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Zeitschrift Fußball und Politik
Heft 1 2006 Hrsg: LpB
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Skandale auch in der beliebtesten Sportart Fußball, die beliebteste aller Sportarten, ist eine jener Sportarten, die relativ stark von Skandalen und Spielmanipulationen1 betroffen ist. Tabelle 1 zeigt, dass nicht bis zum Bundesliga-Skandal von 1971/722 zurückgegriffen werden muss,3 um diese bedauerliche Aussage zu untermauern. Selbst bei Beschränkung auf das noch recht junge 21. Jahrhundert ist die Anzahl der Skandale und Schiedsrichteraffären beeindruckend hoch. Es wird deutlich, dass der Fußballsport weltweit4 von der Korruption betroffen ist. Die Fußball-Korruptionsfälle lassen sich dabei zunächst in zwei Arten unterteilen: Regelmäßig - aber nicht ausschließlich - dominiert in den Ländern, in denen die Wettmärkte weniger entwickelt sind, die Korruption mit dem Ziel, den Kampf um bessere Rangplätze in den Ligen, insbesondere um Aufstiegsplätze (oder die Vermeidung von Abstiegsplätzen) zu beeinflussen. In Ländern mit entwickelten Wettmärkten dominiert die Korruption mit dem Ziel der Manipulation einzelner Spiele, um damit Wetterlöse zu maximieren. Allerdings darf eine Unterteilung in Arten von Skandalen im Fußball (und in anderen Sportarten) bei dieser Unterteilung nicht halt machen. Die Manipulation ist nicht auf Wettkampfergebnisse beschränkt. Fälle 16 und 17 in Tabelle 1 zeigen, dass Korruption beim Bau von Fußballstadien existiert, was allerdings angesichts der allgemeinen Anfälligkeit der Bauwirtschaft für die Korruption kaum verwundert. Und: selbst wenn hierfür in den letzten Jahren im Fußballsport keine Fälle bekannt wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch der "sonstige Produktions- bzw. Wertschöpfungsprozess" des Fußballsportes betroffen ist, so wie dies für andere Sportarten bekannt wurde. Korrup-tion(sverdachtsmomente) im Sport existieren bereits bei der Entscheidung um die Orte, an denen bestimmte Sportereignisse stattfinden sollen.5 Ferner existiert Korruption beim Sponsoring, bei der Berichterstattung im Fernsehen, ja selbst bei der Vergabe von Funktionärsposten.6
TAB. 1: KORRUPTION(SVERDACHTSFÄLLE) IM FUßBALLSPORT
Vorwürfe und Gerüchte sind noch keine Tatsachen Spätestens an dieser Stelle sind einige Bemerkungen notwendig: Erstens sind Korruptionsvorwürfe und -verdachtsmomente im (Fuß-ball-)Sport zunächst einmal nicht so ernst zu nehmen: Wenn Sportler verlieren, neigen sie dazu, die Schuld überall zu suchen - aber nicht bei sich selbst. Gerne werden auch unlautere Machenschaften der Gegner wie Korruption (und Doping) als Argument angeführt. Und wenn Fans ihre Mannschaft verlieren sehen, ist der Vorwurf der Schiebung schon immer schnell da gewesen. Von daher spricht gerade im Sport vieles für den juristischen Grundsatz, von Tatsachen nur auszugehen, wenn rechtskräftige Urteile vorliegen - und den Bericht über Fälle, in denen lediglich Verdachtsmomente vorliegen, entweder zu unterlassen oder aber die beteiligten Personen weitestgehend zu schonen. Allerdings gibt es aus polit-ökonomischer Sicht einen Aspekt, der dafür spricht, sich explizit auch mit den Verdachtsmomenten zu befassen: Die tatsächliche Korruption in einer Gemeinschaft hängt über den Mechanismus der "Self-fulfilling prophecies" positiv von der allgemein wahrgenommenen bzw. empfundenen Korruption ab. Eine Wahrnehmung, dass die Korruption weit verbreitet ist, senkt die Moralschranken der Menschen und erhöht so die Korruption. Es muss explizit beachtet werden, dass sich Tabelle 1 und die folgenden Ausführungen zumindest teilweise auch auf Fälle erstrecken, in denen noch keine rechtskräftigen Urteile, sondern lediglich Verdachtsmomente bestehen.
Das Ausmass ist schwer zu beurteilen … Zweitens: Eine klare Abgrenzung der Korruption (oder gar des Wortes "Skandal") fällt schwer, weil der Begriff von Nation zu Nation (und von Kontinent zu Kontinent) sowie von Sportart zu Sportart unterschiedlich ausgelegt wird und einem Wandel im Zeitablauf unterliegt.7 Drittens: Wenngleich die erste Vorbemerkung in die Richtung zielt, dass nicht alle "Skandale" tatsächlich welche sein mögen, ist auf erhebliche Dunkelziffern der Korruption (auch im Sport) zu verweisen. In Industrieländern wie Deutschland werden höchstens fünf Prozent der Korruptionsfälle aufgedeckt (Bannenberg/Schaupensteiner 2004). Dieser korruptionsspezifische Wert stimmt gut mit der Schätzung von Dunkelziffern bezüglich der allgemeinen Wirtschaftskriminalität von über 96 Prozent überein.8 Unter der Annahme, dass im internationalen Rahmen und im Sport vergleichbare Dunkelziffern herrschen, impliziert dies, dass das tatsächliche Ausmaß der Korruption im Sport größer ist, als in der Tabelle 1 dargestellt.
