Zeitschrift Deutschland Ost - In der »Treuhand« lebte die alte DDR fort Die "Treuhand" als "Winkelried" |
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Privatisierungsagentur und Stabilisierungsfaktor Von Wolfgang Seibel Prof. Dr. Wolfgang Seibel lehrt Politik- und Verwaltungswissenschaft an der Universität Konstanz. Wie saniert man eine marode Volkswirtschaft wie die
der DDR, die zudem als staatseigener, zentral gelenkter
Großbetrieb existierte? Wie einen maroden Großbetrieb
auch: durch einen eisernen Sanierungskurs, mit Abstoßung
unrentabler Betriebszweige, Entlassung von Arbeitskräften
usf., sozial abgefedert durch einen großzügigen
Sozialplan. Erfolgreich konnte ein solches Konzept nur sein,
wenn die Entscheidungsbefugnisse und Verantwortlichkeiten
strikt geregelt, autonom und zentral organisiert waren,
ohne punktuelle Einflussmöglichkeiten von Politikern.
Die "Treuhand", die diese Aufgabe verrichtete, agierte an
den politischen Strukturen der Bundesrepublik vorbei, verkörperte
somit ein Stück DDR - und war gerade deswegen erfolgreich.
Mehr noch: Wie jener Schweizer namens Winkelried in der
Schlacht bei Sempach (1386) sich vor seine Mitkämpfer
stellte, die gegnerischen Pfeile auf sich zog und damit
erst den Sieg ermöglichte, so zog die "Treuhand" im
Sanierungsgeschäft alle Aggressionen auf sich und schützte
damit die politischen Institutionen der Bundesrepublik und
bewahrte die Demokratie vor Legitimationsverlust angesichts
einer schmerzhaften, aber unvermeidbaren Operation.
Als Nachfolgerin der DDR-Wirtschaftsverwaltung gegründet
Die DDR-Regierung unter dem Ministerpräsidenten Modrow
hatte zum 1. März 1990 eine Anstalt zur treuhänderischen
Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt) gegründet.1
Die Aufgabe dieser Ur-Treuhandanstalt bestand im wesentlichen
in der Umwandlung der Kombinate und Volkseigenen Betriebe
in Kapitalgesellschaften - GmbHs und AGs - nach westdeutschem
Privatrecht. Die eigentlichen Wirtschaftsverwaltungsstrukturen
der DDR wurden durch die Gründung der Treuhandanstalt
nicht berührt. Diese bestanden aus Industrieministerien
mit branchenmäßigem Ressortzuschnitt,
denen die zentralgeleiteten Kombinate und Volkseigenen Betriebe
unterstanden. Die Industrieministerien waren der Plankommission
beim Ministerrat der DDR berichtspflichtig. Einem besonderen
Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und
Lebensmittelindustrie unterstanden die "Bezirkswirtschaftsräte"
bei den Räten der Bezirke der DDR. Den Bezirkswirtschaftsräten
untergeordnet waren - ähnlich wie den Industrieministerien,
nur in kleinerem Maßstab - Kombinate (die so genannten
Bezirksgeleiteten Kombinate) und Volkseigene Betriebe
(vgl. Materialien zum Bericht der Lage der Nation im
geteilten Deutschland 1987, Bundestagsdrucksache 11/11
vom 18.2.1987, 111-118). Die zentrale Struktur wurde erhalten - durch das westliche Management Zur Gründung der Treuhand-Aktiengesellschaften ist
es jedoch nicht gekommen. Nach Auseinandersetzungen mit
dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Detlev Rohwedder,
trat am 20. August 1990 der erste Präsident der "neuen"
Treuhandanstalt, Reiner Maria Gohlke, zurück.
