| „Keine roten Haare bitte“
Kinder nach Maß?
Medizinische, rechtliche und ethische Aspekte der Präimplantations-Diagnostik
Von Kurt Sauerborn
Seit 20 Jahren schon können Kinder im Reagenzglas gezeugt werden,
eine halbe Million Menschen dieser Herkunft leben bereits auf unserer Welt.
Inzwischen lässt sich bereits das Erbgut dieser befruchteten Zellen
auf Erbkrankheiten hin durchsehen, vor Einpflanzung in den Mutterleib,
mit Hilfe der Präimplantations-Diagnostik: Ist damit Tür und
Tor geöffnet für Kinder nach Maß oder anders herum: für
das Aussortieren potentiellen Nachwuchses mit unerwünschten Eigenschaften?
Embryonenschutzgesetz in Deutschland sowie die Bioethik-Konvention setzen
strenge Grenzen, wobei rechtlich dennoch erhebliche Unsicherheiten und
Interpretationskontroversen bestehen. Vor dem Hintergrund des „Dritten
Reiches“ und seiner Vernichtung „lebensunwerten Lebens“, aber auch unter
Einfluss der Kirchen sind wir in Deutschland strenger als in anderen Kulturnationen.
Ist dieser Rigorismus nicht zu weit getrieben, kann er manchmal vielleicht
sogar inhuman wirken? Wird die Forschung nicht in einer Weise behindert,
die letztlich auch zum Schaden von Menschen gehen kann? Der Autor hat hierzu
eine klare Meinung.
Red.
Horrorvision oder zukunftsweisende Chance?
Die Phantasie der Menschen ist angeheizt, seit bekannt ist, dass nach
der künstlichen Befruchtung im Labor ein Embryo schon in seinem frühesten
Stadium als Zellverband auf schwere Erbkrankheiten untersucht werden kann.
Die Diagnose steht, bevor diese Zellen in eine Gebärmutter eingepflanzt
werden und sich dort einnisten können. Daher der Name für diese
Maßnahme: Präimplantationsdiagnose, abgekürzt als PID.
Und weil die moderne Genanalyse eine solche Diagnose ermöglicht, setzt
sie auch Phantasien in jeder Richtung frei. Warum soll ein so unscheinbares
Häuflein Zellen, das nur unter starker Vergrößerung im
Mikroskop sichtbar ist, nicht auch auf Geschlecht und Haarfarbe untersucht
werden, auf Merkmale wie Mut und Intelligenz? Einen Stammhalter wollen
Eltern endlich haben, weil schon genug Mädchen da sind.
Und eine Armee braucht keine Feiglinge, die Wissenschaft nicht Dummheit.
Das alles nach Bedarf zu regeln, scheint doch kein Problem zu sein, zumal
die Reproduktions- und Fortpflanzungsmediziner – so heißen die spezialisierten
Experten unter den Gynäkologen – bei der künstlichen Befruchtung
auf Nummer sicher gehen und gleich bis zu drei Eizellen befruchten, die
zwar in der Regel, aber nicht immer alle einpflanzbar sind. Und wenn schon
überflüssige Embryonen existieren, warum nutzt man die nicht
therapeutisch? Mit deren Zellgewebe kann man schwerkranken Menschen mit
der Parkinson-Krankheit etwa helfen oder es lassen sich Organe damit züchten,
auf die dringlich Transplantationsmediziner warten. Und wenn da schon auf
dem Laborglas der embryonale Zellverband liegt, warum manipuliert man den
nicht einfach gentechnisch, um gewünschte Eigenschaften des künftigen
Menschen zu gestalten: Embryo-Design. Keine roten Haare kostet 100 000
Dollar, Einstein-Intelligenz 1 Million und Beckenbauer-Qualitäten
10 Millionen Dollar. Und ob nicht doch schon auf der Welt ein geklonter
Mensch umherläuft oder auch nur krabbelt, weil er noch ganz klein
ist? Das Schaf Dolly kam auch erst an die Öffentlichkeit, als es schon
ganz schön groß war.
Eine solche Mischung von abschreckenden Horrorvisionen und von zukunftsweisenden
medizinischen Chancen treibt derzeit die Öffentlichkeit und vor allem
die Forschung um. Deren Freiheit ist grundgesetzlich garantiert, sie darf
neugierig sein auf Unbekanntes, Neues, das ist ihr Wesen. Doch sie ist
andererseits gebunden an altbekannte Konventionen und Ideologien, an geschriebenes
Recht und empfundene Ethik. Es wäre nicht das erste Mal, dass Forschung
missbräuchlich betrieben wird, es wäre aber auch nicht das erste
Mal, dass Forscher in gesellschaftlich opportune geistige Fesseln gelegt
werden und andere Wissenschaftler anderswo die Nobelpreise gewinnen. Vielen
reicht es ja, sich hinterher darüber zu beklagen, dass andere besser
sind. Je komplizierter ein Forschungsinhalt ist, der Diskussionen anreizt,
desto schmaler wird der Grat zum Handeln.
