Zeitschrift

Deutschland Ost -
Deutschland West

Es geht um mehr als Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

Die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit



 

Inhaltsverzeichnis

 

Versuch einer Zwischenbilanz

Von Jörn Mothes und Jochen Schmidt 

Jörn Mothes, Dipl.-Theol., ist Landesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Er ist Mitherausgeber des Bandes "Beschädigte Seelen. DDR-Jugend und Staatssicherheit" (Edition Temmen, Rostock/Bremen 1996). Jochen Schmidt, M.A., ist Stellvertreter des Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in Mecklenburg-Vorpommern und Mitherausgeber von "Mecklenburg-Vorpommern im Wandel. Bilanz und Ausblick" (Olzog Verlag, München 1998).

Wie soll umgegangen werden mit einer belasteten und belastenden Vergangenheit? 180 km Geheimakten zeugen von Wirken und Willkür der Stasi in der ehemaligen DDR. Vertrauen ist zerbrochen, materieller und psychisch-sozialer Schaden ist entstanden. Soll man einen "Schlussstrich" ziehen? Es geht um Gerechtigkeit, aber auch um die Glaubwürdigkeit von Demokratie. Und es geht darum, mit der Aufarbeitung der Vergangenheit einen Beitrag zu einer neuen politischen Kultur zu leisten.     
Red.


Die DDR hinterließ nicht nur wirtschaftlichen Schaden

Vierzig Jahre DDR hinterließen nicht nur große ökonomische Probleme, wenngleich diese in der öffentlichen Diskussion der letzten zehn Jahre häufig im Vordergrund standen. Zu den Hinterlassenschaften der SED-Diktatur gehören auch die Folgen des vielfältig praktizierten, politisch motivierten Unrechts. Oppositionelles, widerständiges oder auch nur abweichendes Verhalten wurde kriminalisiert. Die Ereignisse von 1953 und 1968, dramatische Fluchtversuche über die innerdeutsche Grenze, später das Erstarken emanzipatorischer, politischer Gruppen unter dem Dach der Kirche oder der Freikauf politischer Häftlinge boten immer wieder Handlungsfelder für die Geheimpolizei der DDR, das Ministerium für Staatssicherheit. Hinzu kamen die Konflikte, die aus der Zunahme der Zahl der Ausreiseantragsteller einerseits und dem verstärkten Ringen der DDR um außenpolitische Anerkennung andererseits resultierten. Der Geheimdienst reagierte nach 1976 mit der Psychologisierung seiner Methoden und erklärte große Teile der eigenen Bevölkerung zum "Feind".
Das Erzeugen von Angst und Misstrauen, der Missbrauch von Vertrauen insbesondere durch die Geheimpolizei der DDR hinterließ gravierende psychosoziale Folgen bei den Betroffenen von Unterdrückung und Überwachung. Darüber hinaus hatte die Diktatur auch Folgen für die politische Kultur. Das für eine Demokratie essentielle bürgerschaftliche Engagement war in der DDR unerwünscht und ist deshalb auch heute noch schwach ausgeprägt.
Die Bemühungen um Aufarbeitung galten damit von Anfang an nicht allein der Aufklärung dessen, was in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR geschehen war und 40 Jahre lang nicht thematisiert werden durfte. Sie sollten auch dem Aufbau der Demokratie und der Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements dienen.