Rohwedder selbst übernahm das Amt des Präsidenten
der Treuhandanstalt und verfügte wenige Tage nach seinem
Amtsantritt den Verzicht auf die Bildung der Treuhand-Aktiengesellschaften
(zu den Einzelheiten vgl. Kemmler 1994: 218-225,
Seibel 1993: 117-121). Der glatte Bruch des Volkskammer-Gesetzes
vom 17. Juni 1990, der damit verbunden war, blieb in der
Agonie der DDR ohne Konsequenzen.3 Das operative
Geschäft der Treuhandanstalt wurde nach Unternehmensgrößenklassen
auf die Treuhandzentrale in Berlin und 15 Treuhand-Außenstellen
(später: "Niederlassungen") aufgeteilt.4
Die Treuhandzentrale wurde in Vorstandsbereiche, diese wiederum
in branchenzentrierte Direktorate unterteilt. Mit ihrer
branchenmäßigen Untergliederung und den Durchgriffsrechten
gegenüber den Betrieben entsprach die Zentrale der
Treuhandanstalt nun wieder den vormaligen DDR-Industrieministerien.
Die Niederlassungen waren die unmittelbaren Nachfolger
der Bezirkswirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke.
Daher auch die Anzahl der Niederlassungen (15), die der
Anzahl der DDR-Bezirke (14) zuzüglich Ost-Berlin als
Hauptstadt der DDR entsprach. Angesichts der katastrophalen Lage nach der Währungsunion blieb kaum eine andere Wahl Im Sommer 1990 aber musste den Schlüsselakteuren
an der Spitze der Treuhandanstalt die Herstellung einer
straff geführten, zentralistischen und branchenorientierten
Steuerungsinstanz alternativlos erscheinen, auch wenn dies
den von der Volkskammer noch im Juni 1990 angestrebten dezentralen
Organisation nach dem Muster einer Holding-Struktur völlig
widersprach. Um diese Wahrnehmung nachvollziehen zu können,
muss man sich die wirtschaftliche Lage der DDR nach der
Währungsunion vom 1. Juli 1990 vor Augen halten. Die
Währungsunion war zu Umstellungskursen von eins zu
eins für Sparguthaben bis zur Höhe von 6000 Mark
der DDR und von eins zu zwei für darüber hinausgehende
Beträge, also auch für das Volkseigene Vermögen
der DDR, erfolgt. Löhne und Gehälter wurden eins
zu eins umgestellt. Im Besitz von ca. 8000 Firmen, die weder profitabel noch profitabel zu verkaufen waren Die Treuhandanstalt war am 1. Juli 1990 im Besitz von schätzungsweise 8000 Firmen mit ungefähr 4 Millionen Mitarbeitern. Diese Firmen waren nicht nur in keiner Weise profitabel, sie waren aus eben diesem Grund auch unter keinen Umständen profitabel zu verkaufen. Halbwegs präzise Informationen über den Zustand der Treuhand-Firmen oder auch nur ihre genaue Anzahl fehlten im Sommer 1990 noch völlig. Die Verantwortlichen an der Spitze der Treuhandanstalt nahmen die Situation denn auch schlicht als Chaos wahr (so der zurückgetretene Präsident der Treuhandanstalt Gohlke; Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21.8.1990). Im Konflikt zwischen Gohlke und Rohwedder war es um die angemessene Reaktion der Treuhand-Spitze auf dieses Chaos gegangen. Während Gohlke am gesetzlichen Auftrag der Bildung von Treuhand-Aktiengesellschaften festhielt, bewertete der Verwaltungsratsvorsitzende Rohwedder die damit verbundenen Risiken offenbar höher als der Treuhand-Präsident. Immerhin hätte die Bildung der Treuhand-Aktiengesellschaften - also der organisatorischen Rahmenstrukturen für jede operative Tätigkeit auf der Grundlage des Treu-hand-Gesetzes vom 17. Juni 1990 - die Rekrutierung mehrerer dutzend Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder erforderlich gemacht, vom Führungspersonal der angeschlossenen Aktiengesellschaften und GmbHs ganz zu schweigen. Arbeitsfähige Treuhand-Aktiengesellschaften wären nicht vor der ersten Jahreshälfte 1991 zu erwarten gewesen. Die Treuhandanstalt selbst - in dieser Konstruktion nicht mehr als eine Aufsichtsbehörde gegenüber den Treuhand-Aktiengesellschaften - hätte weder Durchgriffsrechte noch Durchgriffsmöglichkeiten gegenüber den Betrieben in ihrem formalen Verantwortungsbereich gehabt. Hier wären die Vorstandsvorsitzenden der Treuhand-Aktiengesellschaften ohne Frage die dominanten Akteure gewesen und sie hätten dies im Interesse der Aufgabenstellung der gigantischen Holdings - jede mit 2000 Einzelbetrieben oder mehr - auch sein müssen. Zentralistische Strukturen, "um die Dinge in den Griff zu kriegen" Ein realistisches Szenario bei der Bildung von Treuhand-Aktiengesellschaften
konnte im Sommer 1990 also nur so aussehen, dass der unternehmerisch
und vor allem politisch verantwortliche Eigentümer,
der Bund, über Monate hinweg die Bildung tragfähiger
Organisationsstrukturen hätte abwarten und darüber
die ostdeutsche Wirtschaft im Chaos versinken sehen müssen.
