Versuch einer Zwischenbilanz
Von Jörn Mothes und Jochen Schmidt
Jörn Mothes, Dipl.-Theol., ist Landesbeauftragter
für die Stasi-Unterlagen in
Mecklenburg-Vorpommern. Er ist Mitherausgeber
des Bandes "Beschädigte Seelen.
DDR-Jugend und Staatssicherheit"
(Edition Temmen, Rostock/Bremen 1996).
Jochen Schmidt, M.A., ist Stellvertreter
des Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen
in Mecklenburg-Vorpommern
und Mitherausgeber von "Mecklenburg-Vorpommern
im Wandel. Bilanz und Ausblick"
(Olzog Verlag, München 1998).
Wie soll umgegangen werden mit einer
belasteten und belastenden Vergangenheit?
180 km Geheimakten zeugen
von Wirken und Willkür der Stasi in
der ehemaligen DDR. Vertrauen ist zerbrochen,
materieller und psychisch-sozialer
Schaden ist entstanden. Soll man
einen "Schlussstrich" ziehen? Es geht um
Gerechtigkeit, aber auch um die Glaubwürdigkeit
von Demokratie. Und es geht
darum, mit der Aufarbeitung der Vergangenheit
einen Beitrag zu einer neuen politischen
Kultur zu leisten.
Red.
Die DDR hinterließ nicht nur
wirtschaftlichen Schaden
Vierzig Jahre DDR hinterließen nicht nur
große ökonomische Probleme, wenngleich
diese in der öffentlichen Diskussion
der letzten zehn Jahre häufig im Vordergrund
standen. Zu den Hinterlassenschaften
der SED-Diktatur gehören auch die
Folgen des vielfältig praktizierten, politisch
motivierten Unrechts. Oppositionelles,
widerständiges oder auch nur abweichendes
Verhalten wurde kriminalisiert.
Die Ereignisse von 1953 und 1968, dramatische
Fluchtversuche über die innerdeutsche
Grenze, später das Erstarken emanzipatorischer,
politischer Gruppen unter
dem Dach der Kirche oder der Freikauf politischer
Häftlinge boten immer wieder
Handlungsfelder für die Geheimpolizei
der DDR, das Ministerium für Staatssicherheit.
Hinzu kamen die Konflikte, die aus
der Zunahme der Zahl der Ausreiseantragsteller
einerseits und dem verstärkten Ringen
der DDR um außenpolitische Anerkennung
andererseits resultierten. Der
Geheimdienst reagierte nach 1976 mit der
Psychologisierung seiner Methoden und
erklärte große Teile der eigenen Bevölkerung
zum "Feind".
Das Erzeugen von Angst und Misstrauen,
der Missbrauch von Vertrauen insbesondere
durch die Geheimpolizei der DDR
hinterließ gravierende psychosoziale Folgen
bei den Betroffenen von Unterdrückung
und Überwachung. Darüber
hinaus hatte die Diktatur auch Folgen für
die politische Kultur. Das für eine Demokratie essentielle bürgerschaftliche
Engagement
war in der DDR unerwünscht und
ist deshalb auch heute noch schwach ausgeprägt.
Die Bemühungen um Aufarbeitung galten
damit von Anfang an nicht allein der
Aufklärung dessen, was in der Sowjetischen
Besatzungszone und der DDR geschehen
war und 40 Jahre lang nicht thematisiert
werden durfte. Sie sollten auch
dem Aufbau der Demokratie und der Förderung
zivilgesellschaftlichen Engagements
dienen.
Das erste Stasi-Unterlagengesetz
wurde noch von der Volkskammer
verabschiedet
Zu Recht stand die Frage, wie man im
neuen und vereinten Deutschland mit
den materiellen und geistigen Hinterlassenschaften
des Ministeriums für Staatssicherheit
umgehen solle, zunächst im
Mittelpunkt des Interesses bei der Aufarbeitung
der DDR-Vergangenheit. Es lag
in der Wirkungsgeschichte dieser DDR-Geheimpolizei
mit ihren zuletzt etwa
94.000 hauptamtlichen Offizieren und ca.
174.000 Inoffiziellen Mitarbeitern (Spitzeln)
begründet, dass zunächst dieses
Joch stalinistischer Strukturen abzuschütteln
war, bevor der aufrechte Gang in die
selbstbestimmte Freiheit möglich werden
konnte. Mehr als 6 Millionen ost- und
westdeutsche Bürgerinnen und Bürger,
von denen viele ihr Alltagsleben in der
DDR auf die ständig mögliche Präsenz geheimdienstlicher
Mächte eingerichtet
hatten, waren in den Karteien des Geheimdienstes
erfasst.
