Menschen eine hohe Akzeptanz erwartet werden könne. 

Es hat den Anschein, dass die auf Sozial- und Kriminalprävention hin orientierte Stadtplanung ihre Möglichkeiten auch nicht annähernd ausschöpft. Projekte mit einer solchen Zielvorstellung bewegen sich im Bereich primärer, dabei ursachenorientierter Prävention, dabei insbesondere im Sinne der Frühintervention bei der Beseitigung von Sozialisationsdefiziten.

 

Eine Umorientierung der Kriminalpolitik zur präventiven Bekämpfung von Straftaten ist unabdingbar

Das Strafrecht als Steuerungsmittel kommt gewöhnlich zu spät und wirkt dann nur noch sehr äußerlich und partiell. Unabdingbar ist eine weitere Umorientierung der Kriminalpolitik zur präventiven Straftatenbekämpfung36. Hierbei müssen auch technische und organisatorische Vorbeugungsansätze ausgebaut werden37. In Frankreich beispielsweise ist seit den 90er Jahren das notwendige Niveau der Überwachung bzw. Überwachungstechnik in Geschäften - etwa je nach Geschäftsart, Größe der Verkaufsfläche und der Einwohnerzahl der Gemeinde - gesetzlich geregelt. Verstöße der Verantwortlichen gegen diese Vorgaben sind bußgeldbewehrt38. Lange hat man jedoch übersehen, dass die primäre Kriminalprävention - insbesondere in der Form der Frühintervention - einen essenziellen Ansatz gerade auch zur Gewaltvorbeugung darstellt und dabei die Stadtplanung eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt. 

Daher verwundert es nicht, dass das Deutsche Forum für Kriminalprävention eine Mehrzahl von Symposien durchgeführt hat, die sich mit primärpräventiven Fragen befasst haben. Dieser Ausrichtung des Forums entspricht es auch, wenn das vom Bundesjustizministerium geförderte Projekt "Primäre Prävention von Gewalt gegen Gruppenangehörige - insbesondere: junge Menschen" von jenem betreut und moderiert wird. So wurden etwa im Rahmen des Projekts bei einem Workshop Anfang Dezember 2002 sieben praxiserprobte primärpräventive Projekte zur Gewalt gegen Gruppenangehörige vorgestellt. Schließlich sei vermerkt, dass sich das Deutsche Forum für Kriminalprävention in der Vergangenheit auch unmittelbar mit stadtplanerischen - insbesondere städtebaulichen - Fragen unter dem Thema "Sichere Kommune" befasst hat.39

Das Präventionsfeld "Städtebau" bedarf noch vielfältiger kriminologischer Untersuchungen, die kostensparend und erfolgversprechend in staatenübergreifender Kooperation realisiert werden sollten. Um ein Beispiel für eine solche Forschungsfrage zu nennen, sei auf die durch Stadtplanung zu entwickelnden stabilen Nachbarschaften verwiesen. Inwieweit wird dieses planerische Ziel etwa durch die Sozialstruktur der Wohnbevölkerung, deren Eigentumsanteile an Grund und Boden im Wohndistrikt, durch die Nutzungsstruktur des Gebiets (neben der Wohnnutzung), durch Vorhandensein oder Fehlen von Infrastruktureinrichtungen oder durch die Größe des Bevölkerungsanteils, der sowohl in der Nachbarschaft wohnt als auch dort seinen Arbeitsplatz hat, erreicht?40

Soweit Kriminalprävention nicht flächendeckend strukturelle Probleme aufgreift, sollte sie vorwiegend vor Ort erfolgen. Dort häufen sich auch die kriminogenen Faktoren. Kriminalprävention auf kommunaler Ebene stellt deshalb einen verheißungsvollen Ansatz dar, der zunehmend städtebauliche Präventionselemente berücksichtigen sollte. 

Städtebau ist nur ein Themenkreis in diesem Kontext. Er ist zwar von besonderer Relevanz, ist aber auch in einen stadtplanerischen Gesamtrahmen einzubinden. Dies verdeutlicht nicht zuletzt das zu Beginn erwähnte Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt". Daneben müssen auch auf Landes- und Bundesebene zu entwickelnde Konzepte und Strategien abgestimmt und transparent gemacht werden. 