… aber geringer als in anderen Bereichen Viertens darf dies nicht in die Richtung interpretiert werden, dass die Korruption im Fußballsport ein besonders großes, über die Korruption in anderen Bereichen menschlichen Zusammenlebens hinaus gehendes Problem ist. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich angesichts der vielen Fußballbegegnungen an jedem Tag in der Welt die nachgewiesenen Korruptionsfälle im Sport auch unter Berücksichtigung einer erheblichen Dunkelziffer relativieren. Auch die Höhe der Bestechungsgelder im Fußballsport erscheint relativ kleiner als in anderen Bereichen, wo inzwischen bis zu 30 Prozent der Summe des Auftrages, der "an Land gezogen" werden soll (Müller 2002, S. 492 u. 495), eingesetzt werden. Im Falle der Münchener Allianz-Arena floss "nur" ein Prozent. Und die Gelder, welche Spieler und Schiedsrichter im deutschen Fußball-Wettskandal von 2004/2005 erhielten, waren im Vergleich zu den Wettgewinnen, welche die inzwischen verurteilten Wettbetrüger um den Kroaten Ante Sapina erzielten, fast lächerlich. Erst recht gilt dies im Vergleich zu dem Schaden, der durch den Skandal ausgelöst wurde9 - selbst im Falle von Robert Hoyzer, welcher die Annahme von 50.000 Euro gesteht (o.V. 2005t) bewegen sich die Gelder im Promillebereich. Fünftens dürfen die obigen Schilderungen von aktuellen Korruptionsskandalen nicht ohne Weiteres in die Richtung interpretiert werden, dass die Korruption ein in jüngerer Zeit verstärkt auftretendes Phänomen im Fußball sei - möglich ist, dass lediglich die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema erhöht ist. Wenngleich mit zunehmenden Finanzvolumina im Fußballsport das Potenzial für eine zunehmende Korruption steigt (Maennig 2002), ist auch zu beachten, dass aufgrund der in jüngerer Zeit verbesserten Archivierungs- und internationalen Kommunikationstechnologien, Informationen auch über die Korruption im Sport besser verfügbar werden. Klare empirische Belege zur These einer verstärkten Korruption im Fußballsport liegen jedenfalls bisher nicht vor.10
Korruption verletzt sportliche Normen und Werte Obwohl keine Beweise für ein trendmäßiges Ansteigen der Korruption im Sport und/oder für eine Zunahme über das Korruptionsausmaß in anderen Lebensbereichen hinaus vorliegen, ist sie im (Fußball-)Sport besonders problematisch. Aufgrund der vorsätzlichen Verletzung der sportlichen Werte wie Fairness und leistungsorientierte, aber ansonsten ergebnisoffene Wettkämpfe wird der zentrale Sinn des Sportes nicht mehr erfüllt. Das Ansehen des Sportes sinkt, potenzielle Athleten (bzw. beim Nachwuchs: deren Eltern) wenden sich vom Sport ab, Sponsoren stellen ihre Unterstützung ein. Diese Form von "Kosten" entsteht spätestens mittelfristig dem gesamten Sport und den Sportlern. Deshalb erscheint es angemessen, wenn der Präsident des Internationalen Olympischen Kommitees Jacques Rogge (2005) festhält, dass die Korruption eine der größten Gefahren für den Sport ist.
Der Kampf gegen die Korruption Korruption dürfte diejenige Art von Unfairness im Sport sein, die am stärksten ökonomisch bedingt ist. Aus den ökonomisch-theoretischen Erkenntnissen ergeben sich zunächst die nachfolgenden zentralen Erkenntnisse bezüglich der optimalen Anti-Korruptionspolitik im Sport (vgl. Maennig 2002, 2006).
Nicht um jeden Preis … Maßnahmen zur Verringerung dieser und anderer Delinquenzformen sind nur in dem Umfang anzuwenden, wie die sozialen (Grenz-) Kosten11, die bei der Planung und Durchführung der Gegenmaßnahmen entstehen, die aus ihnen resultierenden sozialen (Grenz-) Nutzen (z.B. eingesparte (Image-)Schäden für den Sport, vgl. Maennig 2005) nicht übersteigen. Dieser Sachverhalt führt in der Literatur zur allgemeinen Delinquenz zu der Schlussfolgerung, dass es in der Regel nicht das gesellschaftliche Ziel sein kann, die Rate der Delinquenz auf Null zu senken. Mit anderen Worten: Aus effizienzorientierter Sicht ist ein bestimmtes Maß an Delinquenz optimal - oder mit freundlicheren Worten: tolerierbar. Im Falle der Korruption im Sport spricht jedoch Einiges dafür, dass die "optimale" Rate der Korruption gleich Null ist: Bereits ein erster Korruptionsfall kann signifikanten sozialen Grenzschaden anrichten, da im Allgemeinen erheblicher Ansehensverlust nicht nur für die Täter, sondern für ihre gesamte Sportart entsteht. Der Schaden kann gar den Sport allgemein betreffen und durchaus über die Grenzen des eigenen Landes hinaus anfallen: Mit dem jüngsten deutschen Fußball-Korruptionsskandal hatte nicht nur die hauptsächlich betroffene Zweite Bundesliga ein Problem; der Fall strahlte auf alle Ligen und (sicherlich gemindert) auf alle Sportarten aus. Zudem sollte es möglich sein, die sozialen Grenzkosten der Vermeidung der Korruption im Sport letztlich relativ gering ausfallen zu lassen. Die bisher im Fußballsport durchgeführten, in Tabelle 1 angedeuteten Maßnahmen, die meistens auf - teilweise unbegrenzte - Wettkampfsperren der Täter hinauslaufen, bedeuten beispielsweise relativ geringe soziale Grenzkosten der Korruptionsvermeidung.
… aber mit voller Effizienz Zudem bietet die Ökonomik Ansätze, wie die gesamten Kosten der Korruptionsvermeidung systematisch klein gehalten werden können. Bei der Zusammenstellung der Maßnahmen gegen die Korruption im Sport sind diese Maßnahmen so einzusetzen, dass das Verhältnis ihrer individuellen sozialen Grenznutzen zu ihren sozialen Grenzkosten identisch ist. Selbst wenn also beispielsweise eine Maßnahme doppelt so wirksam ist wie eine andere (exakter: doppelt so hohe Grenznutzen hat), darf sie nur solange eingesetzt werden, wie sie nicht mehr als das Doppelte der anderen Maßnahme an Grenzkosten auslöst. Die aus dieser Formulierung deutlich werdende Notwendigkeit, die Wirksamkeit ("Nutzen") der Maßnahmen mit ihren Kosten zu relativieren, ist von zentraler Bedeutung für den - aus ökonomischer Sicht - effizienzorientierten Kampf gegen Korruption im Sport. Bezüglich der Vermeidung der Korruption um die Entscheidung von Orten von Großsportveranstaltungen wäre es beispielsweise sinnvoll, den Anteil der Familie des Sportes an den Fernseh- und Marketingerlösen weiterhin zu erhöhen, um Aussicht auf finanzielle Überschüsse und/oder eine günstige Mitfinanzierung städtischer Infrastruktur und somit die Anzahl der Bewerber und die Intensität des Wettbewerbs zu verringern. Die weiterhin (zu) hohe Zahl von Bewerbern für wichtige Wettkämpfe in vielen Sportarten zeigt, dass solche Wettkämpfe noch immer (zu) profitabel für die Ausrichter bzw. deren Städte sind.