Die Forderungen nach Beendigung von
Überwachung und Konspiration, die Ablehnung
von Denunziation und politischer
Diskriminierung, waren in der DDR
latent zu jeder Zeit vorhanden. Das mit
dem Aufbruch von 1989 unmittelbar verbundene
Ziel der Auflösung der Staatssicherheit
als dem Herrschaftssicherungsinstrument
der regierenden Einheitspartei
SED und die Forderung nach Offenlegung
ihrer Strukturen und materiellen Hinterlassenschaften
stellte somit eine konsequente
Fortführung der Ziele der politischen
Opposition in der DDR dar.
Die biografisch verfestigten Ohnmachtserfahrungen
des Einzelnen vor der Allmacht
des DDR-Geheimdienstes und die
Revolutionsethik von 1989 bildeten für
die nun beginnende Aufarbeitungsdiskussion
einen Schub, der über mehrere
Etappen zumindest bis zur Verabschiedung
des Stasi-Unterlagengesetzes durch
den Deutschen Bundestag Ende 1991 und
den folgenden Aufbau der Behörde des
Bundesbeauftragten anhielt. Der Umgang
mit der Geheimdienstvergangenheit wurde zum Symbol der Aufklärungsarbeit
über die politischen Bedingungen
einer Diktatur. Die Behörde des Bundesbeauftragten
für die Stasi-Unterlagen steht
seitdem in herausgehobener Weise im
Mittelpunkt dieses gesellschaftspolitischen
Transformationsprozesses.
Die erstmals frei gewählten Abgeordneten
der Volkskammer beschlossen am 24.
August 1990 den Vorläufer des heutigen
Stasi-Unterlagengesetzes. Damit existierte
in den letzten Monaten der DDR
und vor der Vereinigung beider deutscher
Staaten ein Rechtsrahmen für Erhalt und
Weiternutzung der insgesamt 180 km Geheimdienstakten.
Schon in diesem Gesetz
sind die vier wesentlichen Elemente enthalten,
die für das Tätigkeitsprofil der späteren
Behörde des Bundesbeauftragten
konstitutiv wurden:
- Jedermann soll das Recht auf Akteneinsicht
in die zu seiner Person angelegten
Unterlagen haben. Das Herrschaftswissen
soll an die Menschen "zurückgegeben"
werden.
- Die Stasiakten sollen für die juristische
Aufarbeitung des DDR-Unrechts zur
Verfügung stehen. Darin sind sowohl
ihre Verwendung durch Gerichte in
Strafprozessen, als auch in künftigen
politischen Rehabilitierungsfragen eingeschlossen.
- Die Stasiakten sollen innerhalb der politischen
Aufarbeitung für Überprüfungen
von Mitarbeitern des öffentlichen
Dienstes, von Abgeordneten und anderen
Funktionsträgern, auf eine frühere
hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit
für das MfS der DDR genutzt werden
können.
- Die Akten sollen im Rahmen der historischen
Forschung für den Prozess der
Herausbildung eines Geschichtsbildes
und Geschichtsbewusstseins herangezogen
werden können.
Diskussionen über einen Schlussstrich
haben jeweils Folgen
Bis Ende Mai 1999 hatten insgesamt rund
1,5 Mio. Bürgerinnen und Bürger Anträge
auf Akteneinsicht beim Bundesbeauftragten
für die Stasi-Unterlagen gestellt. In
Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise
wurden 1999 immer noch über 14.500
Neuanträge von Bürgern registriert.
Festzustellen war im Verlauf der vergangenen
zehn Jahre, dass mit jeder Schlussstrich-,
Amnestie- oder Behördenschließungsdebatte
ein signifikanter Anstieg
der Antragszahlen zu registrieren war.
Der Bildung der SPD/PDS-Koalition im Jahr
1998 in Mecklenburg-Vorpommern folgten
eine spontane Zunahme der Anträge
auf Akteneinsicht in den Tagen nach der
Wahl und eine ebenfalls signifikant ansteigende Zahl der Anmeldungen zur psychosozialen
Konfliktberatung in der
Behörde des Schweriner Landesbeauftragten
für die Stasi-Unterlagen.
Dass der Antrag auf Akteneinsicht in den
meisten Fällen erst nach langen Vorüberlegungen
hinsichtlich aller denkbaren
Konsequenzen gestellt wird, zeigt, dass
dieser Schritt zu einem bewussten Akt der
Wahrnehmung des Grundrechts auf informationelle
Selbstbestimmung geworden
ist. Damit folgen die Bürger dem Anspruch
des Gesetzes, das durch den Geheimdienst
zu Unrecht erworbene Herrschaftswissen
nun selbst in Besitz zu nehmen.