Das erste Stasi-Unterlagengesetz wurde noch von der Volkskammer verabschiedet

Zu Recht stand die Frage, wie man im neuen und vereinten Deutschland mit den materiellen und geistigen Hinterlassenschaften des Ministeriums für Staatssicherheit umgehen solle, zunächst im Mittelpunkt des Interesses bei der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit. Es lag in der Wirkungsgeschichte dieser DDR-Geheimpolizei mit ihren zuletzt etwa 94.000 hauptamtlichen Offizieren und ca. 174.000 Inoffiziellen Mitarbeitern (Spitzeln) begründet, dass zunächst dieses Joch stalinistischer Strukturen abzuschütteln war, bevor der aufrechte Gang in die selbstbestimmte Freiheit möglich werden konnte. Mehr als 6 Millionen ost- und westdeutsche Bürgerinnen und Bürger, von denen viele ihr Alltagsleben in der DDR auf die ständig mögliche Präsenz geheimdienstlicher Mächte eingerichtet hatten, waren in den Karteien des Geheimdienstes erfasst.
Die Forderungen nach Beendigung von Überwachung und Konspiration, die Ablehnung von Denunziation und politischer Diskriminierung, waren in der DDR latent zu jeder Zeit vorhanden. Das mit dem Aufbruch von 1989 unmittelbar verbundene Ziel der Auflösung der Staatssicherheit als dem Herrschaftssicherungsinstrument der regierenden Einheitspartei SED und die Forderung nach Offenlegung ihrer Strukturen und materiellen Hinterlassenschaften stellte somit eine konsequente Fortführung der Ziele der politischen Opposition in der DDR dar.
Die biografisch verfestigten Ohnmachtserfahrungen des Einzelnen vor der Allmacht des DDR-Geheimdienstes und die Revolutionsethik von 1989 bildeten für die nun beginnende Aufarbeitungsdiskussion einen Schub, der über mehrere Etappen zumindest bis zur Verabschiedung des Stasi-Unterlagengesetzes durch den Deutschen Bundestag Ende 1991 und den folgenden Aufbau der Behörde des Bundesbeauftragten anhielt. Der Umgang mit der Geheimdienstvergangenheit wurde zum Symbol der Aufklärungsarbeit über die politischen Bedingungen einer Diktatur. Die Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen steht seitdem in herausgehobener Weise im Mittelpunkt dieses gesellschaftspolitischen Transformationsprozesses.
Die erstmals frei gewählten Abgeordneten der Volkskammer beschlossen am 24. August 1990 den Vorläufer des heutigen Stasi-Unterlagengesetzes. Damit existierte in den letzten Monaten der DDR und vor der Vereinigung beider deutscher Staaten ein Rechtsrahmen für Erhalt und Weiternutzung der insgesamt 180 km Geheimdienstakten. Schon in diesem Gesetz sind die vier wesentlichen Elemente enthalten, die für das Tätigkeitsprofil der späteren Behörde des Bundesbeauftragten konstitutiv wurden:

- Jedermann soll das Recht auf Akteneinsicht in die zu seiner Person angelegten Unterlagen haben. Das Herrschaftswissen soll an die Menschen "zurückgegeben" werden.

- Die Stasiakten sollen für die juristische Aufarbeitung des DDR-Unrechts zur Verfügung stehen. Darin sind sowohl ihre Verwendung durch Gerichte in Strafprozessen, als auch in künftigen politischen Rehabilitierungsfragen eingeschlossen.

- Die Stasiakten sollen innerhalb der politischen Aufarbeitung für Überprüfungen von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, von Abgeordneten und anderen Funktionsträgern, auf eine frühere hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das MfS der DDR genutzt werden können.

- Die Akten sollen im Rahmen der historischen Forschung für den Prozess der Herausbildung eines Geschichtsbildes und Geschichtsbewusstseins herangezogen werden können.

Diskussionen über einen Schlussstrich haben jeweils Folgen

Bis Ende Mai 1999 hatten insgesamt rund 1,5 Mio. Bürgerinnen und Bürger Anträge auf Akteneinsicht beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen gestellt. In Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise wurden 1999 immer noch über 14.500 Neuanträge von Bürgern registriert.
Festzustellen war im Verlauf der vergangenen zehn Jahre, dass mit jeder Schlussstrich-, Amnestie- oder Behördenschließungsdebatte ein signifikanter Anstieg der Antragszahlen zu registrieren war. Der Bildung der SPD/PDS-Koalition im Jahr 1998 in Mecklenburg-Vorpommern folgten eine spontane Zunahme der Anträge auf Akteneinsicht in den Tagen nach der Wahl und eine ebenfalls signifikant ansteigende Zahl der Anmeldungen zur psychosozialen Konfliktberatung in der Behörde des Schweriner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen.
Dass der Antrag auf Akteneinsicht in den meisten Fällen erst nach langen Vorüberlegungen hinsichtlich aller denkbaren Konsequenzen gestellt wird, zeigt, dass dieser Schritt zu einem bewussten Akt der Wahrnehmung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung geworden ist. Damit folgen die Bürger dem Anspruch des Gesetzes, das durch den Geheimdienst zu Unrecht erworbene Herrschaftswissen nun selbst in Besitz zu nehmen.
In zahlreichen Einzelgesprächen ist festzustellen, dass neben den 1,5 Millionen bereits in Bearbeitung befindlichen Anträgen viele Bürgerinnen und Bürger bewusst zehn Jahre abwarten wollten, ehe sie einen Antrag stellen und sich mit ihrer Akte und damit den Erinnerungen an das Leben in der DDR auseinandersetzen wollten. Wieder andere fanden über etliche Jahre, während der Bewältigung tiefer Brüche im beruflichen und privaten Alltag, nicht die notwendige Muße, sich der Antragstellung zuzuwenden. Der "Erfolg" und die langfristigen Auswirkungen der in den vergangenen zehn Jahren ermöglichten Akteneinsichten ist heute noch nicht messbar. Niemand weiß, ob und wie sich Mentalitäten oder das Geschichtsbewusstsein entwickeln oder verändern, wenn in einigen hunderttausend Haushalten des wiedervereinigten Deutschlands neben dem Familienfotoalbum die Kopie einer Stasiakte steht, in der sich das Verhalten eines Familienmitglieds zwischen Widerstand und Anpassung widerspiegelt. In praktisch keinem Fall führte aber die Akteneinsicht zu den anfänglich befürchteten Rachefeldzügen gegen die Zuträger der Geheimpolizei.