PID: mit der Befruchtung im Reagenzglas fing es an
Ausgangspunkt für diese Diagnose war die Technik der künstlichen
Befruchtung im Reagenzglas, die in-vitro-Fertilisation (IVF), die vor mehr
als 20 Jahren begann. Entwickelt wurde die IVF, um Paaren, die Jahre unter
unerfülltem Kinderwunsch litten, eine letzte Möglichkeit zu bieten,
doch noch zu einem Kind zu kommen. Bei der Frau können beispielsweise
als Hinderungsgrund die Eileiter verschlossen sein, beim Mann der Samen
nicht die nötige Qualität haben, um eine Eizelle zu erreichen.
Bei der künstlichen Befruchtung werden der Frau operativ bis zu drei
befruchtungsfähige Eizellen entnommen. Es müssen mehrere Eier
sein, weil einmal nicht jede künstliche Befruchtung auf Anhieb klappt
und man zum andern den Frauen die Qual und Belastung weiterer Eingriffe
ersparen möchte. Die Eizellen müssen ja mit Punktion durch die
Bauchdecke hindurch gewonnen werden. Weibliche Eizelle und männliche
Samenzelle verschmelzen im Reagenzglas miteinander, worauf die natürliche
Zellteilung beginnt. Nach zwei Tagen werden die befruchteten Eier in die
Gebärmutter zurückversetzt. In der Regel alle drei Eier, sodass
es also bei einer künstlichen Befruchtung durchaus zu Mehrlingsschwangerschaften
kommen kann, aber ebenso als Regel gehen nicht alle Eier an. Wenn eine
Frau die Prozedur des Einpflanzens mehrerer Eier nicht verträgt, dann
ist es für diesen medizinischen Notfall erlaubt, restliche befruchtete
Zellverbände aus Sicherheitsgründen solange in eine Tiefkühltruhe
einzulagern, bis feststeht, dass schon eingepflanzte Embryozellen sich
gut in der Gebärmutter entwickeln. Dann müssen die eingefrorenen
Zellen nach Vorschrift des Embryonenschutzgesetzes vernichtet werden.
Bei diesem Vorgehen war nun anfänglich nicht auszuschließen,
dass der implantierte Embryo unerkannt von einer schweren Erbkrankheit
befallen war und sowohl die Eltern als auch die Ärzte auf ein dramatisches
Unheil zusteuerten. Es konnte sich nämlich im Mutterleib ein schwerbehindertes
Kind entwickeln, was erst Wochen später mit der Amniozentese, der
Fruchtwasseruntersuchung feststellbar ist und dann nach § 218 eine
straffreie Abtreibung ermöglicht. Die ganze aufwendige Prozedur der
IVF war damit sinnlos und hinfällig, ihr Zweck nicht erreicht. Erst
die molekularbiologischen Fortschritte der Gen- und Chromosomenanalyse
ließen die Idee aufkommen, den vorliegenden sichtbaren Zellverband
vor der Implantation auf schwere genetische Fehler zu untersuchen. Ein
Embryo in seinem frühestem Stadium war damit für gesetzlich streng
indizierte Diagnosen verfügbar geworden, bevor die Schwangerschaft
einer Frau begonnen hatte. Das war die Geburtsstunde für PID, die
es nun seit 10 Jahren und in inzwischen 12 Ländern gibt und die im
Zeitraum bis Ende 1999 weltweit rund 400 mal angewendet wurde. Nach einer
PID sind 100 gesunde Kinder geboren worden, die meisten davon kamen in
Belgien und England auf die Welt.
Die Indikation für PID war gegeben, wenn von Anfang an eine schwere
genetische Belastung in den Familien der Eltern. Es musste also immer das
Risiko für das Kind bestehen, schwer zu erkranken und früh zu
sterben, z. B. an der gefürchteten Muskeldystrophie, dem Muskelschwund,
der schon in frühen Lebensjahren den Rollstuhl erforderlich macht.
Oder etwa an der Mukoviszidose, deren Symptom ein so zähflüssiger
Schleim ist, dass ein Kind daran ersticken kann. Entscheidend für
die Anwendung von PID ist, dass die befürchtete Erbkrankheit auf Fehler
bei einem Gen oder einem Chromosom zurückzuführen ist. Damit
scheidet die als Horrorvision befürchtete Untersuchung auf rote Haare,
blaue Augen oder Intelligenz grundsätzlich aus, denn diese körperlichen
Merkmale und Eigenschaften entspringen einem – womöglich noch – undefinierbaren
Gemisch mehrerer Gene und Chromosomen, das diagnostisch nicht beherrschbar
ist.