Dabei hätte die Bundesregierung selbst bei arbeitsfähigen
Strukturen der Treuhand-Aktiengesellschaft wohl die politische
Letztverantwortung, nicht aber die Möglichkeit gehabt,
dieser Verantwortung durch entsprechende Direktivrechte
gegenüber den Treuhand-Firmen gerecht zu werden. Der Widerstand von Gewerkschaften und ostdeutschen Landesregierungen Die durchgreifenden Maßnahmen zur Etablierung einer
funktionstüchtigen Organisationsstruktur der Treuhandanstalt
im Spätsommer und Herbst 1990 erfolgten nahezu ohne
jede öffentliche Aufmerksamkeit. Dieser Zeitraum war
beherrscht durch den Wahlkampf zum ersten gesamtdeutschen
Bundestag, der am 2. Dezember 1990 gewählt wurde. In
den ersten Wochen des Jahres 1991 beherrschte dann der Golf-Krieg
die öffentliche Aufmerksamkeit. Die Treuhandanstalt
trat überhaupt erst im Februar 1991 erstmals in den
Mittelpunkt der Medienberichterstattung, dies allerdings
mit nachhaltiger Wirkung auf die Wahrnehmungsmuster der
Bevölkerung, namentlich der ostdeutschen, und der politischen
Eliten. Die Eigendynamik der ökonomischen Depression
in Ostdeutschland brachte die Treuhandanstalt in ein Dilemma.
Einerseits verursachte der Zusammenbruch der Industrieproduktion
für den Eigentümer Treuhandanstalt täglich
massive Verluste. Dies verschärfte den Zwang, den verlustbringenden
Besitz so schnell wie möglich loszuschlagen. Andererseits
waren einer rigorosen Beschleunigung der Privatisierungstätigkeit
politische Grenzen gesetzt. Sowohl von den Gewerkschaften
als auch von den - nach der Gründung der ostdeutschen
Länder am 14. Oktober 1990 - langsam arbeitsfähig
werdenden ostdeutschen Landesregierungen kamen genau entgegengesetzte
Forderungen: die Privatisierungstätigkeit solle gestreckt,
die Tätigkeit der Treuhandanstalt stärker auf
Sanierung orientiert werden. Eine erste Welle von Massenentlassungen
zum Stichtag 1. Januar 1991 hatte Ernüchterung, zum
Teil regelrechte Unruhe in die Bevölkerung getragen.8
Die Zahl der Erwerbstätigen in Ostdeutschland sank
innerhalb eines halben Jahres nach der Währungsunion
von 9,31 Millionen auf 8,05 Millionen, also um rund 1,1
Millionen oder um 12,5%. Ein Jahr nach der Währungsunion,
im III. Quartal 1991, hatte die Zahl der Erwerbstätigen
bereits um 2,23 Millionen oder um 25% (auf 6,9 Millionen)
abgenommen (DIW/IWK 1992). "Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost" und ein Sozialplan als Gegenmaßnahme Nach der Protestwelle vom Februar 1991 kommt es daher
zu einer geradezu kaskadenhaften Abfolge von Vereinbarungen
zwischen Bundesregierung und Treuhandanstalt einerseits
und ostdeutschen Landesregierungen und Gewerkschaften andererseits.