Hohe Transparenz verhindert Korruption Was Maßnahmen zur Vermeidung der Wettkampfkorruption betrifft, sind einfache und schnell nachvollziehbare Entscheidungen wenig korruptionsgefährdet. Die in kompositorischen Sportarten bis vor kurzem üblichen Schiedsrichterentscheidungen, beispielsweise im Boxen und Eiskunstlaufen, waren mit erheblichen Freiheitsgraden verbunden - entsprechend tauchten in solchen Sportarten Korruptionsfälle auf. Schiedsrichter im 100-Meter-Lauf hingegen, wo Frühstarts automatisch angezeigt und der Zieleinlauf über Zielvideos und automatische Zeitmessung eindeutig dokumentiert sind, werden hingegen kaum Ziel von Korruptionsattacken. Von erheblicher Bedeutung bei der Bekämpfung der Korruption ist deshalb die Schaffung einer hohen Transparenz (Tanzi 1998). Die recht radikalen Reformen des Amateur-Weltboxverbandes AIBA, die in Richtung transparenter und nachvollziehbarer Schiedsrichterentscheidungen gehen, sind hier modellhaft.12 In die gleiche Richtung gehen die Videoauswertungen in der Fortbildungsarbeit des DFB-Schiedsrichterausschusses. Bei jedem Spiel der ersten und zweiten Bundesliga ist ein erfahrener Ex-Schiedsrichter mit der Spielbeobachtung betraut. Nach jedem Spiel nimmt er mit dem Schiedsrichtergespann eine Videoanalyse der Spielleitung vor und benotet die Spielleitung des Schiedsrichters. Am Ende einer Saison entscheidet der DFB-Schiedsrichterausschuss über Auf- und Abstieg der Schiedsrichter in den einzelnen Leistungsklassen.13
Kontrollsysteme und Verhaltenskodizes Verschärfte Kontrollen (d.h. erhöhte Entdeckungs- und Verurteilungswahrscheinlichkeit) und erhöhte Strafen beeinflussen die Entscheidungskalküle der potenziell Korrupten tendenziell in Richtung eines sauberen Verhaltens. Die Zusammenhänge zwischen Kontrollsystem und Strafhöhe auf der einen und der Korruption auf der anderen Seite sind jedoch komplexer als dies zunächst erscheint. Beim Kontrollsystem spielt zunächst die Bildung eines klaren Verhaltenskodexes, an welchem das (Fehl-)Verhalten gemessen werden kann, eine wichtige Rolle. Zudem ist die Mehrschichtigkeit des Kontrollsystems von großer Bedeutung. Hierzu sind systematische interne Revisions- und Kontrollmaßnahmen durch höhere (Sport-)Instanzen notwendig. Hierbei ist es wichtig, dass die höheren Instanzen direkte Verantwortung für eventuelle Vergehen ihrer "Untergebenen" tragen und über angemessene Anreizsysteme sichergestellt wird, dass die Kontrolleure bzw. Vorgesetzten nicht selbst korrupt sind: Die erwartete Strafe verringert sich mit einem zunehmenden Anteil korrupter Kontrolleure (Andvig/Moene 1990). Ferner sind unabhängige Beschwerdeinstanzen, unabhängige Untersuchungsinstitutionen, Anonymitätszusicherungen, unter Umständen gar Prämien für sachdienliche Hinweise14 und eine freie Presse bedeutsam (vgl. z.B. Bac 1998, S. 103). Schließlich können (bedingte) Aufweichungen der Prinzipien von Vertraulichkeit und geheimen Wahlen sinnvoll sein: Zur Erhöhung der Rechenschaft bzw. Verbesserung der Kontrolle sollten die Abstimmungen beispielsweise für Ausrichterstädte zwar für die Allgemeinheit weiterhin geheim, für einen engen Kreis von zur Verschwiegenheit verpflichteten Notaren jedoch namentlich nachvollziehbar sein. Im Falle von Korruptionsvorwürfen ist eine schnelle Überprüfung möglich, ob die Verdächtigten entsprechend gestimmt haben bzw. ihre Stimmen wahlentscheidend waren.
Unerwünschte Effekte hoher Strafen? Wenngleich hohe Strafen und großer öffentlicher Druck das Ausmaß der Korruption in ihrer Häufigkeit reduzieren mögen, ist ein ungewünschter Effekt hoher Strafen für den Bestochenen zu beachten: Die von ihm erwarteten Kosten des korrupten Verhaltens können zu verstärkten Abwehr- und Geheimhaltungsmechanismen sowie zu erhöhten Schmiergeldforderungen führen (Tanzi 1998, S. 18). Insofern gilt: Werden Bestochene stärker bestraft, so kann das Ausmaß an Korruption (allerdings ausschließlich gemessen am Volumen der Bestechungszahlungen) steigen. Eine erhöhte Strafe für die Bestechenden wirkt hingegen eindeutig in Richtung einer verringerten Korruption (Bac 1998). Bei bestimmten Arten von korruptionsanfälligen Entscheidungen im Sport wären somit - in Anlehnung an strafrechtliche Forderungen für den Unternehmensbereich (o.V. 2000) - hohe Konventionalstrafen angemessen, die zuvor zu vereinbaren wären und beispielsweise über bei Einreichung der Bewerbung zu hinterlegende Kautionen gesichert werden könnten. Sind - wie beim Fußball-Wettskandal - Sportexterne die Bestechenden, hilft dieses Mittel jedoch kaum.
Wirksame Strafen und "präventive" Anreize Unter Beachtung dieser Einschränkung sollte untersucht werden, wie eine Bestrafung Bestochener wirksamer ausgestaltet werden kann als der bisherige, meist vorgenommene Ausschluss, der in den meisten Sportverbänden schon immer und schon vor den etwaigen Korruptionsfällen möglich war. Strafen in Form von Geldbußen haben dabei gegenüber anderen Strafformen wie beispielsweise Haftstrafen den Vorteil, dass sie kaum soziale Ressourcen verbrauchen - m. a. W. nur zu allenfalls geringen Grenzkosten der Korruptionsvermeidung führen. Individuell bemessenen Geldstrafen ist schon deshalb effizienter Weise häufig der Vorzug gegeben (Becker 1968, S. 193ff.). Was die konkrete Ausgestaltungsform betrifft, so sind Schadensersatzansprüche aufgrund der Problematik der Schadensbemessung (Maennig 2005) fragwürdig, zumal sie beispielsweise bei der Veranstaltungskorruption nur im Zusammenhang mit der zuvor skizzierten, verringerten Geheimhaltung der Wahlen möglich wären. Klarer wäre die vertragliche Vereinbarung von Konventionalstrafen. Auch diese laufen allerdings ins Leere, wenn das geringe Einkommen der Bestochenen ein wesentlicher Grund für deren Empfänglichkeit war. Da Personen, die am (wirtschaftlichen) Erfolg ihrer Tätigkeit beteiligt werden, weniger korruptionsanfällig sind,15 könnte es sich im Falle des Sportes deshalb anbieten, die ehrenamtlichen oder nur relativ gering entlohnten Tätigkeiten von Funktionären und Schiedsrichtern durch eine (höher) entlohnte Tätigkeit abzulösen. Beispielsweise könnte Schiedsrichtern eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt werden, die über der Marktentlohnung für vergleichbare Tätigkeiten liegt.16 Allerdings sollte nur ein Teil (z.B. die Hälfte) der Entschädigungen laufend ausgezahlt werden - der andere Teil könnte in einen Fonds zur Alterssicherung eingezahlt werden. Die Ansprüche aus dem Fonds entfallen gänzlich, wenn ein Schiedsrichter unehrenhaft aus seinem Amt ausscheidet. Dieses Vorgehen hätte zwei anreizkompatible Wirkungen. Erstens wird die generelle Empfänglichkeit aufgrund der verbesserten Einkommenssituation stark verringert. Zweitens ist ein unehrenhaftes Ausscheiden mit erhöhten finanziellen Nachteilen verbunden. Die Fondslösung bewirkt, dass die Strafe unabhängiger vom (Dienst-)Alter des Funktionärs wirkt. Für Jüngere wäre ein Ausschluss mit weit reichenden zukünftigen Einkommensverlusten verbunden. Für Ältere, die nur noch geringe Verluste aus wegfallenden zukünftigen Aufwandsentschädigungen befürchten müssen, wäre der Wegfall der jahrelang angesparten Fondsgelder schmerzhaft.