Die Technik von PID: Zur Diagnose werden dem sich permanent teilenden
Zellverband ein oder zwei Zellen entnommen, mehr nicht. Und die Erbsubstanz
dieser Zellen wird nun auf ein fehlendes oder defektes Gen und damit auf
eine Unregelmäßigkeit in einem Chromosom untersucht. „Und dies
ist keine Angelegenheit für einen niedergelassenen Frauenarzt“, bekräftigt
der Reproduktionsmediziner Prof. Dr. Klaus Diedrich, Direktor der Universitäts-Frauenklinik
in Lübeck:
„Die Präimplantationsdiagnostik ist eine sehr aufwendige Maßnahme,
sie ist mit der künstlichen Befruchtung verbunden, die bereits in
vielen Zentren angeboten wird. Aber bei PID muss noch ein hochqualifiziertes
genetisches Labor hinzukommen. Ich denke deswegen, dass diese Diagnose
nur an wenigen, streng kontrollierten Zentren in Deutschland vorgenommen
werden sollte, vielleicht an höchstens drei. Auf keinen Fall eignet
sich die Methode für eine niedergelassene Praxis“.
Die Rechtslage: Gleicht sie einem löchrigen Sieb?
Über den Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik wacht in
Deutschland das Embryonenschutzgesetz. Und darin steht: PID ist verboten,
und Forschung am Embryo ist verboten. Beim „Deutschen Gynäkologen-Kongress“
im Juni 2000 in München überraschten einige Ärzte mit der
Aussage, PID sei nicht verboten, wenn bei strenger Indikation die Zellen
zur Diagnose in einem Teilungsstadium entnommen würden, das vom Gesetz
nicht gemeint sein kann. Das heißt konkret: Es bestehen offenbar
juristische Interpretationsschwierigkeiten, sodass jeder Reproduktionsmediziner
deswegen sicherheitshalber einen Rechtsanwalt an seiner Seite haben sollte.
Zwei Stimmen dazu. Der schon zitierte Klaus Diedrich aus Lübeck meint:
„Das Embryonenschutzgesetz hat sicherlich den Vorteil, dass es den
Reproduktionsmedizinern einen festen gesetzlichen Rahmen bietet, in dem
sie arbeiten dürfen und der damit auch alle Horrorvisionen als unrealistisch
erscheinen lässt, die im Zusammenhang mit Genmanipulation am Embryo
aufkommen. Sein Nachteil ist aber, dass es fast 10 Jahre nach seiner Verabschiedung
zu starr ist und zu wenig den rasanten medizinischen Fortschritt berücksichtigt,
den wir in Deutschland den betroffenen Paaren und Patienten bieten könnten.“
Mit der Betonung auf „Deutschland“ taucht der begründete Verdacht
auf, international sei die Forschung am Embryo anders geregelt. Ein Verdacht,
den der Medizinrechtler Dr. Hans-Georg Koch vom „Max-Planck-Institut für
Strafrecht“ in Freiburg bestätigt:
„Das Embryonenschutzgesetz ist ein ziemlich restriktives, strenges
Gesetz. Ob es Forschung bei uns im internationalen Vergleich beeinträchtigt,
lässt sich nicht so ohne weiteres beantworten. Jede Nation muss ihr
eigenes Maß setzen. Aber es macht schon nachdenklich, wenn andere
Länder, in denen Embryonenforschung betrieben wird, auch Kulturnationen
sind und in dem Zusammenhang um einiges großzügiger verfahren.“
Diplomatisch deutlich.
Bei einem Symposium des Bundesgesundheitsministeriums Ende Mai in Berlin
kündigte Ministerin Andrea Fischer an, bis zum Jahre 2002 ein neues
Gesetz zu den ethischen Grenzen moderner Biomedizin zu verabschieden. Anlass
des Symposiums war zuvor ein Vorstoß der Bundesärztekammer (BÄK).
Sie hatte im Februar vorgeschlagen, PID in eng begrenzten Fällen zuzulassen,
beispielsweise wenn ein hohes familiäres Risiko für einen schweren
Erbschaden bestehe. Die Ärztekammer geht also davon aus, dass PID
verboten ist. Schon 1996 hatte die „Deutsche Forschungsgemeinschaft“ (DFG)
gefordert, das Embryonenschutzgesetz im Interesse der Wissenschaft zu lockern.
Die PID ist nicht nur in überseeischen Kulturkreisen, sondern auch
in 10 Staaten der „Europäischen Union“ amtlich zugelassen. Für
Deutschland rechnet die Bundesärztekammer künftig mit 80 bis
100 Fällen pro Jahr. Auch nach einer möglichen Liberalisierung
des Embryonenschutzgesetzes soll eine zentrale “Kommission Präimplantationsdiagnostik“
jeden Einzelfall genehmigen.