Am 8. März 1991 verabschiedete das Bundeskabinett mit
großem Medienecho ein Gemeinschaftswerk Aufschwung
Ost mit einem Bündel von Finanz- und Aufbauhilfen
für die ostdeutschen Länder. Am 13. April 1991
wird eine "Gemeinsame Erklärung" von Deutschem Gewerkschaftsbund,
Deutscher Angestelltengewerkschaft und Treuhandanstalt
verabschiedet, die eine Sozialplanrichtlinie enthält.
Am 17. Juli 1991 schließlich wird zwischen den ostdeutschen
Bundesländern, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
sowie der Treuhandanstalt eine Rahmenvereinbarung zur
Bildung von Gesellschaften zur Arbeitsförderung, Beschäftigung
und Strukturentwicklung (ABS) abgeschlossen.9
Westdeutsche Standardkulturen ummantelten einen Kern von DDR-Strukturen Mit der Einbettung in die politischen Standardstrukturen
der westdeutschen Bundesrepublik war die Treuhandanstalt
in der Tat zu einer Art Fusionsverwaltung geworden. Die
westdeutschen Standardstrukturen ummantelten einen Kern
von DDR-Strukturen. Mit der politischen Einbettung war eine
flexible Peripherie um einen rigiden organisatorischen Kern
gelegt worden. Die politischen Einbettungsstrukturen nach
westdeutschem Standard haben die Treuhandanstalt wirksam
gegenüber dem Legitimationsdruck abgeschirmt, den ihre
eigene Privatisierungstätigkeit in der nachfolgenden
Zeit aufbauen musste. Sie bildeten die entscheidende Voraussetzung
für die hohe operative Effektivität der Treuhandanstalt,
die dazu führte, dass bis zum 31. Dezember 1994 durch
die Anstalt 98,5% des vormaligen Volkseigenen Vermögens
der DDR privatisiert, reprivatisiert, anderen öffentlich-rechtlichen
Körperschaften überwiesen oder in Liquidation
gegeben wurden.12 Die Autonomie der Treuhand als Erfolgsbedingung Dabei korrespondierte die feste Einbindung der Treuhandanstalt
in die föderativen und neo-korporatistischen Steuerungs-
und Konsensbildungsstrukturen mit einer außerordentlich
weitgehenden Emanzipation von den Kontrollstrukturen des
parlamentarischen Regierungssystems. Für die Intentionen
von Treuhandspitze und Bundesregierung sollte sich dies
- jedenfalls bis ins Jahr 1994 - in operativer, fiskalischer
und legitimatorischer Hinsicht als hilfreich erweisen. Operative
und fiskalische Funktionalität bedingten sich wechselseitig. Die Treuhand passte nahezu perfekt in die ostdeutschen Wahrnehmungsmuster Die institutionelle Autonomie der Treuhandanstalt, insbesondere
ihre weitgehende Emanzipation von der parlamentarischen
Kontrolle, hatte jedoch Folgen in der politisch-symbolischen
Dimension, die teils erwünscht, teils billigend in
Kauf genommen worden waren. Aus der Sicht der Bundesregierung
nur erwünscht konnte die Winkelried-Funktion der Treuhandanstalt
sein. "Die Treuhand", die offenbar - "autonom",
"selbstherrlich" oder wie auch immer - schaltete und waltete
wie vordem die DDR-Wirtschaftsfunktionäre, passte für
die ostdeutsche Bevölkerung nahezu perfekt in eingeübte
Wahrnehmungsmuster, wenn es um die Zurechnung politischer
Verantwortung für ökonomische Sachverhalte ging.
Auch in der breiten deutschen Öffentlichkeit schlechthin
wurde "die Treuhand" zum zentralen Ort der Zurechnung der
Verantwortung für die negativen sozialen Folgen des
wirtschaftlichen Strukturwandels in den neuen Bundesländern.