Ehrenkodizes, Jobrotation und Schiedsrichterpool Von weiterer Bedeutung für die Bekämpfung der Korruption im Sport sind Faktoren, die sich unter dem Stichwort "institutionenökonomisch"17 zusammenfassen lassen:
Der Anti-Korruptionskampf des DFB Der Manipulations- und Wettskandal im Deutschen Fußball (Fall 7 in Tabelle 1) führte zum einen zu einer umfangreichen Aufarbeitung sowohl durch die DFB-Sportgerichtsbarkeit als auch durch ordentliche Gerichte. Im Rahmen dieser Bearbeitung wurden die Hauptakteure wie der Schiedsrichter Robert Hoyzer und der Wettspieler Ante Sapina zu Haftstrafen von zwei Jahren und fünf bzw. elf Monaten verurteilt (Reinsch 2005). Der Deutsche Fußball-Bund schloss Hoyzer und Sapina aus dem Verband und seinen angeschlossenen Vereinen aus. Andere Schiedsrichter und einige Spieler wurden zeitweilig gesperrt. Wieder andere, auch der schnell in Verdacht geratene und später vom Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilte Schiedsrichter Dominik Marks,20 entzogen sich der Sportgerichtsbarkeit des DFB bis auf weiteres durch ihren Austritt aus den Mitgliedsvereinen (Koch 2006). Zum anderen nahm der DFB eine sportpolitische Aufarbeitung vor. Der außerordentliche Verbandstag des DFB beschloss am 28.4.2005, keine 100 Tage nach Bekanntwerden des Skandals, eine Reihe von entsprechenden Anträgen, unter anderem auch Satzungsänderungen (vgl. auch im Folgenden DFB 2005a und 2005b sowie Koch 2006). So wurde erstmals der Begriff der Spielmanipulation ausdrücklich definiert (Beeinflussung des Verlaufs bzw. des Ergebnisses eines Spiels durch wissentlich falsche Entscheidungen, um sich oder anderen Vorteile zu verschaffen) und als speziell normierter Sportstraftatbestand und Einspruchsgrund verankert. Zur Aufarbeitung des Wett- und Manipulationsskandals war das DFB-Sportgericht noch gezwungen, auf den Generalklauseltatbestand des unsportlichen Verhaltens zurückzugreifen.21 Zudem wurde ein direktes und indirektes Wettverbot verhängt für Spieler, Trainer und Funktionsträger für Spiele, an denen sie beteiligt sind. Für Schiedsrichter gilt ein Wettverbot für alle Spiele in Ligen, in denen sie aktiv sind. Zudem veranstalteten DFB und Deutsche Fußball Liga (DFL) ein Treffen mit zahlreichen europäischen Buchmachern und Wettanbietern, welches mit einem Zusammenschluss zu einem neuen Frühwarn- und Reaktionssystem, der Vereinbarung zum Austausch von Daten und der Gründung einer Arbeitsgemeinschaft der Beteiligten endete. Schließlich wurde ein Antrag verabschiedet, der die Einführung einer eigenen Fußball-Wette ab der Saison 2006/ 2007 offen hält, wobei jedoch ein entsprechendes (deregulierendes) Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden soll. Im Moment ist nicht erkennbar, dass eine eigene Fußballwette in absehbarer Zeit eingeführt werden würde. Erneut der Vollständigkeit halber soll auf die (unveränderte) Vergütung der Schiedsrichter des DFB bzw. der DFL eingegangen werden, welche in Tabelle 2 zusammengefasst ist. Angesichts von 20 Schiedsrichtern der 1. Bundesliga ergibt sich für diese eine Entschädigung, die über eine Saison gerechnet in die Höhe eines mittleren fünfstelligen Eurobetrages gelang.22 Bei Schiedsrichtern in den darunter liegenden Ligen ist die Entschädigung hingegen deutlich geringer. Schon in der Regionalliga, der halbprofessionellen dritten Liga erhalten Schiedsrichter nur noch eine Vergütung von 210 Euro pro Spiel.
TABELLE 2: VERGÜTUNGEN DER SCHIEDSRICHTER
Verbände lehnen technische Hilfsmittel ab Der verstärkte Einsatz von technischen Mitteln zur Überprüfung des Schiedsrichterverhaltens wurde (im Gegensatz beispielsweise zur AIBA und zur ISU) nicht umgesetzt, obwohl er technisch denkbar wäre. Mit Minisendern im Fußball und in den Schienbeinschonern in Zusammenhang mit 3-D-Ortungssystemen und einer Videoaufzeichnung wären automatische Torprüfungen und Abseitsmeldungen und die sofortige Korrektur von Fehlentscheidungen und Objektivierung der Schiedsrichterentscheidung möglich (Whitfield 2002, Miller 2003). Bei der Fußball-WM der Unter-17-Jährigen vom 16.9. bis zum 2.10.2005 wurden diese technischen Hilfsmittel bereits eingesetzt (o.V. 2005c), jedoch verliefen die Tests angesichts zu häufiger technischer Probleme nicht erfolgreich und ein Einsatz bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 wurde von der FIFA abgelehnt. Dass die Fußballverbände technischen Hilfsmitteln bislang weitgehend ablehnend gegenüberstehen, liegt vor allem an dem grundsätzlichen Einwand, dass Fußball in allen Liganiveaus immer gleich sein müsse und das Prinzip der Tatsachenentscheidung zum Schutz der Autorität der Schiedsrichter nicht aufgeweicht werden dürfe. Hinzu komme, dass es in einem Fußballspiel zu oft zu nicht eindeutigen Spielsituationen komme und der Spielfluss bei häufigen Spielunterbrechungen zu sehr gestört werde Die Erfahrungen aus dem American Football, wo Schiedsrichterentscheidungen auf Antrag einer Mannschaft einige Male in einem Spiel zur Überprüfung durch den Schiedsrichter nach Videobetrachtung gebracht werden können, sollten in der Zukunft Anstoß für experimentelle Tests sein. Dann wäre herauszufinden, ob der Unterschied der Sportarten (beim American Football ist das Spiel ohnehin nach jedem Spielzug für einige Zeit unterbrochen) einer Einführung von Videoüberprüfungen23 grundsätzlich entgegensteht. Bis auf weiteres ist allerdings nicht mit grundlegenden Neuerungen zu rechnen: "As long as I am president, there will be no video evidence" (Zitat Blatter, o.V. 2005f). Die zentrale Rolle von Wettverboten in den Antikorruptionsmaßnahmen ist auch aus anderen Ballsportligen bekannt. So hat der italienische Fußballverband, seit langem Opfer von Wettskandalen (Schümer 2005), jüngst ein umfassendes Wettverbot mit Sperrandrohungen von bis zu eineinhalb Jahren beschlossen (o. V. 2005g). Auch in den US-amerikanischen College-Sportarten, die jahrzehntelang von Wettskandalen betroffen waren, sind Wettverbote die zentralen Gegenmaßnahmen.