Dieser gesetzgeberische Anstoß der Ärztekammer geht den
Gynäkologen offenbar nicht weit genug. Bei ihrem Kongress in München
formulierten sie im Juni 2000 eine „Gemeinsame Stellungnahme zu einem zukünftigen
Fortpflanzungs-Medizingesetz“. Danach soll nicht nur PID legalisiert werden,
und zwar nach den Vorstellungen der Ärztekammer, sondern auch die
Übertragung von Fremdsperma anonymer Spender (fachlich die so genannte
heterologe Insemination) und auch die Eizell-Spende erlaubt sein. Fleissige
www-Surfer wissen möglicherweise schon, dass im Internet eine Eizelle
für 15 000 Dollar angeboten wird. Mit diesen Praktiken einer künstlichen
Befruchtung würde der konventionelle Begriff der „leiblichen Eltern“
ausgehöhlt, von dem das Embryonenschutzgesetz wenigstens indirekt
noch ausgeht. Es schreibt vor, dass „biologisches Material“, das zur in-vitro-Fertilisation
benutzt wird, auch von den Partnern stammt, die später das Kind großziehen.
Doch Hauptstreitpunkt bleibt, ob die PID nun rechtmäßig ist.
Die Antwort befriedigt kaum: de jure nein, de facto ja.
Ist ein Embryo nur solange geschützt, als er im Reagenzglas
ist?
Juristisch kommt es auf das Stadium der Zellteilung an, in dem Zellen
entnommen werden. Bis zu einem Verband von acht Zellen handelt es sich
um sogenannte totipotente Zellen. Das heißt, aus einer einzelnen
Körperzelle kann sich noch ein kompletter Mensch entwickeln. Von der
nächsten Teilungsstufe, 16 Zellen, an ist dies nicht mehr möglich.
Daraus folgern die Fortpflanzungsmediziner nun, zumindest die progressiven
unter ihnen, nicht die Diagnosetechnik an sich sei verboten, sondern sie
werde nur indirekt über das Verbot des Klonens menschlicher Zellen
unterdrückt. Der Medizinrechtler Dr. Hans-Georg Koch:
„Die Rechtslage ist im Bezug auf das deutsche Recht im Moment nicht
restlos geklärt. Wenn einem Embryo in einem sehr frühen Stadium
eine Zelle entnommen wird, bedeutet das biologisch, dass er geteilt wird,
denn es entstehen eineiige Zwillinge. Und diese Teilung ist nichts anderes
als das verbotene Klonen. Die PID ist also nicht als Methode, sondern als
Risiko zum Klonen verboten. Und diese Differenzierung berücksichtigt
das Gesetz nicht.“
Wenn also die Indikation für PID sehr streng gestellt wird, kann
die Zellentnahme nicht missbräuchlich zum Klonen benutzt werden. Doch
die Rechtsunsicherheit geht weiter: Was ist nun, wenn eine Körperzelle
erst mit oder nach dem 16-Zell-Stadium entnommen wird. Koch:
„Das wird kontrovers beurteilt, jedenfalls gäbe es keine Rechtsprobleme
mehr, wenn man die Zellen nicht mehr am Embryo selbst in vitro entnimmt,
sondern später an der Plazenta. Diese Rechtsunsicherheit ist auch
im europäischen Raum zu finden. Manche Länder verbieten PID,
praktizieren sie aber trotzdem, wie Österreich. Manche Länder
lassen sie offiziell zu, wie Frankreich oder Norwegen, machen aber strenge
Auflagen. Es gibt also keinen internationalen Konsens. Über eines
müssten sich freilich alle einig sein: Wenn man PID als Diagnosetechnik
verbietet, muss man juristisch auch über Formen der Pränatal-Diagnostik
am weiterentwickelten Embryo nachdenken.“
In der Tat liefert auch später die Fruchtwasser-Diagnose Anlässe
zur Abtreibung. Und die will unsere Rechtsordnung ja erschweren. Da liegt
das Motiv juristischer Mühen. Klaus Diedrich:
„In Deutschland ist mit der Fruchtwasseruntersuchung eine Form der
pränatalen Diagnostik erlaubt mit der Konsequenz, bei ungünstigem
Ergebnis einen Schwangerschaftsabbruch einzuleiten. Mit der wissenschaftlich
eleganten Methode der PID kann man der Patientin diese Abtreibung ersparen,
weil man schon vor Eintritt der Schwangerschaft in einer einzigen Körperzelle
eine Erbkrankheit erkennt. Aber PID gilt offiziell als verboten. Da liegt
juristisch eine ungleiche Behandlung der gleichen Schadensbegrenzung vor,
ein erbkrankes Kind auf die Welt zu bringen. Ich sage immer etwas provokativ,
der Embryo in Deutschland ist nach wie vor nur dann geschützt, solange
er im Reagenzglas ist. Wehe, er wird zurückgesetzt in die Gebärmutter
oder er ist schon dort, dann kann nach dem § 218 eine Schwangerschaft
aus medizinischen oder sozialen Gründen zu jedem Zeitpunkt beendet
werden.“
Das gesellschaftspolitisch sicherlich wohlgemeinte und vermeintlich
verantwortungsbewusste Verhalten des Gesetzgebers, mit einer neuen Diagnosemethode
einen Dammbruch zugunsten schneller Abtreibungen zu verhindern, verkehrt
sich also in sein Gegenteil, wenn wissenschaftlicher Fortschritt geleugnet
wird.