In zahlreichen Einzelgesprächen ist festzustellen,
dass neben den 1,5 Millionen
bereits in Bearbeitung befindlichen Anträgen
viele Bürgerinnen und Bürger bewusst
zehn Jahre abwarten wollten, ehe
sie einen Antrag stellen und sich mit ihrer
Akte und damit den Erinnerungen an das
Leben in der DDR auseinandersetzen wollten.
Wieder andere fanden über etliche
Jahre, während der Bewältigung tiefer
Brüche im beruflichen und privaten Alltag,
nicht die notwendige Muße, sich der
Antragstellung zuzuwenden.
Der "Erfolg" und die langfristigen Auswirkungen
der in den vergangenen zehn Jahren
ermöglichten Akteneinsichten ist
heute noch nicht messbar. Niemand weiß,
ob und wie sich Mentalitäten oder das Geschichtsbewusstsein
entwickeln oder verändern,
wenn in einigen hunderttausend
Haushalten des wiedervereinigten
Deutschlands neben dem Familienfotoalbum
die Kopie einer Stasiakte steht, in
der sich das Verhalten eines Familienmitglieds
zwischen Widerstand und Anpassung
widerspiegelt. In praktisch keinem
Fall führte aber die Akteneinsicht
zu den anfänglich befürchteten Rachefeldzügen
gegen die Zuträger der Geheimpolizei.
"Wenigstens die Unterstützer
der Stasi aus Amtsstuben und
Parlamenten entfernen"
Bereits vor Inkrafttreten des Stasi-Unterlagengesetzes
Ende 1991 übernahmen die
Abgeordneten der Volkskammer den
während der Revolution auf den Straßen
skandierten Ruf "Stasi in die Produktion"
als Anspruch für die Umgestaltung und
den beginnenden Neuaufbau der öffentlichen
Verwaltung. Hauptamtliche und inoffizielle
Mitarbeiter (IM) des Ministeriums
für Staatssicherheit sollten künftig
nicht mehr in "Positionen der Begünstigung"
verbleiben:
"Diese Überprüfungen sollten stattfinden,
weil hier in diesem Deutschland, wo
seit 1933 Diktatoren an der Herrschaft waren,
niemand jemals positive Erfahrungen
gemacht hatte mit Vertretern der Staatsmacht,
Parlamentariern, Richtern, Polizisten,
Beamten. (...) Wir hatten als Abgeordnete
die Vorstellung, dass eine
Hilfe, Vertrauen in die neuen Strukturen
der Demokratie zu gewinnen darin bestehen
könnte, wenigstens die Unterstützer
der Staatssicherheit aus den Amtsstuben
und Parlamenten zu entfernen." (Gauck
1994: 10). Mit dem Einigungsvertrag wurde diesem
Anspruch Rechnung getragen. Hatte sich
jemand freiwillig dem Unterdrückungsapparat
des MfS der DDR zur Verfügung gestellt,
so rechtfertigt dies die Annahme
seiner mangelnden persönlichen Eignung
für den öffentlichen Dienst und stellt einen
Sonderkündigungstatbestand dar.
Wurde dieser Anspruch zunächst sehr
pauschal umgesetzt und jeder Mitarbeiter
einer öffentlichen Stelle mit nachgewiesenem
Kontakt zum MfS sofort entlassen, so
galt ab Ende 1993 ein Prüfverfahren mit
Kriterien zur Feststellung von Zumutbarkeit
oder Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung,
die sogenannte Einzelfallprüfung.
Zuständig dafür, wie auch für die
Antragstellung auf Überprüfung beim
Bundesbeauftragten war zu jeder Zeit die
entsprechende personalführende Stelle.
Der oftmals in der Öffentlichkeit erzeugte
Eindruck, die "Gauck-Behörde" hätte die
Entlassungen vorgenommen und die MfS-Kontakte
bewertet, ist falsch und durch
das Stasi-Unterlagengesetz nicht gedeckt.
Die Einzelfallprüfung räumt der betroffenen
Person eine weitgehende Beteiligung
ein. Die Rechtsprechung in der Bundesrepublik
Deutschland entwickelte sich nach
1994 sehr im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer
und etablierte Prüfungskriterien,
die den personalführenden Stellen
Entlassungen wegen nachgewiesener
MfS-Tätigkeit erschwerten. Zunehmend
wurde auch der zeitliche Abstand zu dem
praktizierten Unrecht und die Bewährung
der Arbeitnehmer in der rechtsstaatlichen
Verwaltung nach 1991 entscheidungsrelevant
für eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers.
Dies führte in der Folge zu
einer Veränderung der Überprüfungspraxis
in einzelnen Bundesländern und zu der
immer wieder erhobenen Forderung, die
Überprüfungen ganz zu beenden.