Auf Bundesebene wird nicht zuletzt der "Blick über die Grenzen" notwendig sein, um im Ausland vorhandene erfolgreiche Programme bezüglich ihrer Transferierbarkeit zu bewerten und gegebenenfalls bei uns an die hiesigen Rahmenbedingungen angepasste Pilotprojekte zu initiieren. Einer effektiven Aufgabenwahrnehmung auf diesem Gebiet kommen neuere Entwicklungen auf europäischer Ebene entgegen. In diesem Zusammenhang ist etwa das Europäische Netzwerk für Kriminalprävention (EUCPN) zu erwähnen41. Es ist zu hoffen, dass durch die staatenübergreifende Orientierung und die Setzung des Schwerpunktes Primärprävention beim Deutschen Forum für Kriminalprävention die bisher in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden erheblichen Lücken zumindest teilweise geschlossen werden können42. Bei dieser Ausfüllung der Lücken wird nicht zuletzt der städteplanerische, insbesondere städtebauliche Präventionsansatz gerade in seiner primärpräventiven Ausprägung eine nicht unerhebliche Rolle spielen.

 

Anmerkungen

1 Vgl. etwa Schwind, H.-D.: Kriminologie. Heidelberg, 12. Aufl., 2002, S. 339ff.; Schürholz, F. H.: Kommunale Kriminalprävention in Baden-Württemberg - Konzepte, Projekte, Erfahrungen. In: Die Polizei 4/1999, S. 193ff. und Kube, E./Schneider, H./Stock, J. (Hrsg.): Vereint gegen Kriminalität - Wege der kommunalen Kriminalprävention in Deutschland. Lübeck 1996, S. 11ff. 

2 Witte, G. in: Polizei-Führungsakademie (Hrsg.): Kriminalitätsverhütung durch Sicherheitsvorsorge. Kriminalitätskontrolle als gemeinsame Aufgabe von Polizei, öffentlichen Institutionen und Privaten. 1999, S. 210ff. Zu Städtebau bzw. städtebaulicher Prävention definitorisc  Baum, D.: Städtebauliche Prävention. In: Kriminalprävention in Rheinland-Pfalz, 1/2002, S. 6. Zu dem Begriff Stadtplanung s. Steinebach, G. in: Kriminalprävention in Rheinland-Pfalz, 1/2002, S. 12 

3 Roman Herzog, FAZ vom 07.05.1999, S. 1 und Heuwinkel, D., Wiesbadener Tagblatt vom 05.02.1999, S. 3. 

4 Dazu etwa Schwind a.a.O.,S. 187ff.; Flade, A.: Zur öffentlichen Sicherheit in den ostdeutschen Großsiedlungen  In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 2/1996, S. 114ff.; Eisner, M.: Alltägliche Gewalt in Schweizer Städten. Zürich 1993, S. 15ff. sowie ders. in: Jehle, J. M. (Hrsg.): Raum und Kriminalität. Mönchengladbach 2001, S. 3ff. 

5 Flade a.a.O. Vgl. in diesem Zusammenhang auch Farrington, D. P./Welsh, A.: Effects of improved street lighting on crime: A systematic review. August 2002  S. 1ff. 

6 Dazu zusammenfassend etwa Schwind a.a.O., S. 388ff. 

7 In diesem Zusammenhang sehr informativ Ekblom, P.: Safer Cities and residential burglary. A summary of evaluation results. In: European Journal on Criminal policy and Research, Vol. 4,1/1996, S. 22ff. 

8 Vgl. zu Gewalt gegen Sachen Kube, E./Schuster, L.: Vandalismus. Erkenntnisstand und Bekämpfungsansätze. Wiesbaden, 3. Aufl., 1985, S. 31ff. 

9 Siehe Schneider, H.-J.: Gewaltdelinquenz im Kindesund Jugendalter. In: Kriminalistik, 3/2000, S. 89ff. m. w. N. 

10 Vgl. andererseits zum positiven Peer-Involvement als Netzwerkressource Kleiber, D.: Empowerment un  Partizipation. In: jugend & Gesellschaft, 4/1999, S. 4ff. 

11 Kriminologie, 3. Aufl. 1996, S. 513 

12 a.a.O., S. 91 

13 Schwind a.a.O., S. 218 und Achnitz, C. In: Reinwold, K. J./Jans, B.: Handbuch zur Kriminalprävention. Opladen 1996, S. 11 

14 Vgl. in diesem Zusammenhang etwa Schwind a.a.O., S. 298ff.; Flade a.a.O., S. 114ff. sowie Kube, E.: Städtebau, Wohnhausarchitektur und Kriminalität. Stuttgart 1994 S. 12ff. 

15 a.a.O., S. 121 

16 a.a.O., S. 3ff. 

17 S. 6 

18 Vgl. auch Schneider a.a.O., S. 89ff. 

19 Vgl. Döhne, H. J./Walter, K.: Aufgaben und Chancen einer neuen Stadtentwicklungspolitik. In: Bundesbaublatt, 5/1999, S. 24ff. 

20 Dazu Stüer, B.: Nachhaltige städtebauliche Entwicklung. In: Deutsches Verwaltungsblatt 1999, S. 117ff. 

21 So (auch zum folgenden) Döhne, H. J./Walter, K. a.a.O., S. 24ff. 

22 Siehe dazu Döhne, H. J./Walter, K. a.a.O., S. 24ff. und Richter, B.: Starterkonferenz zur "sozialen Stadt". In: Bundesbaublatt, 4/2000, S. 24ff. 