Um zwei Grundsatzfragen drehen sich vor allem die rechtlichen und weltanschaulichen
Diskussionen, die auch schon im Mai beim Kongress des Gesundheitsministeriums
im Vordergrund standen: Dürfen Embryos, die im Labor erzeugt wurden,
vor der Verpflanzung in die Gebärmutter auf Gendefekte untersucht
und gegebenenfalls aussortiert werden? Und dürfen Wissenschaftler
aus den aussortierten Zellverbänden embryonale Stammzellen züchten,
um neue Therapien für Schwerkranke zu entwickeln? Mit diesen
Fragen sind nicht nur Juristen gefordert, sondern auch alle gesellschaftlichen
Gruppen in ihrer unterschiedlichen weltanschaulichen Ausprägung. Wortführer
für ein „JA“ auf diese Fragen sind weite Kreise aus Wissenschaft und
Forschung sowie der liberal gesonnene, sprich geistig ungebundene Teil
der Bevölkerung, und mit „Nein“ antworten die Kirchen und die von
ihnen beeinflussten gesellschaftlichen Kreise. Damit sind die Mehrheitsverhältnisse
in unserer Bevölkerung zugunsten des „Nein“ klar, und damit gewinnt
die ethische Dimension der Probleme eine besonders große Bedeutung.
Die Vorbelastung durch das „Dritte Reich“
Die gleiche Unsicherheit wie bei den juristischen Interpretationen findet
sich auch in der ethischen Würdigung der Präimplantationsdiagnostik.
Da gibt es beispielsweise die Bioethik-Konvention des Europarats, und in
dieser Konvention steht, dass in seinen ersten 14 Tagen am Embryo unter
strenger Kontrolle geforscht werden darf. Doch schon in den einfachsten
Diskussionen darüber sind deutsche Experten unterschiedlicher Meinung,
zum Beispiel in der Frage, ob diese europäische Konvention von der
vorherigen oder jetzigen Bundesregierung überhaupt unterschrieben
worden ist. Der für Paragraphen zuständige Experte, der Medizinrechtler
Dr. Hans-Georg Koch meint:
„Unterschrieben ist sie noch nicht, das wird noch einen parlamentarischen
Entscheidungsprozess erfordern, nicht nur bei uns, sondern in vielen Ländern
Europas. Jedenfalls ist diese Konvention noch ziemlich löchrig, unklar
und rätselhaft in ihren Formulierungen. Vor allem werden mit Spannung
noch Zusatzprotokolle zum Umgang mit Embryonen erwartet.“
Und der für medizinische Fachfragen kompetente Experte, Prof.
Klaus Diedrich sagt dazu:
„Unterschrieben ist sie schon, nur den Teil, in dem es um die Embryonenforschung
geht, den hat Deutschland nicht unterzeichnet, weil er sich nicht deckt
mit dem nationalen Embryonenschutzgesetz.“
Unabhängig von diesem Geplänkel: Die Bioethik-Konvention
hat vor allem für jene Länder Europas Bedeutung, die kaum nationale
Richtlinien für Forschung am Menschen haben, also vor allem für
die vielen osteuropäischen Staaten. (Der Europarat steht quasi für
Gesamteuropa, sollte politisch nicht verwechselt werden mit der Europäischen
Union (EU)). Und unter den hochentwickelten Ländern der EU nimmt Deutschland
wegen seiner unseligen jüngeren Vergangenheit gewiss eine Sonderstellung
ein. Der Begriff der Forschung am Leben ist gebrandmarkt durch das „Dritte
Reich“, in dem Leben wenig zählte, in dem es eher um die „Vernichtung
lebensunwerten Lebens“ ging. Von dieser Vorbelastung konnte sich die deutsche
Wissenschaft bis heute nicht befreien. Möglicherweise in dieser Situation
latenter Schuldgefühle, aber auch durch noch andere politische Faktoren,
gewannen in der Nachkriegszeit die Anhänger der Schöpfungstheorie,
also die Kirchen, einen enormen Einfluss auf die deutsche Politik.
Und damit über die Forschungspolitik und damit über die Forschung.
Ketzerisches Zitat aus der Forschungsszene: „Pass auf, in jeder Körperzelle
schwimmt der liebe Gott“.