Viele ehemalige Inoffizielle Mitarbeiter
und nahezu alle ehemaligen MfS-Offiziere
hatten die öffentliche Verwaltung
während ihres demokratischen Neuaufbaus
bereits verlassen. Die von allen Neubewerbern
und überführten Angestellten
und Beamten des öffentlichen Dienstes
der neuen Länder abgenommene schriftliche
Erklärung, zu keiner Zeit für das MfS
der DDR tätig gewesen zu sein, wurde jedoch
von relativ vielen Beschäftigten
wahrheitswidrig unterzeichnet.
Eine Bilanz der Überprüfungen - das
Beispiel Mecklenburg-Vorpommern
Am Beispiel der Zahlen der Überprüfungen
aller Mitarbeiter der Landesbehörden
von Mecklenburg-Vorpommern soll dieser
Prozess verdeutlicht werden: Insgesamt
wurden bis 1999 82.953 Anträge auf Überprüfung
beim Bundesbeauftragten für
die Stasi-Unterlagen gestellt. Zum Jahresende
1999 waren davon 79.827 Anfragen
beantwortet. Davon wiederum hatten
5.054 Beschäftigte ihren Arbeitgeber arglistig
getäuscht. Sie hatten verschwiegen,
als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter
für das MfS tätig gewesen zu sein.
Bei 2170 der 5054 Personen mit nunmehr
nachgewiesenen Stasikontakten verlief
die Einzelfallprüfung ohne Konsequenzen,
sie konnten weiterhin als Angestellte oder Beamte tätig sein. 999 Beschäftigte
waren in der Zwischenzeit von selbst ausgeschieden,
mit 857 Beschäftigten wurden
nach der Überprüfung Auflösungsverträge
geschlossen. Von den 5054 "belasteten"
Beschäftigten wurde letztlich
950 Personen wegen der MfS-Tätigkeit
bzw. wegen arglistiger Täuschung des
Arbeitgebers gekündigt.
Für den Aufbau der Demokratie und für
die öffentliche Erscheinung der Verwaltung
besonders bedeutsam sind die Lehrer
und Polizisten. Diese beiden Berufsgruppen
sind nicht nur die personalstärksten
innerhalb der Landesverwaltungen,
sondern auch diejenigen mit dem signifikant
höchsten Anteil ehemaliger MfS-Mitarbeiter.
Von den 29.900 abgeschlossenen
Lehrerüberprüfungen in Mecklenburg-Vorpommern
lag beispielsweise bis Ende
1996 in 1.621 Fällen eine Belastung vor.
Davon sind wegen des Schweregrades der
Tätigkeit für das MfS 368 aus dem öffentlichen
Dienst des Landes ausgeschieden,
220 durch Kündigungen, durch Aufhebungsverträge
148. Etwa 600 Lehrerinnen
und Lehrer hatten vor Eintreffen der
Überprüfungsergebnisse den Schuldienst
verlassen, 552 wurden nach erfolgter Einzelfallprüfung
weiterbeschäftigt.
Bei der Landespolizei ergab die Überprüfung
zum gleichen Zeitpunkt folgende Ergebnisse:
Überprüft wurden bis dahin ca.
7.700 Polizisten, davon waren 1.727 als inoffizielle
oder hauptamtliche Mitarbeiter
des MfS tätig. 683 Kündigungen und 79
Auflösungsverträgen standen zu diesem
Zeitpunkt 873 Weiterbeschäftigungen gegenüber.
Diese Zahlen belegen den differenzierten
Umgang mit den Mitteilungen des Bundesbeauftragten
durch die öffentlichen
Stellen. Sie zeigen auch, dass das immer
noch starke Interesse der Öffentlichkeit an
den Überprüfungsverfahren und -ergebnissen,
gerade bei Lehrern und Polizei, berechtigt
ist. Die Glaubwürdigkeit der öffentlichen
Verwaltung und das Erscheinungsbild
des Rechtsstaates hängen in
besonderer Weise von der Klarheit dieser
Überprüfungsverfahren ab.
Es kam aber auch zu einem
demokratieschädlichen Ost-West-Transfer
"politischer Altlasten"
Auf einige Defizite in der Anwendung der
Stasi-Überprüfungen als Akt politischer
Säuberung der öffentlichen Verwaltung
sei hier hingewiesen:
1. Die Überprüfungen sind zu einseitig auf
die Aufdeckung der MfS-Kontakte orientiert.
Diese Orientierung verkennt den eigenständigen
Beitrag der Führungskader
der SED bei der Absicherung der Parteidiktatur
und ihre Rolle als Auftraggeber des
MfS. Dies betrifft insbesondere die Nomenklaturkader
der SED, die in besonderer
Weise politische Verantwortung trugen.