Obwohl die Treuhandanstalt die strategischen Rahmenbedingungen
ihres Handelns zu keinem Zeitpunkt hatte beeinflussen können,
zog sie die Pfeile der Kritik (und auch weitergehende aggressive
Affekte) auf sich, die ansonsten die politisch verantwortliche
Bundesregierung in Bonn hätte treffen müssen.
Doch nicht die Bundesregierung, sondern "die Treuhand" wurde
zum Sündenbock für die wirtschaftlichen und sozialen
Folgen der Entscheidung, die ostdeutschen Unternehmen mit
der Währungsunion vom 1. Juli 1990 schlagartig den
Wettbewerbskräften des Weltmarktes auszusetzen (vgl.
a. Kepplinger 1993). "Sich so schnell wie möglich überflüssig zu machen" als organisationspolitisches Ziel Das organisationspolitische Gegengewicht zur Generallinie
einer rigorosen Beschleunigung der Privatisierungstätigkeit
der Treuhandanstalt war der Grundsatz, die Anstalt selbst
"so schnell wie möglich überflüssig zu machen".
Diese Sprachregelung war von den Spitzenrepräsentanten
der Treuhandanstalt immer wieder mit Nachdruck verbreitet
worden (vgl. im Einzelnen Seibel 1997: 199). Sie
hatte zum einen unverkennbar die Funktion, der Selbstverpflichtung
der Organisation auf ein hohes Privatisierungstempo einen
klaren Indikator zu verleihen und damit den politischen
Außendruck im Sinn dieser operativen Zielsetzung nochmals
zu erhöhen. Das organisationspolitische Programm, sich
"so schnell wie möglich überflüssig zu machen",
hatte aber auch noch eine - freilich unausgesprochene -
verfassungspolitische Grundlage. Mit der föderativen
Ordnung der Bundesrepublik und den Kompetenzzuweisungen
im Grundgesetz war eine Zentralinstanz des Bundes mit einer
zweifelsfrei regionalpolitischen Aufgabe unvereinbar. Faktisch
blieb die Treuhandanstalt die Nachfolgeinstitution der DDR-Wirtschaftsverwaltung.
Deren Zentralismus wurde durch den Bundeszentralismus in
Gestalt der Treuhandanstalt fortgesetzt. Nachfolgeorganisationen: auch um die Motivation der Mitarbeiter zu behalten Bis zum Sommer 1993 schälte sich folgendes Konzept heraus15: Die verbleibenden Treuhandaufgaben wurden identifiziert als "verbleibende Unternehmen", "unternehmensbezogene Aufgaben" und "hoheitliche Aufgaben". Zum Aufgabenkomplex "verbleibende Unternehmen" zählte insbesondere auch die Tätigkeit der Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt (TLG) und der Bodenverwaltungs- und Verwertungsgesellschaft (BVVG). Bei der Verwaltung und Verwertung von Grund und Boden handelte es sich ersichtlich um die langfristigste Aufgabe jeder Treuhand-Nachfolgekonstruktion. Zu den "unternehmensbezogenen Aufgaben" zählte insbesondere das so genannte Vertragsmanagement. Dies betraf die Überprüfung der abgeschlossenen Privatisierungsverträge und der darin enthaltenen Vereinbarungen über Investitionssummen, Arbeitsplätze oder die Beseitigung ökologischer Altlasten. Zu den "hoheitlichen Aufgaben" zählten die Kommunalisierung und die sonstige Vermögenszuordnung. Für diese verbleibenden Aufgaben sollte nach den Vorstellungen, wie sie in der Treuhandanstalt selbst entwickelt wurden, eine hochgradig dezentralisierte bzw. diversifizierte Organisationsstruktur geschaffen werden. Mit Hilfe einer solchen, wie man meinte, flexiblen Struktur sollten zunächst die langfristigen von den mittelfristigen und die hoheitlichen von den nicht-hoheitlichen Aufgaben getrennt und jeweils spezifisch qualifizierten Trägerorganisationen zugewiesen werden. Außer für die hoheitlichen Aufgaben waren privatrechtliche Organisationen vorgesehen, von denen man sich zwei Vorteile versprach. Einerseits würden Gründung und Auflösung privatrechtlicher Organisationen leichter fallen als dies bei öffentlich-rechtlichen Konstruktionen der Fall war. Andererseits sollte durch die privatrechtliche Trägerstruktur das Motivationsproblem