Missbräuche sind dazu da, dass man sie bekämpft – mehr
nicht
Die ethischen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Präimplantationsdiagnostik
daraus stellen, sind zahlreich. Nur einige davon: Als vor 22 Jahren Louise
Brown geboren wurde, der erste Mensch, der durch die künstliche Befruchtung
im Reagenzglas (IVF) zur Welt kam, da schrien viele Anhänger der Schöpfungstheorie
Zeter und Mordio. Der Mensch maßt sich an, Gott zu spielen, war zu
hören. Unerhört, eine unglaubliche Sünde. Inzwischen sind
mit der IVF weltweit rund 500 000 Kinder geboren worden. Gesunde, glückliche
Kinder von noch glücklicheren Eltern, die nur sehnlichst einen Wunsch
hatten, ein Kind haben zu dürfen, obwohl ein Elternteil wegen eines
körperlichen Fehlers nicht zur natürlichen Zeugung in der Lage
war. War in diesen Fällen die Wissenschaft nicht menschlich hilfreich?
Hat sie nicht ethisch verantwortungsvoll gehandelt? Soll Medizin mit den
Fortschritten der Wissenschaft – und die sind ja wohl auch gottgegeben
– Leiden auf der Welt nicht heilen dürfen? Auch nicht seelisches Leid?
Der Medizinrechtler Hans-Georg Koch dazu:
„Eine Technik wie die medizinisch unterstützte Fortpflanzung,
die so viele Potenziale der Hilfe in sich birgt, ist nicht als solche verbotswürdig.
Missbräuche sind dazu da, dass sie bekämpft werden, nicht um
das Kind mit dem Bad auszuschütten.“
Zwei Jahrzehnte später ruft nun die Technik der Präimplantationsdiagnostik
die gleichen Proteste wie damals hervor, nur noch schärfer. Der Kölner
Kardinal Joachim Meisner wettert – nach einem Zitat der „Katholischen Nachrichtenagentur“
KNA:
„Der Text (der BÄK) überschreitet eindeutig eine unaufgebbare
Grenze … (er stelle) … eine Aufforderung zur Verletzung der Würde
des Menschen dar, indem er ärztliche Hilfe zur Identifizierung und
anschließenden Tötung angeblich lebensunwerten Lebens anbietet,
um nur gesunden Kindern zum weiteren Leben zu verhelfen“.
Aus dieser Meinung wird die Doktrin der Anhänger der Schöpfungstheorie
erkennbar: Ein Mensch existiert vom Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei-
und Samenzelle an. Eine Auffassung, die der Gesetzgeber mit allen einschlägigen
Paragraphen befolgt hat. Doch das ethische Empfinden der Menschen, der
Bevölkerung entwickelt sich dynamisch über immer neues Wissen
und vertiefende Bildung weiter, nicht über statischen Glauben. Folglich
stellen sich auch Fragen neu: Kann man, zutiefst inhuman, von Medizinern
fordern, die einen erbkranken Embryo im Reagenzglas erkannt haben, diesen
Zellverband in die Gebärmutter einzupflanzen, damit sie ihn ein paar
Wochen später unter Qualen für die Mutter abtreiben? Der Gynäkologe
Klaus Diedrich ist so etwas wie der standespolitische Kopf unter den deutschen
Reproduktionsmedizinern geworden, nachdem er schlechte Erfahrungen gemacht
hatte, mit einem Antrag nämlich vor fünf Jahren bei der Ethikkommission
der Bundesärztekammer, eine PID machen zu dürfen vor folgendem
Hintergrund: ein Ehepaar war zu ihm gekommen, das ein erbkrankes Kind mit
Mukoviszidose hatte. Das Paar wollte ein zweites Kind, aber ausschließen,
dass es auch krank zur Welt kommt. Eine menschlich verständliche Situation
genau so wie eine strenge Indikation für PID. Doch die Ärztekammer
hat damals abgelehnt.
Eine Liberalisierung des Embryonen-Schutzgesetzes ist umstritten
Dieser Vorfall und andere ähnliche haben aber zu einem Umdenken
in der Ärzteschaft geführt, das nun im Frühjahr die BÄK
auch zur Umkehr in ihrer Haltung brachte. Auch die Bioethik-Kommission
Rheinland-Pfalz hat zu dieser Kehrtwendung beigetragen. Das Embryonenschutzgesetz
müsse im Interesse der Menschen und nicht allein in dem der Forschung
liberalisiert werden. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer
hat sich zu folgender Formulierung durchgerungen, wiederum nach einem Zitat
der KNA:
„Der verständliche Wunsch nach einem gesunden Kind ist eine sittliche
Norm, die aus der Diskussion nicht dadurch ausgeblendet werden kann, dass
in der Gesellschaft eine Erwartungshaltung für gesunde Kinder als
Gefahr gebrandmarkt wird.“
Der katholische Moraltheologe Dietmar Mieth warnt dagegen – ebenfalls
nach einem Zitat der KNA: PID ziele eindeutig darauf ab, ein möglicherweise
behindertes Leben auszusortieren. Es gehe um eine neue, indirekte Form
der Eugenik, bei der nicht der Staat, sondern die Eltern über das
Schicksal eines Kindes entschieden. Und vor einer Zulassung von PID müsse
die Grundfrage beantwortet werden, ob wir in Deutschland bei der Definition
bleiben, dass der Mensch mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnt.