23 Vgl. auch Deutsches Institut für Urbanistik: Die Soziale Stadt. Eine erste Bilanz. Berlin, Mai 2002, S. 12ff. 

24 So Häußermann, H./Neef, R. (Hrsg.): Stadtentwicklung in Ostdeutschland. Soziale und räumliche Tendenzen. Opladen 1996 

25 Vgl. auch Schwind a.a.O., S. 372 

26 Dazu Kecskes, R.: Wohnungsmarkt und Sozialstruktur. In: Archiv für Kommunalwissenschaften, 2/2000, S. 212ff. 

27 Dazu Taylor, R. B./Harrell, A. V.: Physical Environment and Crime. Washington 1996, S. 7ff. In diesem Zusammenhang auch De Leon-Granados, W.: Travel  through Crime and Place. Boston 2000, S. 99f. 

28 Dazu Kube, E. in Festschrift für Günther Kaiser zum 70. Geburtstag. 1. Halbband. Berlin 1998, S. 847ff  

29 So Pohlmann, N./Rohr, B. in: Kube/Schneider/Stoc  a.a.O., S. 231ff. 

30 Dazu Welsh, A./Farrington, D. P.: Crime prevention effects of closed circuit television: A systematic review. August 2002, insbes. S. 41ff. sowie Jehle, M.: Öffentliche Videoüberwachung. Königsweg oder Irrweg der Kriminalprävention. In: forum kriminalprävention, 1/2001, S. 27ff. 

31 In diesem Zusammenhang etwa Kube, E. in: Rössner, D./Jehle, M. (Hrsg.): Kriminalität, Prävention und Kontrolle. Heidelberg 1999, S. 85 m. w. H. und Reuband, K.- H.: Wahrgenommene Polizeipräsenz in der Wohnung und ihre Auswirkung auf das Sicherheitsgefühl. In: Die Polizei 1999, S. 112ff  

32 Dazu vor allem Hess, H.: Fixing Broken Windows and Bringing Down Crime. In: Kritische Justiz, 1/1999, S. 32ff. Zu den Gründen der Unsicherheit in Deutschlan  auch Dörmann, U./Remmers, M.: Sicherheitsgefühl und Kriminalitätsbewertung. Neuwied/Kriftel 2000, S. 31ff. 

33 Vgl. etwa auch Kammerer, S.: Strategie aus der Bronx. Süddeutsche Zeitung vom 17.04.1999, S. 10  

34 Zu den präventiven Gestaltungsmöglichkeiten des Wohnumfeldes siehe die informativen Anregungen In: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Städtebau und Kriminalprävention. Mainz 2002, S. 4ff. Vgl. etwa zur Wohnungsbelegung die Freistellungsmöglichkei  von Belegungsbindungen gem. § 7 Wohnungsbindungsgesetz; in diesem Zusammenhang auch Kecskes, R. a.a.O., S. 212ff. 

35 In: Kerner, H. J./Jehle, M./Marks, E. (Hrsg.): Entwicklung der Kriminalprävention in Deutschland. Mönchengladbach 1997, S. 30 

36 Vgl. etwa Heinz, W.: Kriminalpolitik an der Wende zum 21. Jahrhundert. In: Bewährungshilfe 7/2000, S  131ff. 

37 Vgl. insbes. Hassemer, W.: Perspektiven einer neuen Kriminalpolitik. In: Strafverteidiger, 12/1995, S. 483ff  

38 Siehe Bauer, A./Raufer, X.: Violence et Insécurité urbaines. Paris 2000, S. 71f. - Besonders aufwändige Präventionsprogramme plant und realisiert Großbritannien. Siehe etwa auch Dhiri-Brand, B.: Crime Reduction Programme Analysis of Costs and Benefits: Guidance for Evaluators. Home Office 2000, S.   

39 Dazu Kaldun, S./Ingold, G.: Expertentagung "Sichere Kommune". In: forum kriminalprävention, 1/2001, S. 17f. 

40 Vgl. auch Neuhöfer, M.: Überforderte Nachbarschaften. In: Aus Politik und Zeitgeschicht. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament vom 27.11.1998, B 11/1998 sowie Kecskes, R. a.a.O., S. 232ff. 

41 Vgl. auch Sohn, W.: Kriminalprävention in europäischer Perspektive. In: Kriminalistik 1/2003, S. 31ff. 

42 In diesem Zusammenhang Schwind, H.-D.: Hat die (Anti-)Gewaltkommission vergeblich gearbeitet? In: Die Kriminalprävention, 2/2000, S. 54

 

 

 


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