"Wenigstens die Unterstützer der Stasi aus Amtsstuben und Parlamenten entfernen"

Bereits vor Inkrafttreten des Stasi-Unterlagengesetzes Ende 1991 übernahmen die Abgeordneten der Volkskammer den während der Revolution auf den Straßen skandierten Ruf "Stasi in die Produktion" als Anspruch für die Umgestaltung und den beginnenden Neuaufbau der öffentlichen Verwaltung. Hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit sollten künftig nicht mehr in "Positionen der Begünstigung" verbleiben:
"Diese Überprüfungen sollten stattfinden, weil hier in diesem Deutschland, wo seit 1933 Diktatoren an der Herrschaft waren, niemand jemals positive Erfahrungen gemacht hatte mit Vertretern der Staatsmacht, Parlamentariern, Richtern, Polizisten, Beamten. (...) Wir hatten als Abgeordnete die Vorstellung, dass eine Hilfe, Vertrauen in die neuen Strukturen der Demokratie zu gewinnen darin bestehen könnte, wenigstens die Unterstützer der Staatssicherheit aus den Amtsstuben und Parlamenten zu entfernen." (Gauck 1994: 10).
Mit dem Einigungsvertrag wurde diesem Anspruch Rechnung getragen. Hatte sich jemand freiwillig dem Unterdrückungsapparat des MfS der DDR zur Verfügung gestellt, so rechtfertigt dies die Annahme seiner mangelnden persönlichen Eignung für den öffentlichen Dienst und stellt einen Sonderkündigungstatbestand dar.
Wurde dieser Anspruch zunächst sehr pauschal umgesetzt und jeder Mitarbeiter einer öffentlichen Stelle mit nachgewiesenem Kontakt zum MfS sofort entlassen, so galt ab Ende 1993 ein Prüfverfahren mit Kriterien zur Feststellung von Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung, die sogenannte Einzelfallprüfung. Zuständig dafür, wie auch für die Antragstellung auf Überprüfung beim Bundesbeauftragten war zu jeder Zeit die entsprechende personalführende Stelle. Der oftmals in der Öffentlichkeit erzeugte Eindruck, die "Gauck-Behörde" hätte die Entlassungen vorgenommen und die MfS-Kontakte bewertet, ist falsch und durch das Stasi-Unterlagengesetz nicht gedeckt. Die Einzelfallprüfung räumt der betroffenen Person eine weitgehende Beteiligung ein. Die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland entwickelte sich nach 1994 sehr im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer und etablierte Prüfungskriterien, die den personalführenden Stellen Entlassungen wegen nachgewiesener MfS-Tätigkeit erschwerten. Zunehmend wurde auch der zeitliche Abstand zu dem praktizierten Unrecht und die Bewährung der Arbeitnehmer in der rechtsstaatlichen Verwaltung nach 1991 entscheidungsrelevant für eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers. Dies führte in der Folge zu einer Veränderung der Überprüfungspraxis in einzelnen Bundesländern und zu der immer wieder erhobenen Forderung, die Überprüfungen ganz zu beenden.
Viele ehemalige Inoffizielle Mitarbeiter und nahezu alle ehemaligen MfS-Offiziere hatten die öffentliche Verwaltung während ihres demokratischen Neuaufbaus bereits verlassen. Die von allen Neubewerbern und überführten Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienstes der neuen Länder abgenommene schriftliche Erklärung, zu keiner Zeit für das MfS der DDR tätig gewesen zu sein, wurde jedoch von relativ vielen Beschäftigten wahrheitswidrig unterzeichnet.