Die Entlassung eines kleinen "IM"
aus der öffentlichen Verwaltung steht in
einem krassen Missverhältnis zur Weiterbeschäftigung
nahezu aller Parteifunktionäre
mit weitaus größerer politischer
Belastung.
2. Von der Möglichkeit der Überprüfungen
auf MfS-Tätigkeit haben fast aus
schließlich nur die neuen Länder Gebrauch
gemacht. Die Verweigerung der
westdeutschen öffentlichen Stellen machte
es vielen hauptamtlichen und inoffiziellen
Mitarbeitern des MfS leicht möglich,
sich unter Legenden in den dortigen Verwaltungen
zu bewerben und anstellen zu
lassen. Damit ist es zu einer Ungleichbehandlung
der im öffentlichen Dienst Beschäftigten
und zu einem demokratieschädlichen
Ost-West-Transfer der "politischen
Altlasten" der DDR gekommen.
3. Mangelnde Sach- und Rechtskenntnis
der zumeist (ehemals) westdeutschen Personalchefs
in den Verwaltungen der
neuen Bundesländer bei der Bewertung
der MfSZusammenhänge sowie die oft
anzutreffende falsche Sichtweise, dass es
sich bei dem Stasithema um ein rein ost-deutsches
Problem handele, zu dem man
als Westdeutscher keine Position beziehen
dürfe, haben viele Überprüfungsverfahren
und Arbeitsrechtsverfahren hinsichtlich
ihres ursprünglichen Anspruchs
negativ beeinflusst.
Die Überprüfungsverfahren von Abgeordneten
der Parlamente, von wissenschaftlichen
Mitarbeitern der Hochschulen
und anderen öffentlichen und nichtöffentlichen
Stellen folgten zum Teil einem
anderen Reglement mit eigenen Gremien
wie z.B. Ehrenkommissionen.
Strafrechtliche Aufarbeitung:
Aufklärung ist das wertvollste
Ergebnis
Schon Ende 1989 nahm auf massiven öffentlichen
Druck hin die DDR-Justiz Ermittlungen
wegen Amtsmissbrauch, Korruption
und Wahlfälschung auf. Noch im
Dezember wurden hohe Amtsinhaber
vorübergehend verhaftet, bis zum Oktober
1990 ergingen rund 15 Urteile vor allem
wegen Wahlfälschung.
Der Anspruch, das Systemunrecht strafrechtlich
zu ahnden, wurde auch nach
dem 3. Oktober 1990 aufrechterhalten.
Insbesondere die von diesem Unrecht Betroffenen
erhofften sich von Strafprozessen
rückwirkende Gerechtigkeit. Mit einiger
zeitlicher Verzögerung wurden deshalb
in den Jahren von 1991 bis 1994 in
Berlin und den neuen Ländern Schwerpunktstaatsanwaltschaften
zur Verfolgung
des DDR-Unrechts eingerichtet. Die
eingeleiteten Verfahren bezogen sich auf
Gewalttaten an der Grenze, Justizunrecht
(Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung),
Wirtschaftsdelikte, Entführung
und Auftragstötung (MfS-Straftaten),
Wahlfälschung und Doping.
Die Bilanz der strafrechtlichen Aufarbeitung
zeigt jedoch deutlich die Schwierigkeiten
der rechtsstaatlichen Justiz,
DDR-Unrecht zu ahnden. Von über 20.000
Ermittlungsverfahren, die die Staatsanwaltschaft
allein in Berlin bis 1999 eingeleitet
hatte, wurden letztlich nur rund 200
mit einer Verurteilung abgeschlossen, die
meisten davon mit Bewährungsstrafen.
Das Rückwirkungsverbot von Gesetzen
(nulla poene sine lege) konnte nur in Fällen
schwerer Menschenrechtsverletzungen
aufgehoben werden, sodass meist nur
Taten, die schon in der DDR strafbar waren,
verfolgt werden konnten. Der Einigungsvertrag legte außerdem fest,
dass
bei Straftatbeständen jeweils das "mildere"
Recht anzuwenden ist.
Der Versuch, das in der DDR verübte Unrecht
durch die rechtsstaatliche Justiz aufzuarbeiten,
geriet in der öffentlichen Debatte
schnell von zwei Seiten in die Kritik.
Ehemalige Systemträger wie Egon Krenz
sprachen von "Siegerjustiz" und verwiesen
auf die Souveränität der DDR einerseits,
andererseits aber auf die Abhängigkeit
von den Vorgaben der UdSSR beispielsweise
beim Grenzregime der DDR.