Soweit das indirekte Zitat. Nur drei Fragen dazu, es gäbe mehrere.
Ist es eigentlich moralisch, einer demokratisch gesonnenen deutschen
Wissenschaft von heute, die sich freiwillig jeder Kontrolle unterwerfen
möchte, den Geist des Nazi-Reichs zu unterstellen? Ist es weiter eigentlich
moralisch, mit dem kleinen Wörtchen „möglicherweise“ Forschungserkenntnisse
in Zweifel zu ziehen, die längst internationalen Standard haben? Und
es ist eigentlich ethisch verwerflich, dass Eltern im Rahmen aller gesetzlichen
Vorgaben über das Schicksal ihres Kindes selbst entscheiden wollen
und nicht Institutionen wie Staat und Kirche?
Weil sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Forschung
hierzulande kaum schnell ändern werden, sind die nächsten Proteste
für morgen schon vorprogrammiert, dann nämlich, wenn es zu Eingriffen
in die Keimbahn kommen sollte. Die sind heute noch zu Recht verboten, und
die Forschung hat auch noch gar keine fertige Technik dafür geschweige
denn eine Kontrolle darüber, was aus ihrem Handeln entstehen könnte.
Eingriff in die Keimbahn bedeutet, Erbkrankheiten am Embryo im Zellstadium
zu heilen. Ohne einen schlafenden Leu wecken zu wollen: handeln Mediziner
nicht unethisch, wenn sie eine Erbkrankheit zwar erkennen, die aber nicht
für künftige Generationen heilen, weil sie es nicht dürfen,
obwohl sie die Mittel dazu haben? Wiederum sehenden Auges in eine menschliche
Katastrophe laufen? Wie gesagt, eine Vision für morgen.
Vernichten oder verwerten?
Was tun mit einem „überflüssigen“ Embryo?
Erst recht wird es Proteste der Anhänger der Schöpfungstheorie
hageln, wenn es um die Frage geht, was macht man mit einem „überflüssigen“
Embryo, der trotz aller Vorkehrungen in der Tiefkühltruhe liegt, weil
einer Frau die Einpflanzung gesundheitlich nicht mehr zuzumuten war. Vernichten,
sagt das Gesetz. Verwerten, meinen andere. Für einen Glücksfall
halten Gewebezüchter z. B. diesen todgeweihten Embryo, wenn es künftig
darum geht, aus seinen Zellen Gewebe zu züchten, die Parkinson-Kranken
helfen können oder sogar Organe daraus wachsen zu lassen. Auch das
ist eine Zukunftsvision, aber eine, die angesichts des derzeitigen Stands
der Forschung - Stichwörter Angiogenese, Gefäßneubildung,
Hautzüchtung - realistisch erscheint. Und wenn mit embryonalem Zellgewebe
geheilt werden kann, ist es dann ethisch verantwortbar einen Embryo einfach
zu verwerfen? Und das bei einem Zeitgeist, der Schonung wertvoller Ressourcen
fordert?
Selbstverständlich verbietet es sich, einen „überflüssigen“
Embryo mit einer leeren Flasche zu vergleichen, die man wegwirft, nicht
einmal mit einer Pflanze, die auf den Komposthaufen gerät, damit wertvolle
Erde daraus entsteht. Dass der Mensch die wertvollste Ressource ist, geht
schon daraus hervor, dass in den Kriegen unserer Tage immer mehr Menschenleben
geschont werden sollen (aber nur die der eigenen Truppen). Erneut also:
Ist es ethisch so verwerflich, einen todgeweihten Embryo zu nutzen, um
todkranken Menschen zu helfen? Dr. Eckhard Herych arbeitet am Zentrum für
Ethik und Recht der Universität Freiburg, und er meint:
„Meines Erachtens ist diese Art von Medizin in Deutschland nicht konsensfähig,
schon gar nicht in industriellem Maßstab. Denn irgendwann werden
wir erkennen, dass ein mögliches oder tatsächliches menschliches
Leben nur noch als Mittel zum Zweck eingesetzt wird. Und wir werden erleben,
dass dann die Embryos auch immer größer und älter werden,
mit denen gearbeitet wird. Und damit sind wir ganz stark in der Missbrauchsdiskussion.“
Herychs Befürchtungen könnten in jenen Ländern vor allem
wahr werden, in denen schon heute „munter drauf los geforscht wird“. Freilich
sind international auch Grenzen gezogen. In der Bioethik-Konvention des
Europarats, die inzwischen Menschenrechts-Übereinkommen heißt,
stehen in diesem Zusammenhang zwei wichtige Passagen: Erstens darf am Embryo
nur bis zum 14. Tag seiner Existenz geforscht werden. Das entspricht der
Phase der Einnistung in die Gebärmutter. Und zweitens darf kein Embryo
zu fortpflanzungsfremden Zwecken erzeugt werden. Aber ist beispielsweise
das Klonen ein fortpflanzungsfremder Zweck? Zumal eineiige Zwillinge nichts
anderes sind als Menschen, die von der Natur geklont worden sind. Als genetischer
Unfall oder Glücksfall für die Kinder und deren Eltern? Im übrigen
sei jetzt nochmals darauf hingewiesen, dass eine ethische Diskussion in
dieser Dimension geführt wird, bevor überhaupt die Forschung
Methoden und Taktiken entwickelt hat, um etwa Organe aus embryonalen Stammzellen
zu entwickeln. Dennoch, die ethischen Diskussionen werden sich in dem Maß
verschärfen, in dem im Ausland mit weniger Restriktionen geforscht
wird als bei uns. Und wenn draußen Lösungen für ernste
Krankheitsprobleme angeboten werden, dann wird ein gnadenloser Patiententourismus
einsetzen unter entsprechend gnadenlosen kommerziellen Bedingungen. Wer
Not leidet, kennt nicht immer Tugenden. Dies gilt auch in der Medizin.