Schlussplädoyer: Bekämpfung verhindert soziale Schäden Auch unter Beachtung von erheblichen Dunkelziffern ergibt sich kein Nachweis, dass die Korruption im Fußballsport zunimmt oder im Vergleich zur Korruption in anderen Bereichen menschlicher Aktivitäten ein größeres Ausmaß aufweist. Diese Relativierung darf nicht als Plädoyer für eine weniger stringente Korruptionsbekämpfung im Fußball verstanden werden. Im Gegenteil: Es spricht einiges dafür, dass die allgemeine Erkenntnis zur Delinquenz, wonach die optimale Delinquenzrate nicht Null sein muss, im Falle der Korruption im Sport in dieser allgemeinen Form nicht gilt: Bereits ein erster Korruptionsfall kann signifikanten sozialen (Grenz-)schaden anrichten, da im Allgemeinen erheblicher Ansehensverlust nicht nur für die Täter, sondern für ihre gesamte Sportart, gar für den Sport allgemein, und durchaus über die Grenzen des eigenen Landes hinaus anfallen können. Zudem zeigen die bereits von Sportverbänden durchgeführten bzw. potenziellen weiteren Maßnahmen, dass die sozialen (Grenz-)kosten der Vermeidung der Korruption im Sport bei geschickter Zusammenstellung der Maßnahmen letztlich relativ gering gehalten werden können. Aus dem Kalkül, dass die Korruptionsbekämpfung solange ausgedehnt werden soll, bis deren soziale Grenzkosten dem Grenznutzen der Korruptionsbekämpfung entsprechen, dürfte sich eine Korruptionsrate, die nur insignifikant von Null verschieden ist, ergeben. Es verbleibt weiterhin die zentrale allgemeine Erkenntnis, dass bei der Zusammenstellung des Policy-Mixes der Anti-Korruptionsmaßnahmen das Verhältnis der Grenznutzen der individuellen Maßnahmen zu deren Grenzkosten für alle Maßnahmen identisch sein muss - mit anderen Worten: Dass Antikorruptionsmaßnahmen mit vergleichsweise hohen sozialen Grenzkosten durch kostengünstigere zu ersetzen sind. Aus dieser Perspektive bieten sich mehrere Ansätze und Erkenntnisse, mit denen der bisherige Kampf gegen die Korruption im Fußball verbessert werden kann. So ist den Fußballverbänden zwar zu attestieren, dass sie in den meisten Fällen mit angemessener Geschwindigkeit Anti-Korruptionsmaßnahmen ergriffen haben, die zumindest zum großen Teil grundsätzlich in die richtige Richtung gehen. Beim Deutschen Fußballbund ist insbesondere die neu vorgenommene Definition der Spielmanipulation und deren Einstufung als Sportstraftatbestand sowie die Koordinierung der Wettanbieter in Richtung eines Frühwarnsystems, an welchem die Wettanbieter ohnehin ein Interesse haben sollten, bedeutsam. Das Wettverbot für Spieler und Schiedsrichter erscheint hingegen als eine Selbstverständlichkeit, die jedoch den jüngsten Skandal nicht verhindert hätte: Die inzwischen belangten Schiedsrichter und Spieler haben - bis auf geringfügige Ausnahmen - nicht selber gewettet.
Zusätzliche effiziente Massnahmen zur Bekämpfung Aus ökonomischer Sicht könnten diese Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption durch zusätzliche effiziente Maßnahmen ergänzt werden. Regelmäßig gehören hierzu:
Akzeptanz für Strategien muss noch wachsen Es muss allerdings zugegeben werden, dass es bezüglich einiger der soeben genannten Punkte wohl noch eine Weile dauern wird, bis solche Strategien für die Öffentlichkeit akzeptabel und somit für die Sportverbände durchführbar werden. Die Forderungen des FIFA-Präsidenten Blatter, den Schiedsrichtern 100.000 Euro pro Jahr zu zahlen27 (o. V. 2005e), kommentiert "Der Tagesspiegel" auf seiner Titelseite: "Nur der deutsche Beamte kann den hohen Anforderungen Blatters gerecht werden. Eingestuft in die Besoldungsgruppe B8 (ltd. Strafraumdirigent), ausgestattet mit Sekretärin, Arbeitsstab, Unfallversicherung und Pensionsregelung, wird er ein mächtiges Bollwerk sein gegen alle Anfechtungen, die sein schwerer Berufsstand bereithält (...). Der Nachteil: Vor jedem Torschuss sind ein paar Formulare auszufüllen. Mit Durchschlag. Doch daran werden sich unsere Stürmer schon noch gewöhnen" (o.V. 2005d). Und was die Geldstrafen betrifft, so dürften diese in den Augen vieler Sportenthusiasten ebenfalls unangemessen sein.28 Ein Blick zurück in den antiken Sport zeigt jedoch, dass die Idee keineswegs neu ist. Im klassischen Olympia wurden korrupte Athleten mit schweren Geldstrafen belegt. Sie hatten den Bau so genannter "Schandsäulen" ("Zanes") zu finanzieren, die am Eingang des Olympiastadions postiert wurden. Diese Säulen wurden aus erlesenen Materialien von bekannten Künstlern gefertigt und kosteten ein Vermögen - eine hohe pekuniäre Strafe war gesichert. Wenn die Athleten nicht zahlen konnten, musste die entsendende Stadt zahlen.
Abbink, K.: Staff rotation: a powerful weapon against corruption?. Discussion Paper Sonderforschungsbereich 303, Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität. Bonn 1999 Ades, A./de Tella, R.: Rents, competition, and corruption. In: American Economic Review, 89/1999, S. 982-993. Andvig, J. Chr./Moene, K. O.: How corruption may corrupt. In: Journal of Behavioural Organization, 13/1990, S. 63-76. Ashelm, M.: Das China-Syndrom. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12.10.2005, S. 37. Bac, M.: The scope, timing, and type of corruption. In: International Review of Law and Economics. 18/1998, S. 101-120. Bannenberg, B./Schaupensteiner, W.: Korruption in Deutschland. Porträt einer Wachstumsbranche. München 2004 Bardhan, P.: Corruption and development: a review of issues. In: The Journal of Economic Literature, 35/1997, S. 1320-1346. Bastian, M.: Boxen - Probleme eines klassischen Sports und Konsequenzen für die olympische Zukunftssicherung. In: Büch, M. P./Maennig, W./Schulke, H.-J. (Hrsg): Der Sportzuschauer als Konsument: Gast, Mitspieler, Manipulierter? 2006 (erscheint demnächst) Becker, G.: Crime and punishment: An economic approach. In: Journal of Political Economy, 76/1968, S. 169-217. Becker, G./Stigler, G.: Law enforcement, malfeasance and the compensation of enforcers. In: Journal of Legal Studies, 3/1974, S. 1-19. Besley, T./McLaren, J.: Taxes and bribery: the role of wage incentives. In: Economic Journal, 103/1993, S. 119-141. Blöhs, J.: Der Bundesligaskandal: Die Hauptdarsteller. Meldung vom 21.06.2003.