Für die Opfer der Diktatur endeten jedoch
viele Verfahren mit einer Enttäuschung,
die Bärbel Bohley zum Ausdruck brachte:
"Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen
den Rechtsstaat". So wurden zwar noch
Ende 1999 Mitglieder des Politbüros wie
Krenz oder Schabowski nach ihrer rechtskräftigen
Verurteilung für die Mitverantwortung
am Schießbefehl inhaftiert. Viele
andere entgingen jedoch einer Bestrafung.
Am Beispiel des ehemaligen Ministers
für Staatssicherheit Erich Mielke, gesamtverantwortlich
für die perfiden Methoden
der Geheimpolizei wie physische
und psychische Folter, wird das ganze Dilemma
der strafrechtlichen Aufarbeitung
deutlich: Mielke wurde zunächst nicht
etwa wegen seiner Verantwortung als
Chef der Staatssicherheit angeklagt, sondern
für einen Mord aus dem Jahr 1931.
1993 wurde er dafür zu sechs Jahren Haft
verurteilt, 1995 aus der Haft entlassen. Die
weiteren Verfahren wurden wegen Verhandlungsunfähigkeit
eingestellt und
Mielke erhielt für eine dreimonatige Untersuchungshaft
eine Haftentschädigung,
die höher lag als die Entschädigung, die
einem ehemaligen Stasi-Häftling zu diesem
Zeitpunkt für drei Monate Haft aufgrund
der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
zustand.
Die Aufarbeitung durch die Justiz blieb
damit weit hinter den zum Teil viel zu
hoch gesteckten Erwartungen zurück. Der
Justiz wurden Aufgaben abverlangt, die
nur die Gesellschaft insgesamt erbringen
kann. Die Kritik an der strafrechtlichen
Aufarbeitung verkennt außerdem die
Möglichkeiten des Rechtsstaates, dem
glücklicherweise sehr viel engere Grenzen
gesetzt sind als der politischen Justiz der
Diktatur. Der Vorwurf der "Siegerjustiz"
ist damit ebenso unberechtigt wie Forderungen
nach einer Amnestie, die angesichts
der genannten Zahlen an der Realität
vorbeigehen. Was bleibt, ist vor allem
die Aufklärung, die mit diesen Prozessen
z.T. verbunden war. Von umso größerer
Bedeutung sind angesichts dieser Bilanz
andere Formen der Aufarbeitung, wie die
Entschädigung der Opfer, die öffentliche
Diskussion und die politische Bildungsarbeit
zu diesen Themen.
Statt öffentlichem Tribunal
Enquete-Kommissionen
Die schon früh erkennbaren Probleme im
Zusammenhang mit der strafrechtlichen
Aufarbeitung, die Verkürzung der öffentlichen
Debatte auf die IM-Problematik
und die spürbare Ernüchterung und Demokratieskepsis,
die an die Stelle der Einheitseuphorie
getreten war, führten 1991 zu Forderungen nach einem öffentlichen
Tribunal zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte.
Ähnlich wie die südafrikanische
Wahrheitskommission sollte ein solches
Tribunal ohne Strafandrohung der öffentlichen
Diskussion um Verantwortung und
Schuld in der DDR neue Impulse verleihen
und der Festigung der Demokratie in den
neuen Ländern dienen. Wenngleich diese
Idee nicht verwirklicht wurde, so ging aus
der Diskussion um das Tribunal doch die
Initiative für die Enquete-Kommission
Aufarbeitung von Geschichte und Folgen
der SED-Diktatur in Deutschland des Bundestages
hervor. Im März 1992 wurde
diese Kommission gebildet, in der folgenden
Legislaturperiode schloss sich die Enquete-
Kommission Überwindung der Folgen
der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen
Einheit an. Die Materialienbände
beider Kommissionen stellen zwar eine
Fundgrube für die weitere Forschung dar,
die Ausstrahlung der Debatten und Anhörungen
auf die Öffentlichkeit blieb
aber eher gering. Ein wichtiges Ergebnis
dieser zweiten Enquete-Kommission war
aber der Beschluss des Bundestages, eine
Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
einzurichten, die in Zukunft historische
Forschungsprojekte, Opferverbände
und Aufarbeitungsinitiativen fördern soll.
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern
folgte dem Beispiel des Bundestages
und setzte als einziges Landesparlament
im Jahr 1996 die Enquete-Kommission Leben
in der DDR, Leben nach 1989 - Aufarbeitung
und Versöhnung ein. Trotz einiger
interessanter wissenschaftlicher Expertisen
scheiterte diese Kommission
nicht nur mit dem Anspruch der "Versöhnung".