Eine Bilanz der Überprüfungen - das Beispiel Mecklenburg-Vorpommern

Am Beispiel der Zahlen der Überprüfungen aller Mitarbeiter der Landesbehörden von Mecklenburg-Vorpommern soll dieser Prozess verdeutlicht werden: Insgesamt wurden bis 1999 82.953 Anträge auf Überprüfung beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen gestellt. Zum Jahresende 1999 waren davon 79.827 Anfragen beantwortet. Davon wiederum hatten 5.054 Beschäftigte ihren Arbeitgeber arglistig getäuscht. Sie hatten verschwiegen, als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter für das MfS tätig gewesen zu sein. Bei 2170 der 5054 Personen mit nunmehr nachgewiesenen Stasikontakten verlief die Einzelfallprüfung ohne Konsequenzen, sie konnten weiterhin als Angestellte oder Beamte tätig sein. 999 Beschäftigte waren in der Zwischenzeit von selbst ausgeschieden, mit 857 Beschäftigten wurden nach der Überprüfung Auflösungsverträge geschlossen. Von den 5054 "belasteten" Beschäftigten wurde letztlich 950 Personen wegen der MfS-Tätigkeit bzw. wegen arglistiger Täuschung des Arbeitgebers gekündigt.
Für den Aufbau der Demokratie und für die öffentliche Erscheinung der Verwaltung besonders bedeutsam sind die Lehrer und Polizisten. Diese beiden Berufsgruppen sind nicht nur die personalstärksten innerhalb der Landesverwaltungen, sondern auch diejenigen mit dem signifikant höchsten Anteil ehemaliger MfS-Mitarbeiter. Von den 29.900 abgeschlossenen Lehrerüberprüfungen in Mecklenburg-Vorpommern lag beispielsweise bis Ende 1996 in 1.621 Fällen eine Belastung vor. Davon sind wegen des Schweregrades der Tätigkeit für das MfS 368 aus dem öffentlichen Dienst des Landes ausgeschieden, 220 durch Kündigungen, durch Aufhebungsverträge 148. Etwa 600 Lehrerinnen und Lehrer hatten vor Eintreffen der Überprüfungsergebnisse den Schuldienst verlassen, 552 wurden nach erfolgter Einzelfallprüfung weiterbeschäftigt.
Bei der Landespolizei ergab die Überprüfung zum gleichen Zeitpunkt folgende Ergebnisse: Überprüft wurden bis dahin ca. 7.700 Polizisten, davon waren 1.727 als inoffizielle oder hauptamtliche Mitarbeiter des MfS tätig. 683 Kündigungen und 79 Auflösungsverträgen standen zu diesem Zeitpunkt 873 Weiterbeschäftigungen gegenüber.
Diese Zahlen belegen den differenzierten Umgang mit den Mitteilungen des Bundesbeauftragten durch die öffentlichen Stellen. Sie zeigen auch, dass das immer noch starke Interesse der Öffentlichkeit an den Überprüfungsverfahren und -ergebnissen, gerade bei Lehrern und Polizei, berechtigt ist. Die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Verwaltung und das Erscheinungsbild des Rechtsstaates hängen in besonderer Weise von der Klarheit dieser Überprüfungsverfahren ab.

Es kam aber auch zu einem demokratieschädlichen Ost-West-Transfer "politischer Altlasten"