Forschung am Embryo?
Zitate von Experten
Der Ethiker Dr. Eckard Herych:
„Reiche Leute können es sich leisten, in die USA zu gehen und
sich dort behandeln zu lassen, andere können es nicht. Wenn irgendwo
eine Möglichkeit geboten wird, wird sie auch genutzt werden. Und wenn
in Deutschland die eine oder andere Form der Embryonenforschung verboten
ist, bedeutet das nicht, dass sie überall nicht erlaubt ist. Forschung
geht dahin, wo sie frei ist. Das sehen wir ja schon in der Medikamentenforschung.
Und das wirft natürlich erhebliche ethische Probleme auf. Einzelfälle
von Missbrauch werden sich nie vermeiden lassen, sonst müssten wir
die Menschheit abschaffen. Das Gros der Forscher arbeitet nach den Regeln
medizinischer Kunst und denen ihrer Standesethik.“
Der Fortpflanzungsmediziner Prof. Dr. Klaus Diedrich:
„Wenn wir in der Reproduktionsmedizin Fortschritte machen wollen, die
Patienten zugute kommen, dann brauchen wir auch die Forschung am Embryo.
Derzeit profitieren wir von Forschungsergebnissen, die im Ausland erzielt
werden. So kann es natürlich nicht sein. Wir räumen strengste
Kontrollen ein und eine stetige Prüfung, ob diese Forschung auch sinnvoll
ist im Interesse der Patienten. Wir haben in unserem Fach schon teilweise
den Anschluss an den internationalen Standard verloren, mehr dürfen
wir nicht aufgeben, sonst sind wir total weg von der Forschungsfront. Um
dies zu vermeiden, schicke ich schon Mitarbeiter nach England und Belgien,
um von den Arbeiten dort zu profitieren.“
Der Medizinrechtler Dr. Hans-Georg Koch:
„Die strengen Verbotsregelungen des Embryonenschutzgesetzes bezüglich
der Forschung am Embryo im Reagenzglas haben nach meiner Einschätzung
eine grundlegende Schwäche, nämlich dass sie die Befruchtung
als Ereignis in der Entstehungsgeschichte eines Menschen eindeutig in den
Vordergrund rückt und die Bedeutung der späteren Einnistung als
Chance für die Entwicklung eines Menschen praktisch ignoriert. Ändert
sich das, sehe ich für die Zukunft eine Chance, die Forschung am Embryo
unter gewissen Vorbedingungen und unter strenger Kontrolle zu legitimieren,
was eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes voraussetzen würde.“
Ein Geflecht von Konflikten
Das Thema Kinder nach Maß ist also voll geladen mit gegensätzlichen
Standpunkten: religiöser Fundamentalismus und humanitäre Forderungen,
ethisch Unverantwortbares und wissenschaftlich Machbares, juristische Bremsen
und wirtschaftliche Interessen usw. Ein Geflecht von Konflikten, das sich
künftig immer mehr verdichten wird, wenn man kirchlicherseits nicht
auf die Bedürfnisse der Menschen eingeht, wenn Wissenschaftler nur
mit Tunnelblick auf ihre Labordaten und auf die Kommerzialisierbarkeit
ihrer Arbeiten schauen und auch darüber Menschen vergessen, und wenn
vor allem Parteipolitiker nach wie vor nur zu den Hörigen zählen
wollen, denen Eingebungen seitens diverser Interessensgruppen wichtiger
sind als ihre Verpflichtungen gegenüber der Gesamtgesellschaft.
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