Dieser Begriff stieß vor allem bei
ehemals politisch Verfolgten auf Widerspruch,
da Versöhnung zumindest das Eingeständnis
von Schuld von Seiten des Täters
voraussetzt. Letztlich wurde an der
Arbeit dieser Kommission deutlich, dass
Aufarbeitung mit dem Ziel, eine "gültige"
Interpretation der Geschichte zu liefern,
die für ganz unterschiedliche Gruppen
konsensfähig ist, zwangsläufig scheitern
muss.
Alle drei Kommissionen gaben allerdings
der Geschichtswissenschaft durch die Vergabe
von Forschungsaufträgen wichtige
Impulse. Die meist ausgezeichnete Quellenlage
bietet Historikern hervorragende
Bedingungen für eine Bearbeitung der
DDR-Geschichte. So sind nicht nur die
noch vorhandenen Akten der Staatssicherheit
weitgehend verfügbar, auch Partei-
und Verwaltungsakten können von
der Forschung genutzt werde. Diese Möglichkeiten
führten dann auch nach 1989
zu einem regelrechten "Boom" der DDR-Forschung.
Zur universitären Forschung
an Lehrstühlen für Zeitgeschichte kommen
einige wissenschaftliche Einrichtungen
hinzu, die sich besonders der DDR-Geschichte
widmen. Zu nennen sind hier u.a.
das Hannah-Arendt-Institut in Dresden,
das Zentrum für Zeithistorische Forschung
in Potsdam, der Forschungsverbund SED-Staat
an der Freien Universität Berlin und
die Abteilung Bildung und Forschung des
Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen.
Die beeindruckende Zahl von über
700 Forschungsprojekten zur DDR-Geschichte, die bei einer Umfrage im Auftrag
der ersten Enquete-Kommission des Bundestages
ermittelt wurde, dürfte heute
noch wesentlich höher liegen. Defizite
zeigen sich jedoch insbesondere bei der
Beschäftigung mit regionalen Aspekten
der DDR-Geschichte, die häufig nur durch
regionale und lokale Aufarbeitungsinitiativen
thematisiert werden.
Zivilcourage würdigen: durch
Rehabilitierung und Entschädigung
der Opfer
Die Forderungen, die Opfer politischer
Verfolgung in der DDR zu rehabilitieren
und zu entschädigen, reicht ebenso bis in
die Endphase der DDR zurück wie die Geschichte
des Stasi-Unterlagengesetzes
oder der strafrechtlichen Aufarbeitung.
Alle politischen Akteure unterstützten zumindest
verbal den Anspruch, Gerechtigkeit
wenigstens in Ansätzen wiederherzustellen
und Benachteiligungen, die aus
der Verfolgung entstanden waren, aufzufangen.
Gleichzeitig sollte ein Signal gesetzt
werden, dass Zivilcourage, widerständiges
Verhalten in der Diktatur und
dadurch erlittenes Leid von der Demokratie
gewürdigt wird. In der Folge zeigte
sich jedoch, dass auch die moralischen
Ansprüche und Interessen der Opfer auf
politischer Ebene nur mit fortwährender
Lobbyarbeit durchzusetzen sind.
Noch die letzte DDR-Volkskammer beschloss
im September 1990 ein Rehabilitierungsgesetz.
Der Deutsche Bundestag verabschiedete
in der Folge 1992 und 1994
zwei SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
zur strafrechtlichen, beruflichen und verwaltungsrechtlichen
Rehabilitierung. Die
Aufhebung rechtsstaatswidriger Urteile
bereitete die geringsten Schwierigkeiten,
wesentlich problematischer gestaltete
sich für die Betroffenen der Nachweis
rechtsstaatswidriger Verwaltungsmaßnahmen,
z.B. im Rahmen der Zwangsaussiedlungen
an der innerdeutschen Grenze
in den Jahren 1952 und 1961. Aufgrund
der in den verfügbaren Akten oftmals anzutreffenden
Verschleierung lassen sich
auch die politischen Hintergründe einer
Nichtzulassung zu Abitur oder Studium
häufig nur schwer nachweisen. Oftmals
sind es gerade die Stasi-Akten, die hier die
entscheidenden Belege liefern und so helfen,
Nachteile bei der Rentenberechnung
auszugleichen. Dennoch müssen die Betroffenen,
um das an ihnen begangene
Unrecht nachzuweisen, einen langen Archiv-
und Verwaltungsmarathon auf sich
nehmen.