Auf einige Defizite in der Anwendung der Stasi-Überprüfungen als Akt politischer Säuberung der öffentlichen Verwaltung sei hier hingewiesen:
1. Die Überprüfungen sind zu einseitig auf die Aufdeckung der MfS-Kontakte orientiert. Diese Orientierung verkennt den eigenständigen Beitrag der Führungskader der SED bei der Absicherung der Parteidiktatur und ihre Rolle als Auftraggeber des MfS. Dies betrifft insbesondere die Nomenklaturkader der SED, die in besonderer Weise politische Verantwortung trugen. Die Entlassung eines kleinen "IM" aus der öffentlichen Verwaltung steht in einem krassen Missverhältnis zur Weiterbeschäftigung nahezu aller Parteifunktionäre mit weitaus größerer politischer Belastung.
2. Von der Möglichkeit der Überprüfungen auf MfS-Tätigkeit haben fast aus schließlich nur die neuen Länder Gebrauch gemacht. Die Verweigerung der westdeutschen öffentlichen Stellen machte es vielen hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS leicht möglich, sich unter Legenden in den dortigen Verwaltungen zu bewerben und anstellen zu lassen. Damit ist es zu einer Ungleichbehandlung der im öffentlichen Dienst Beschäftigten und zu einem demokratieschädlichen Ost-West-Transfer der "politischen Altlasten" der DDR gekommen.
3. Mangelnde Sach- und Rechtskenntnis der zumeist (ehemals) westdeutschen Personalchefs in den Verwaltungen der neuen Bundesländer bei der Bewertung der MfSZusammenhänge sowie die oft anzutreffende falsche Sichtweise, dass es sich bei dem Stasithema um ein rein ost-deutsches Problem handele, zu dem man als Westdeutscher keine Position beziehen dürfe, haben viele Überprüfungsverfahren und Arbeitsrechtsverfahren hinsichtlich ihres ursprünglichen Anspruchs negativ beeinflusst.
Die Überprüfungsverfahren von Abgeordneten der Parlamente, von wissenschaftlichen Mitarbeitern der Hochschulen und anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen folgten zum Teil einem anderen Reglement mit eigenen Gremien wie z.B. Ehrenkommissionen.

Strafrechtliche Aufarbeitung: Aufklärung ist das wertvollste Ergebnis

Schon Ende 1989 nahm auf massiven öffentlichen Druck hin die DDR-Justiz Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch, Korruption und Wahlfälschung auf. Noch im Dezember wurden hohe Amtsinhaber vorübergehend verhaftet, bis zum Oktober 1990 ergingen rund 15 Urteile vor allem wegen Wahlfälschung.
Der Anspruch, das Systemunrecht strafrechtlich zu ahnden, wurde auch nach dem 3. Oktober 1990 aufrechterhalten. Insbesondere die von diesem Unrecht Betroffenen erhofften sich von Strafprozessen rückwirkende Gerechtigkeit. Mit einiger zeitlicher Verzögerung wurden deshalb in den Jahren von 1991 bis 1994 in Berlin und den neuen Ländern Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung des DDR-Unrechts eingerichtet. Die eingeleiteten Verfahren bezogen sich auf Gewalttaten an der Grenze, Justizunrecht (Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung), Wirtschaftsdelikte, Entführung und Auftragstötung (MfS-Straftaten), Wahlfälschung und Doping.
Die Bilanz der strafrechtlichen Aufarbeitung zeigt jedoch deutlich die Schwierigkeiten der rechtsstaatlichen Justiz, DDR-Unrecht zu ahnden. Von über 20.000 Ermittlungsverfahren, die die Staatsanwaltschaft allein in Berlin bis 1999 eingeleitet hatte, wurden letztlich nur rund 200 mit einer Verurteilung abgeschlossen, die meisten davon mit Bewährungsstrafen. Das Rückwirkungsverbot von Gesetzen (nulla poene sine lege) konnte nur in Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen aufgehoben werden, sodass meist nur Taten, die schon in der DDR strafbar waren, verfolgt werden konnten. Der Einigungsvertrag legte außerdem fest, dass bei Straftatbeständen jeweils das "mildere" Recht anzuwenden ist.
Der Versuch, das in der DDR verübte Unrecht durch die rechtsstaatliche Justiz aufzuarbeiten, geriet in der öffentlichen Debatte schnell von zwei Seiten in die Kritik. Ehemalige Systemträger wie Egon Krenz sprachen von "Siegerjustiz" und verwiesen auf die Souveränität der DDR einerseits, andererseits aber auf die Abhängigkeit von den Vorgaben der UdSSR beispielsweise beim Grenzregime der DDR. Für die Opfer der Diktatur endeten jedoch viele Verfahren mit einer Enttäuschung, die Bärbel Bohley zum Ausdruck brachte: "Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat". So wurden zwar noch Ende 1999 Mitglieder des Politbüros wie Krenz oder Schabowski nach ihrer rechtskräftigen Verurteilung für die Mitverantwortung am Schießbefehl inhaftiert. Viele andere entgingen jedoch einer Bestrafung. Am Beispiel des ehemaligen Ministers für Staatssicherheit Erich Mielke, gesamtverantwortlich für die perfiden Methoden der Geheimpolizei wie physische und psychische Folter, wird das ganze Dilemma der strafrechtlichen Aufarbeitung deutlich: Mielke wurde zunächst nicht etwa wegen seiner Verantwortung als Chef der Staatssicherheit angeklagt, sondern für einen Mord aus dem Jahr 1931. 1993 wurde er dafür zu sechs Jahren Haft verurteilt, 1995 aus der Haft entlassen. Die weiteren Verfahren wurden wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt und Mielke erhielt für eine dreimonatige Untersuchungshaft eine Haftentschädigung, die höher lag als die Entschädigung, die einem ehemaligen Stasi-Häftling zu diesem Zeitpunkt für drei Monate Haft aufgrund der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze zustand.
Die Aufarbeitung durch die Justiz blieb damit weit hinter den zum Teil viel zu hoch gesteckten Erwartungen zurück. Der Justiz wurden Aufgaben abverlangt, die nur die Gesellschaft insgesamt erbringen kann. Die Kritik an der strafrechtlichen Aufarbeitung verkennt außerdem die Möglichkeiten des Rechtsstaates, dem glücklicherweise sehr viel engere Grenzen gesetzt sind als der politischen Justiz der Diktatur. Der Vorwurf der "Siegerjustiz" ist damit ebenso unberechtigt wie Forderungen nach einer Amnestie, die angesichts der genannten Zahlen an der Realität vorbeigehen. Was bleibt, ist vor allem die Aufklärung, die mit diesen Prozessen z.T. verbunden war. Von umso größerer Bedeutung sind angesichts dieser Bilanz andere Formen der Aufarbeitung, wie die Entschädigung der Opfer, die öffentliche Diskussion und die politische Bildungsarbeit zu diesen Themen.