http://www.sport1.de/coremedia/ Blöhs, J.: Der Bundesligaskandal: "Der Tanz ums goldene Kalb". http://www.sport1.de/coremedia/generator/www.sport1.de/ Büch, M. P./Maennig, W./Schulke, H.-J. (Hrsg): Der Sportzuschauer als Konsument: Gast, Mitspieler, Manipulierter? 2006 (erscheint demnächst) Bundesliga: 1970/71: Knallbonbon am kalten Büffet: Der Bundesliga-Skandal. Meldung vom 24.7.2003. http://www.bundesliga.de/40bundesliga/spielzeiten/1963/02615.php. [Verfügbarkeitsdatum: 7.1.2004]. Cadot, O.: Corruption as a gamble. In: Journal of Public Economy, 33/1987, S. 223-244. Deong, Z.: Vom siegenden Haan unterwegs zum fliegenden Holländer. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.10. 2004, S. 31. Dietz, M.: Korruption: eine institutionenökonomische Analyse. Berlin 1998 DFB (Deutscher Fußballverband) (2005a): DFB-Bundestag: Richtungsweisende Entscheidungen getroffen:
http://www.dfb.de/news/suche.php?anfrage=Bundestag&x DFB (Deutscher Fußballverband) (2005b): Beschlossene Anträge beim außerordentlichen DFB-Bundestag am 28. April 2005: http://212.185.116.69/dfb-info/bundestag05/antrag/antraege05.pdf vom 7.12.2005. Duke, V./Crolley, L.: Football, politicians and the people: populism and politic in Argentina. In: The Internationale Journal of the History of Sport, 18/2001, S. 93-117. Ehrlich, I.: Participation in illegitimate Activities: A theoretical and empirical Investigation,. In: Journal of Political Economy, 3/1973, S. 521-565. Ehrlich, I. : Crime, Punishment, and the market for Offences. In: Journal of Economic Perspectives, 1/1996, S. 43-67. Huber, M.: Geld auf dem Parkplatz. In: Der Tagesspiegel vom 31.1.2005, S. 21. Inglis, S.: Soccer in the dock. A history of british football scandals 1900 to 1965. London 1985 Isaac, N.: All the moves - a history of college basketball. New York 1984 ISU (International Skating Union) (2005), ISU Judging System for Figure Skating and Ice Dancing 2004/5: http://www.isu.org/vsite/vcontent/page/custom/0,8510,4844-152094-169310-31825-132302-custom-item,00.html vom 7.12.05. Kfouri, J.: Foul play in Brazilian football. In: Transparency International (Ed.): Global Corruption Report 2001, S. 175. Kicker Online (2003): Messina pfeift das Stadtderby. Meldung vom
25.04.2003.
http://www.kicker.de/content/news/artikel.asp?folder=8100& Klemm, Th.: Der "Feind" hat viele, alte Freunde. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2.2.2005, S. 32. Klitgaard, R.: Controlling corruption. Berkeley: University of California Press 1987 Koch, R. (2006), Täuschung und Betrug im Fußball. In: Büch, M. P./Maennig, W./Schulke, H.-J. (Hrsg): Der Sportzuschauer als Konsument: Gast, Mitspieler, Manipulierter? 2006 (erscheint demnächst) Leydenberg, H-J.: Vorsicht; Kamera. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30.3.2005, S. 31. Maennig, W. (2000a): Zur Ökonomik der Korruption(sbekämpfung) - Der Fall des IOC. In: Büch, M. P. (Hrsg.): Beiträge der Sportökonomik zur Beratung der Sportpolitik. Köln 2000, S. 33-47. Maennig, W. (2000b): IOC-Korruption kann vermieden werden. In: DSB Presse, 11.1.2000, Dokumentation III, ohne ISSN, ohne Seitenangaben; in ähnlicher Form in: Olympisches Feuer, Nr. 1/2000, S. 21-24. Maennig, W.: Korruption und Doping - Ökonomische Lösungsansätze für zwei (zentrale?) Probleme der Olympischen Bewegung. In: Krüger, M. (Hrsg.): Olympische Spiele - Bilanz und Perspektiven im 21. Jahrhundert. München 2001, S. 158-177. Maennig, W.: On the economics of doping and corruption in international sports. In: Journal of Sports Economics, 2/2002, S. 61-89. Maennig, W.: Korruption im internationalen Sport: Ökonomische Analyse und Lösungsansätze. In: Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, 2/2004, S. 263-291. Maennig, W. (2005a): Ewiger Wettlauf mit der Korruption. In: Die Welt vom 2.3.2005, S. 26; in ähnlicher Form in: Olympisches Feuer, 1/2005, S. 20-23. Maennig, W. (2005b): Corruption in International Sports and Sport Management: Forms, Tendencies, Extent and Countermeasures. In: European Sport Management Quarterly, 2/2005, S. 187-225. Maennig, W.: Corruption. In: Handbook of sports economics. 2006 (erscheint demnächst) Mookherjee, D./Png, I. P. L.: Corruptible law enforcers: how should they be compensated?. In: Economic Journal, 105/1995, S. 145-159. Müller, Stefan: Ursachen und Konsequenzen von Korruption. In: WiSt, 9/2002, S.. 492-496. O.V. (1999): Richtlinien der FIFA: Geschenke nur für 100 Dollar. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1.2.1999, S. 37. O.V. (2000): In Amerika wird Bestechung ausländischer Beamter streng bestraft. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29.4.2000, S. 23. O.V. (2001a): 100 days in Singapore jail. Adelaide Advertiser vom 18.11.2001. http://www.singapore-window.org/sw01/011118ad.htm. [Verfügbarkeitsdatum: 22.1.2004]. O.V. (2001c): Member of the IOC Executive Board look like the purest amateurs. Sport intern. 33, Iss. 19, 28.8. 2001, S. 3. O.V. (2001d): In Brazil, Scandals desecrate image of the "Beautiful Game". In: International Herald Tribune vom 27.3.2001, S. 2. O.V. (2003a): Milliardenschäden durch Wirtschaftskriminalität. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29.7.2003, S. 15. O.V. (2004a): Baufirma Alpine räumt Vermittlungshonorar ein. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17.3.2004, S. 33. O.V. (2004b): Erste Anklage im Bestechungsskandal. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24.4.2004, S. 31. O.V. (2004c): Bestechungsskandal erschüttert Portugal. http://www2.onsport.t-online.de/dyn/c/18/75/15/1875156.html [Verfügbarkeitsdatum: 7.5.2004]. O.V. (2004d): Aktion "Dribbling": Schiedsrichter in Haft. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10.7.2004, S. 32. O.V. (2004e): Sport in Kürze. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6.8.2004, S. 34. O.V. (2005a): Auch Frankreich von Wettskandal bedroht. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22.11.2005, S. 32. O.V. (2005b): Skandalsaison beendet: Titel an Sao Paulo. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6.12.2005, S. 36. O.V. (2005h): Der Schleichwerbungsfindungswahrscheinlichkeitsfaktor. In: Der Tagesspiegel vom 14.8.2005, S. 30. O.V. (2005c): Mit Minisendern im Stutzen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28.2.2005, S. 27. O.V. (2005d): Der Tag, an dem der Schiri richtig Kasse macht. In: Der Tagesspiegel vom 26.2.2005, S. 1. O.V. (2005e): Präsident Blatter fordert Profi-Schiedsrichter. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25.2.2005, S. 34. O.V. (2005f): News. In: Sport intern, vom 20.2.2005, S. 1. O.V. (2005g): Sport in Kürze. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12.11.2005, S. 31. O.V. (2005h): Wettmafia aus China im finnischen Fußball?. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.7.2005, S. 28. O.V. (2005j): Fernsehbeichte heizt Schiedsrichterskandal an. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 4.10.2005, S. 38. O.V. (2005k): Kurze Mitteilungen In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1.10.2005, S. 35. O.V. (2005l): Bei Korruptionsverdacht Ethikkommission. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31.5.2005, S. 30. O.V. (2005m): Kurze Meldungen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24.8.2005, S. 29. O.V. (2005n): Konflikt zwischen Oddset und DFB spitzt sich zu. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 8.2.2005, S. 31. .V. (2005o): 6000 Seiten Akten im Hoyzer-Prozess. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17.10.2005, S. 29. O.V. (2005p): Erstligist Genua muss in Dritte Liga. In: Der Tagesspiegel vom 28.7.2005, S. 22. O.V. (2005q): Chaos, Bestechung, Randale: WM-Ausrichter Südafrika als Problemfall. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 4.9.2005, S. 19. O.V. (2005r): Viereinhalb Jahre für Wildmoser. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14.5.2005, S. 7. O.V. (2005s): Schwiegerpapa & Co. In: Stern, 44/2005, S. 244. O.V. (2005t): Fußball-Skandal: Razzia in Berlin. In: Der Tagesspiegel vom 22.1.2005, S. 1. Reinsch, M.: Robert Hoyzer ist entsetzt über das harte Urteil. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18.11.2005, S. 31. Reuters: Früherer brasilianischer Nationaltrainer Luxemburgo entlassen. Meldung vom 17.12.2001. http://fifaworldcup.yahoo.com/02/de/011217/1/70.html. [Verfügbarkeitsdatum: 12.1.2004]. Rogge, J.: Rede vor dem Internationalen Olympia-Forum in Frankfurt am 27.9.2005, auszugsweise veröffentlicht in: DSB Presse vom 4.10.2005, S. 23-25. Rügemer, W.: Korruption in Deutschland. In: WSI Mitteilungen 1996, S. 328-337. Schümer, D.: Selbst deutsche Schiedsrichter sind ganz normale Menschen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3.2.2005, S. 36. Tanzi, V.: Corruption around the world: causes, consequences, scope, and cures. IMF Staff Papers. 45/1998, S. 559-594. Ul Haque, N., R. Sahay: Do government wages cuts close budget deficits? Costs of corruption. IMF Staff Papers. 43/1996, S. 754-778. Zgârdea, C.: Sanktionen im rumänischen Fußball. Siebenbürgische Zeitung Online vom 18.04.2002. http://www.siebenbuerger.de/sbz/sbz/news/1019118251,14857,.html. [Verfügbarkeitsdatum: 7.1.2004].
1 Die folgenden Ausführungen gehen nicht auf Skandale wie beispielsweise Zuschauerausschreitungen etc. ein, sondern konzentrieren sich auf korrupte Verhaltensweisen im Fußballsport. Der Wett- und Manipulationsskandal des Jahres 2005 war der erste deutsche Fall, in den Schiedsrichter verwickelt waren. In den Bundesligaskandal Anfang der siebziger Jahre waren Schiedsrichter nicht involviert. 2 52 Spieler und 2 Trainer aus 9 Bundesligavereinen erhielten jeweils zwischen 2.300 und 15.000 DM (laufende Preise). Ziel war die Manipulation von rund 18 Spielen im Auf- bzw. Abstiegskampf. Horst Canellas, der den Skandal aufdeckte, erhielt lebenslanges Verbot, einen DFB-Verein zu führen. Der DFB reagierte mit Geldstrafen sowie zunächst lebenslanger Lizenzentzug für alle betroffenen Spieler und Trainer sowie fünf weitere Funktionäre. Die lebenslangen Sperren wurden später in zeitlich begrenzte Sperren von durchschnittlich zwei Jahren innerhalb Deutschlands (für das Ausland galten keine Sperren) umgewandelt, um einen zivilen Gerichtsentscheid zu vermeiden. Die Beteiligten durften nicht an der Fußball-WM 1974 in Deutschland teilnehmen. Der am meisten belastete Verein Arminia Bielefeld musste in die Regionalliga absteigen; vgl. Blöhs (2003 und 2004); Bundesliga (2003); o. V. (2003b). 3 Zu einem Überblick über Fußballskandale in anderen Ländern vgl. beispielsweise Inglis (1985), Duke/Crolley (2001) sowie Kfouri (2001). 4 Dass für den australischen Fußballsport kein jüngerer Korruptionsskandal bekannt ist, mag auch damit zusammenhängen, dass der Fußballsport dort keine vergleichbar zentrale Rolle hat wie in anderen Erdteilen. 5 Der bekannteste Fall war derjenige der Olympischen Winterspiele 2002 von Salt Lake City, in dessen Gefolge Mitglieder des Internationalen Olympischen Komitees ausgeschlossen wurden und sich das IOC einer weitgehenden Strukturreform unterzog (vgl. Maennig 2002). 6 Vgl Maennig (2004; 2005 b; 2006). 7 Vgl Bac (1998) und Tanzi (1998), S. 9f. sowie auf den Sport bezogen Maennig (2004; 2006). 8 Vgl. o. V. (2003a). Auch aus den Angaben für Deutschland von Rügemer (1996) lassen sich hohe Dunkelziffern für die allgemeine Korruption ableiten. 9 Es gibt nur wenig Anhaltspunkte zur Bemessung des entstandenen Schadens. Einer der wenigen: Der HSV erhielt vom DFB Entschädigungsleistungen in Höhe von rd. 2 Mio. Euro (http://www.dfb.de/news/suche.php?anfrage=hamburg+pokal vom 11.2.2005), wobei der entstandene Schaden nur mittelbaren Bezug zur Spielmanipulation hatte. Da der HSV aus dem Pokalwettbewerb ausschied, war nur darüber zu spekulieren, wie viele weitere Spielrunden er bei einem Sieg gegen Paderborn im Wettbewerb verblieben wäre. Im Ergebnis einigten sich die Parteien auf Vorschlag des Sportgerichts auf einen Vergleich mit einem Gesamtvolumen von ca. 2 Millionen Euro, das zu einem erheblichen Teil über die Vergabe eines Länderspiels der Nationalmannschaft nach Hamburg finanziert wurde. 