bei den Mitarbeitern gemildert werden. Wenn man davon ausging, dass der Schwerpunkt des Nachfolgegeschäfts beim Vertragsmanagement liegen würde, so konnten in diesem Bereich auf privatrechtlicher Grundlage die ohnehin existierenden Kooperationsbeziehungen zwischen Treuhandanstalt und Beratungs- und Prüfungsgesellschaften genutzt werden. Für qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte dies die Perspektive eines "gleitenden Übergangs" von der Treuhandnachfolgetätigkeit zu einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft bieten. Im Bundestag war eine Auflösung der Treuhand in eine Vielzahl privatrechtlicher Organisationen unerwünscht An diesem Konzept sollten sich jedoch im Herbst 1993
die Geister scheiden. Hier prallten buchstäblich zwei
Welten aufeinander: die der mittlerweile hochprofessionalisierten
Planungsstäbe in Treuhandanstalt und Bundesfinanzministerium
(BMF) und die der Bundestagsabgeordneten, in erster Linie
der tatsächlich entscheidenden Koalitionsparteien.
Diese durften mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen, dass
man sie in Treuhand-Angelegenheiten erstmals wirklich brauchte.
Die Koalitionsabgeordneten mussten nahezu zwangsläufig
eine andere Vorstellung als BMF und Treuhandanstalt davon
haben, was mit der Auflösung der Treuhandanstalt eigentlich
beabsichtigt war. Für die Koalitionsabgeordneten, insbesondere
für die ostdeutschen, war die Treuhandanstalt eine
Institution, die von mehr oder weniger unnahbaren, vom Steuerzahler
teuer bezahlten westdeutschen Spitzenmanagern und versierten
Ministerialbürokraten gesteuert wurde, eine Institution,
die in Ostdeutschland, milde gesagt, struktur- und sozialpolitischen
Flurschaden und einen Schuldenberg von - nach damaligen
Schätzungen - rund 250 Mrd. DM zu verantworten hatte.
Daher stießen die von Treuhandanstalt und BMF erarbeiteten
organisatorischen Gestaltungsvorschläge für die
Treuhand-Nachfolgeaktivitäten bei interessierten Koalitionsabgeordneten
auf Skepsis. Die diesen Vorschlägen zugrunde liegenden
Vorstellungen über den Zusammenhang von dezentraler
und privatrechtlicher Organisationsgestaltung einerseits
und der Mitarbeitermotivation sowie der verfassungspolitisch
gebotenen Selbstauflösung der Treuhandanstalt andererseits
waren für diese Koalitionsabgeordneten nicht nur schwer
zu durchschauen. Vielmehr konnte gerade das, was als stark
aufgefächerte und privatrechtliche Organisation der
Treuhand-Nachfolgeaktivitäten vorgesehen war, Misstrauen
erwecken. Treuhandanstalt und BMF wollten mit diesen Gestaltungsvorschlägen
die Organisationsformen der Treuhand-Nachfolgeaktivitäten
für die föderativen Normalstrukturen der Bundesrepublik
leichter resorbierbar machen. In der Wahrnehmung der Koalitionsabgeordneten
- von denen der Opposition ganz zu schweigen - mochte es
sich dagegen so ausnehmen, dass die Urheber der Organisationsplanungen
in der Treuhandanstalt sich durch eine schwer zu überschauende
Vielzahl privatrechtlicher Organisationen nicht nur, wie
bisher, einer effektiven parlamentarischen Kontrolle entziehen,
sondern sich auch noch jenseits des öffentlichen Dienstrechts
hohe Gehälter sichern wollten. Wenigstens in dem letztgenannten
Punkt wurden sie durch eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofes
zu den Organisationsvorschlägen von Treuhandanstalt
und BMF bestärkt.16
Die "Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben" als Nachfolgeorganisation In einem Schreiben an den Chef des Bundeskanzleramtes,
den Bundesminister der Finanzen und den Bundesminister für
Wirtschaft vom 30. März 1994 stellte die Präsidentin
der Treuhandanstalt fest: "Die Treuhandanstalt, die wir
immer als eine Übergangseinrichtung verstanden haben,
bleibt erhalten, wenn auch unter einem anderen Namen. (...)