Statt öffentlichem Tribunal Enquete-Kommissionen

Die schon früh erkennbaren Probleme im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Aufarbeitung, die Verkürzung der öffentlichen Debatte auf die IM-Problematik und die spürbare Ernüchterung und Demokratieskepsis, die an die Stelle der Einheitseuphorie getreten war, führten 1991 zu Forderungen nach einem öffentlichen Tribunal zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte. Ähnlich wie die südafrikanische Wahrheitskommission sollte ein solches Tribunal ohne Strafandrohung der öffentlichen Diskussion um Verantwortung und Schuld in der DDR neue Impulse verleihen und der Festigung der Demokratie in den neuen Ländern dienen. Wenngleich diese Idee nicht verwirklicht wurde, so ging aus der Diskussion um das Tribunal doch die Initiative für die Enquete-Kommission Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland des Bundestages hervor. Im März 1992 wurde diese Kommission gebildet, in der folgenden Legislaturperiode schloss sich die Enquete- Kommission Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit an. Die Materialienbände beider Kommissionen stellen zwar eine Fundgrube für die weitere Forschung dar, die Ausstrahlung der Debatten und Anhörungen auf die Öffentlichkeit blieb aber eher gering. Ein wichtiges Ergebnis dieser zweiten Enquete-Kommission war aber der Beschluss des Bundestages, eine Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur einzurichten, die in Zukunft historische Forschungsprojekte, Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen fördern soll. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern folgte dem Beispiel des Bundestages und setzte als einziges Landesparlament im Jahr 1996 die Enquete-Kommission Leben in der DDR, Leben nach 1989 - Aufarbeitung und Versöhnung ein. Trotz einiger interessanter wissenschaftlicher Expertisen scheiterte diese Kommission nicht nur mit dem Anspruch der "Versöhnung". Dieser Begriff stieß vor allem bei ehemals politisch Verfolgten auf Widerspruch, da Versöhnung zumindest das Eingeständnis von Schuld von Seiten des Täters voraussetzt. Letztlich wurde an der Arbeit dieser Kommission deutlich, dass Aufarbeitung mit dem Ziel, eine "gültige" Interpretation der Geschichte zu liefern, die für ganz unterschiedliche Gruppen konsensfähig ist, zwangsläufig scheitern muss.
Alle drei Kommissionen gaben allerdings der Geschichtswissenschaft durch die Vergabe von Forschungsaufträgen wichtige Impulse. Die meist ausgezeichnete Quellenlage bietet Historikern hervorragende Bedingungen für eine Bearbeitung der DDR-Geschichte. So sind nicht nur die noch vorhandenen Akten der Staatssicherheit weitgehend verfügbar, auch Partei- und Verwaltungsakten können von der Forschung genutzt werde. Diese Möglichkeiten führten dann auch nach 1989 zu einem regelrechten "Boom" der DDR-Forschung. Zur universitären Forschung an Lehrstühlen für Zeitgeschichte kommen einige wissenschaftliche Einrichtungen hinzu, die sich besonders der DDR-Geschichte widmen. Zu nennen sind hier u.a. das Hannah-Arendt-Institut in Dresden, das Zentrum für Zeithistorische Forschung in Potsdam, der Forschungsverbund SED-Staat an der Freien Universität Berlin und die Abteilung Bildung und Forschung des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Die beeindruckende Zahl von über 700 Forschungsprojekten zur DDR-Geschichte, die bei einer Umfrage im Auftrag der ersten Enquete-Kommission des Bundestages ermittelt wurde, dürfte heute noch wesentlich höher liegen. Defizite zeigen sich jedoch insbesondere bei der Beschäftigung mit regionalen Aspekten der DDR-Geschichte, die häufig nur durch regionale und lokale Aufarbeitungsinitiativen thematisiert werden.