Zu den heftigsten Kontroversen führte
aber die Frage der finanziellen Entschädigung
für politisch motivierte Inhaftierungen
und der Ausgleich haftbedingter
Gesundheitsschäden. Mit einer Gesetzesnovelle
von 1999 erfolgte zwar eine Anhebung
der Entschädigung auf 600 DM pro
Haftmonat für alle Betroffenen, um wenigstens
die Gleichstellung mit den aktuell
geltenden Regelungen für in der Bundesrepublik
zu Unrecht Inhaftierte zu erreichen. Für viele ist aber auch dies nur
ein
Tropfen auf den heißen Stein, sind sie
doch immer noch besonders bei der Rente
im Vergleich mit ehemaligen Systemträgern
eindeutig schlechter gestellt. Die Anerkennungsquote
von Gesundheitsschäden
durch Haft und Verfolgung liegt nach
wie vor bei nur rund 5%, wobei die Versorgungsämter
neue wissenschaftliche Erkenntnisse
beispielsweise zu posttraumatischen
Belastungsstörungen häufig nicht
zur Kenntnis nehmen.
Eine Ehrenpension?
Die Forderung nach Einrichtung einer Ehrenpension
für Opfer politischen Unrechts
ist bis heute unerfüllt geblieben. Eine
Form wirklicher moralischer Rehabilitierung
ist bis heute nicht gefunden und
rechtlich nur schwer umsetzbar. Die Berechtigung
dieser Forderungen der Betroffenen
ist immer noch nicht ins öffentliche
Bewusstsein gelangt. Deshalb ist
eine weitere Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze,
die diesem
Umstand Rechnung trägt, herbeizuführen.
Den Menschen, die ihr Leben und
ihre Karriere nachweisbar den Werten von
Freiheit und Demokratie in den Zeiten der
Diktatur geopfert haben, muss zumindest
dieses Mindestmaß an Gerechtigkeit und
Genugtuung zugestanden werden. Sie
müssen von den vielfach verwaltungstechnisch
überhöhten und seelisch aufreibenden
Antragstellungs- und Nachweisverfahren
entbunden werden. Auch wenn
in Rechnung gestellt wird, dass eine echte
und umfassende Wiedergutmachung
grundsätzlich kaum möglich ist, so bleibt
doch festzuhalten, dass der aktuelle Umgang
mit den Opfern politischer Willkür
den Ansprüchen an die Aufarbeitung der
kommunistischen Gewaltherrschaft kaum
gerecht wird.
Die Betroffenen versammeln sich in Vereinen
und Verbänden weitgehend unter
ihresgleichen. In der Öffentlichkeit finden
sie wenig Gehör, häufig gelten sie jetzt
schon wieder als Störenfriede. Zu den wenigen
Anlaufstellen gehören die in den
neuen Ländern (mit Ausnahme von Brandenburg)
existierenden Behörden der
Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen.
Die seelische Betreuung von Verfolgten
und Inhaftierten, der Einsatz für deren
politische Rehabilitierung und materielle
Wiedergutmachung, die Moderation von
Täter-Opfer-Gesprächen unter Anwesenheit
der früheren Spitzel, die ruhige Lektüre
und Erläuterung der Kopie der Stasiakte,
die Auslösung aufklärender Recherchen
in anderen Archiven oder die
Aufbereitung einzelner Schicksale in einer
Publikation gehören ebenso zu dem Beratungsangebot
der Landesbeauftragten,
wie Gespräche über DDR-Erfahrungen.
Ein Auftrag auch für die
politische Bildung
Zehn Jahre nach dem Ende der DDR werden
vielfach Forderungen laut, einen Schlussstrich unter die Beschäftigung
mit
dieser Vergangenheit zu ziehen. Dieser
Meinung sind Umfragen zufolge schon
seit längerer Zeit rund zwei Drittel aller
Deutschen, mit nur geringfügigen Unterschieden
zwischen Ost und West. Ganz abgesehen
von der Tatsache, das Schlussstriche
in einer offenen Gesellschaft nicht verordnet
werden können, zeigt eine
nüchterne Bilanzierung zum einen die immer
noch vorhandenen Defizite des Aufarbeitungsprozesses
auf. Zum anderen
sind mit der Aufarbeitung politische und
ethische Ansprüche verbunden, die nicht
von Stimmungslagen abhängig gemacht
werden sollten.
Die entscheidende Frage der Aufarbeitungsdiskussion
weist nicht in die Vergangenheit
sondern in die Zukunft: Inwieweit
können die individuellen Schicksale und
die Erkenntnisse der historisch-wissenschaftlichen
Aufarbeitung, vermittelt
durch innovative Methoden politischer
Bildungsarbeit zu einer neuen Qualität
staatsbürgerlichen Bewusstseins führen?
Den Trägern politischer Erwachsenen- und
Jugendbildung und den Schulen kommt
in diesem Zusammenhang eine entscheidende
Bedeutung zu. Dieser Prozess wird
aber nur möglich sein, wenn Eltern und
Lehrer ihre vielfach festzustellende Verweigerungshaltung
gegenüber einer kritischen
Vergangenheitsaufarbeitung
überwinden.
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