10 Zur Frage, ob die allgemeine Korruption weltweit zugenommen hat oder ob nur die Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit gestärkt wurde, vgl. Tanzi (1998, S. 4ff.). Im Zusammenhang mit den Themen "trendmäßige Entwicklung der Korruption im Sport" bzw. auch "Dunkelziffer" ist übrigens sowohl der Olympische Boxskandal von 1988 (vgl. die Einleitung des folgenden Abschnittes) als auch der Skandal von Salt Lake City interessant: Der Boxskandal war durch den Staatssicherheitsdienst der DDR dokumentiert, wurde aber erst mit Offenlegung der "Stasi-Akten" allgemein bekannt. Und was den Skandal um die Olympischen Winterspiele 2002 betrifft, so dürfte das US-Olympia-Bewerberkomitee dem Vernehmen nach nicht das erste und einzige gewesen sein. Spätestens seit 1991, zu Zeiten der Olympiabewerbungen für 2000, als Dossiers über die angeblichen Neigungen und Wünsche von IOC-Mitgliedern auftauchten, war das problematische Verhalten von einigen IOC-Mitgliedern bekannt. Vgl. im Einzelnen Fuchs (1999). 11 Unter Grenzkosten verstehen Ökonomen die zusätzlichen Kosten bei der Erstellung eines zusätzlichen Gutes, hier beispielsweise die zusätzlichen Kosten bei der Verringerung der Korruption um ein Prozent. 12 Die AIBA führte 1989 für alle internationalen Wettkampfhöhepunkte ein elektronisches Bewertungssystem (Boxpunktmaschine) ein, in welchem die fünf rund um den Boxring platzierten Kampfrichter jeden Treffer quittieren. Ein Treffer zählt nur, wenn ihn mindestens drei der fünf Kampfrichter innerhalb einer Sekunde werten. Ein Videokontrollsystem, welches den Wettkampf von allen vier Seiten zeitsynchron zur Boxpunktmaschine erfasst, ermöglicht es, im Nachhinein jeden gegebenen Treffer auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Sämtliche Aktivitäten der Kampfrichter werden statistisch verarbeitet; das Ergebnisprotokoll steht unmittelbar und unbeeinflussbar nach Ende des Wettkampfes zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Software gleichzeitig die Kampfrichter nach festem Schema evaluiert. Die Software berechnet die Schiedsrichterleistung "real time" und gibt automatisiert "Cautions" und "Warnings" bei abweichendem Kampfrichterverhalten aus. Die gewichtete Anzahl von Cautions und Warnings, dividiert durch die Anzahl der Wettkämpfe als Wettkampfrichter, wird als Maßzahl für die Güte der Wettkampfrichter herangezogen. Bei schwachen Leistungen werden Schiedsrichter durch die Kampfrichterkommission des internationalen Amateurboxverbandes AIBA für weitere Wettkämpfe suspendiert (vgl. Bastian 2006). Die Maßnahmen der AIBA ähneln in vielen Punkten denjenigen der Internationalen Eiskunstlauf-Union (ISU), die ihr traditionsreiches Wertungssystems nach dem Skandal um den Olympischen Eiskunstlauf von Salt Lake City 2002 grundlegend geändert hat. Im deutschen Eishockey ist inzwischen der Videobeweis eingeführt (Leyenberg 2005). 13 Das Beobachtungssystem des DFB konnte Robert Hoyzer zwar nicht von seinen Spielmanipulationen abhalten, war aber ausschlaggebend dafür, dass er dem Wettbetrüger Ante Sapina schließlich Anfang Januar 2005 mitteilte, vorerst keine weiteren Spielmanipulationen mehr vornehmen zu wollen, da er den Abstieg als Schiedsrichter aus dem Kreis der Erstligaschiedsrichter befürchtete. 14 Hierbei muss allerdings auf die Problematik "produzierter" Anschuldigungen geachtet werden. 15 Vgl. Mookherjee/Png (1995) sowie zum theoretischen Zusammenhang zwischen Lohnhöhe und Korruptionsanreizen auch Cadot (1987), Klitgaard (1987), Besley/McLaren (1993), Bac (1998) und Tanzi (1998, S. 16), zur empirischen Überprüfung Ul Haque/Sahay (1996) sowie Ades/de Tella (1999). 16 Zur Mikrofundierung solcher, über dem Marktniveau liegender "Effizienzlöhne" vgl. Becker/Singer (1974). 17 Für eine grundlegende institutionenökonomische Analyse der Korruption vgl. Dietz (1998). 18 Vgl. Bardhan (1997, S: 1338) sowie ausführlicher und die Rotation stark befürwortend Abbink (1999). 19 Auf Grund des von älteren Schiedsrichtern erarbeiteten hohen Erfahrungsschatzes kommen immer wieder Forderungen nach einer Heraufsetzung der Altersgrenze auf, zuletzt besonders intensiv im Fall des weltbesten Schiedsrichters Pierluigi Collina 20 vom 17.11.2005 21 Damit verbunden waren zahlreiche verfahrensrechtliche Schwierigkeiten. So war auch die Spielmanipulation durch einen Schiedsrichter nicht ausdrücklich als Einspruchsgrund normiert und heftig umstritten, ob die Einspruchsfrist nach Bekanntwerden der Spielmanipulationen nicht längst verstrichen war. Die Urteile zu den Einspruchsverhandlungen vor dem DFB-Sportgericht sind zusammengefasst unter www.dfb.de - Newssuche in der Meldung vom 29.3.2005. 22 In der Saison 2003/2004 erzielte Schiedsrichter Herbert Fandel mit ca. 84.000 Euro die höchsten Einkünfte; vgl.
http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/ 23 In jedem Fall muss eine Videoüberprüfung ausschließlich dem amtierenden Schiedsrichter selbst vorbehalten sein, damit das Prinzip der Tatsachenentscheidung keinen Schaden nimmt. 24 Die FIFA hat aber die Grenze für zulässige Geschenke auf 100 US-Dollar festgelegt (o. V. 1999). 25 Nicht übersehen werden darf jedoch, dass der strikte Sponsorenschutz der FIFA und die damit verbundenen Restriktionen der WM-Ausrichterstädte zwar zur Einnahmesteigerung der Fußballfamilie führen, ihrerseits jedoch heftig kritisiert werden, weil sich die Städte zu sehr eingeengt fühlen (z.B. Verbot des Ausschanks von bayerischem Bier an den WM-Standorten München und Nürnberg). 26 Allerdings wurde das Bewusstsein für den Ermittlungsbedarf der Staatsanwaltschaft erst nach einigen Tagen und einer ausdrücklichen Anzeige des DFB geschaffen, in deren Folge die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Braunschweig an die Staatsanwaltschaft Berlin übergingen; vgl. http://www.netzeitung.de/sport/bundesliga/322942.html vom 26.1.2005. 27 Der Weltfußballverband FIFA zahlt seinen Präsidiumsmitgliedern 50.000 US-Dollar pro Jahr; vgl. o. V. (2001c). 28 Dies gilt insbesondere, wenn sie Wettkampfstrafen substituieren sollen und somit als ein "Freikaufen" interpretiert werden können. Insofern sollten Geldstrafen als Begleitung von Wettkampfstrafen ausgesprochen werden.
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