Zivilcourage würdigen: durch Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer

Die Forderungen, die Opfer politischer Verfolgung in der DDR zu rehabilitieren und zu entschädigen, reicht ebenso bis in die Endphase der DDR zurück wie die Geschichte des Stasi-Unterlagengesetzes oder der strafrechtlichen Aufarbeitung. Alle politischen Akteure unterstützten zumindest verbal den Anspruch, Gerechtigkeit wenigstens in Ansätzen wiederherzustellen und Benachteiligungen, die aus der Verfolgung entstanden waren, aufzufangen. Gleichzeitig sollte ein Signal gesetzt werden, dass Zivilcourage, widerständiges Verhalten in der Diktatur und dadurch erlittenes Leid von der Demokratie gewürdigt wird. In der Folge zeigte sich jedoch, dass auch die moralischen Ansprüche und Interessen der Opfer auf politischer Ebene nur mit fortwährender Lobbyarbeit durchzusetzen sind.
Noch die letzte DDR-Volkskammer beschloss im September 1990 ein Rehabilitierungsgesetz. Der Deutsche Bundestag verabschiedete in der Folge 1992 und 1994 zwei SED-Unrechtsbereinigungsgesetze zur strafrechtlichen, beruflichen und verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung. Die Aufhebung rechtsstaatswidriger Urteile bereitete die geringsten Schwierigkeiten, wesentlich problematischer gestaltete sich für die Betroffenen der Nachweis rechtsstaatswidriger Verwaltungsmaßnahmen, z.B. im Rahmen der Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze in den Jahren 1952 und 1961. Aufgrund der in den verfügbaren Akten oftmals anzutreffenden Verschleierung lassen sich auch die politischen Hintergründe einer Nichtzulassung zu Abitur oder Studium häufig nur schwer nachweisen. Oftmals sind es gerade die Stasi-Akten, die hier die entscheidenden Belege liefern und so helfen, Nachteile bei der Rentenberechnung auszugleichen. Dennoch müssen die Betroffenen, um das an ihnen begangene Unrecht nachzuweisen, einen langen Archiv- und Verwaltungsmarathon auf sich nehmen.
Zu den heftigsten Kontroversen führte aber die Frage der finanziellen Entschädigung für politisch motivierte Inhaftierungen und der Ausgleich haftbedingter Gesundheitsschäden. Mit einer Gesetzesnovelle von 1999 erfolgte zwar eine Anhebung der Entschädigung auf 600 DM pro Haftmonat für alle Betroffenen, um wenigstens die Gleichstellung mit den aktuell geltenden Regelungen für in der Bundesrepublik zu Unrecht Inhaftierte zu erreichen. Für viele ist aber auch dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein, sind sie doch immer noch besonders bei der Rente im Vergleich mit ehemaligen Systemträgern eindeutig schlechter gestellt. Die Anerkennungsquote von Gesundheitsschäden durch Haft und Verfolgung liegt nach wie vor bei nur rund 5%, wobei die Versorgungsämter neue wissenschaftliche Erkenntnisse beispielsweise zu posttraumatischen Belastungsstörungen häufig nicht zur Kenntnis nehmen.

Eine Ehrenpension?

Die Forderung nach Einrichtung einer Ehrenpension für Opfer politischen Unrechts ist bis heute unerfüllt geblieben. Eine Form wirklicher moralischer Rehabilitierung ist bis heute nicht gefunden und rechtlich nur schwer umsetzbar. Die Berechtigung dieser Forderungen der Betroffenen ist immer noch nicht ins öffentliche Bewusstsein gelangt. Deshalb ist eine weitere Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, die diesem Umstand Rechnung trägt, herbeizuführen. Den Menschen, die ihr Leben und ihre Karriere nachweisbar den Werten von Freiheit und Demokratie in den Zeiten der Diktatur geopfert haben, muss zumindest dieses Mindestmaß an Gerechtigkeit und Genugtuung zugestanden werden. Sie müssen von den vielfach verwaltungstechnisch überhöhten und seelisch aufreibenden Antragstellungs- und Nachweisverfahren entbunden werden. Auch wenn in Rechnung gestellt wird, dass eine echte und umfassende Wiedergutmachung grundsätzlich kaum möglich ist, so bleibt doch festzuhalten, dass der aktuelle Umgang mit den Opfern politischer Willkür den Ansprüchen an die Aufarbeitung der kommunistischen Gewaltherrschaft kaum gerecht wird.
Die Betroffenen versammeln sich in Vereinen und Verbänden weitgehend unter ihresgleichen. In der Öffentlichkeit finden sie wenig Gehör, häufig gelten sie jetzt schon wieder als Störenfriede. Zu den wenigen Anlaufstellen gehören die in den neuen Ländern (mit Ausnahme von Brandenburg) existierenden Behörden der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Die seelische Betreuung von Verfolgten und Inhaftierten, der Einsatz für deren politische Rehabilitierung und materielle Wiedergutmachung, die Moderation von Täter-Opfer-Gesprächen unter Anwesenheit der früheren Spitzel, die ruhige Lektüre und Erläuterung der Kopie der Stasiakte, die Auslösung aufklärender Recherchen in anderen Archiven oder die Aufbereitung einzelner Schicksale in einer Publikation gehören ebenso zu dem Beratungsangebot der Landesbeauftragten, wie Gespräche über DDR-Erfahrungen.

Ein Auftrag auch für die politische Bildung

Zehn Jahre nach dem Ende der DDR werden vielfach Forderungen laut, einen Schlussstrich unter die Beschäftigung mit dieser Vergangenheit zu ziehen. Dieser Meinung sind Umfragen zufolge schon seit längerer Zeit rund zwei Drittel aller Deutschen, mit nur geringfügigen Unterschieden zwischen Ost und West. Ganz abgesehen von der Tatsache, das Schlussstriche in einer offenen Gesellschaft nicht verordnet werden können, zeigt eine nüchterne Bilanzierung zum einen die immer noch vorhandenen Defizite des Aufarbeitungsprozesses auf. Zum anderen sind mit der Aufarbeitung politische und ethische Ansprüche verbunden, die nicht von Stimmungslagen abhängig gemacht werden sollten.
Die entscheidende Frage der Aufarbeitungsdiskussion weist nicht in die Vergangenheit sondern in die Zukunft: Inwieweit können die individuellen Schicksale und die Erkenntnisse der historisch-wissenschaftlichen Aufarbeitung, vermittelt durch innovative Methoden politischer Bildungsarbeit zu einer neuen Qualität staatsbürgerlichen Bewusstseins führen? Den Trägern politischer Erwachsenen- und Jugendbildung und den Schulen kommt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Bedeutung zu. Dieser Prozess wird aber nur möglich sein, wenn Eltern und Lehrer ihre vielfach festzustellende Verweigerungshaltung gegenüber einer kritischen Vergangenheitsaufarbeitung überwinden.

 

Literaturhinweise

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Widmaier, Christian: Häftlingshilfegesetz, DDR-Rehabilitierungsgesetz, SED-Unrechtsbereinigungsgesetze: Rehabilitierung und Wiedergutmachung von SBZ/DDR-Unrecht? Frankfurt am Main u.a. 1999

 


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