Der Vorstand der Treuhandanstalt sieht es als seine Pflicht
an, auf die erheblichen Nachteile hinzuweisen, die nach
seiner Überzeugung mit dem faktischen Verzicht auf
die Auflösung der Treuhandanstalt verbunden sind. Diese
bestehen vor allem in der Fortschreibung der Bündelung
der vereinigungsbedingten wirtschaftlichen Aufgaben in einer
Großeinheit Treuhandanstalt statt der geplanten Verteilung
auf einzelne, spezialisierte Organisationseinheiten; in
der Verlängerung des wirtschaftspolitischen ,Sonderregimes'
für die neuen Bundesländer, das eine Verlängerung
der Übergangszeit nach der Wiedervereinigung statt
eines Übergangs in die Normalität unserer bundesstaatlichen
Ordnung bedeutet; in dem Verzicht auf die kaufmännische
Dominanz bei den Entscheidungen im Bereich Vertragsmanagement,
Reprivatisierung und Abwicklung (...)." (Abgedruckt in:
Treuhandanstalt 1994, Bd. 15: 285-292 [289-290].) Literaturhinweise Akerlof, George A./Grose, Andrew K./Jellen, Janet L./Hesennius, Helga: East Germany in from the Cold: The Economic Aftermath of Currency Union. Washington D.C.: The Brookings Institution, 1991. Breuel, Birgit (Hrsg.): Treuhand intern. Tagebuch. Frankfurt a.M. und Berlin: Ullstein, 1993. Czada, Roland: "Die Treuhandanstalt im Umfeld von Politik und Verbänden." In: Fischer, Wolfram/Hax, Herbert/Schneider, Hans Karl (Hrsg.): Treuhandanstalt - Das Unmögliche wagen. Berlin: Akademie-Verlag, 1993, S. 144-174. DIW/IWK: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung und Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel: Gesamtwirtschaftliche und unternehmerische Anpassungsfortschritte in Ostdeutschland. 6. Bericht (= Kieler Diskussionsbeiträge 190/191), Kiel: Institut für Weltwirtschaft, 1992. Kemmler, Marc: Die Entstehung der Treuhandanstalt. Von der Wahrung zur Privatisierung des DDR-Eigentums. Frankfurt a.M. und New York: Campus, 1994. Kepplinger, Hans Mathias: "Die Treuhandanstalt im Bild der Öffentlichkeit." In: Fischer, Wolfram/Hax, Herbert/Schneider, Hans Karl (Hrsg.): Treuhandanstalt - Das Unmögliche wagen. Berlin: Akademie-Verlag, 1993, S. 357-373. Krieger, Albrecht: "Begegnung mit der politischen Vergangenheit im Osten Deutschlands. Als Vertrauensbevollmächtigter beim Vorstand der Treuhandanstalt." In: Bierich, Marcus/Hommelhoff, Peter/Koff, Bruno (Hrsg.): Unternehmen und Unternehmensführung im Recht. Festschrift für Johannes Semler zum 70. Geburtstag am 28.4.1993. Berlin und New York: de Gruyter, 1993, S. 19-66. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Auf dem Wege zur wirtschaftlichen Einheit Deutschlands. Jahresgutachten 1990/1991. Stuttgart: Metzler Poeschel, 1990. Seibel, Wolfgang: "Die organisatorische Entwicklung der Treuhandanstalt." 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Fischer und Schröter 1993. 2 Über die Absicht der Volkskammer beim Erlass des Treuhandgesetzes hieß es in dessen Präambel, das Gesetz ziele darauf ab "die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so rasch und so weit wie möglich zurückzuführen, die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und somit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen, Grund und Boden für wirtschaftliche Zwecke bereitzustellen" (Gesetzblatt der DDR I Nr. 33 S. 300). Besonders bemerkenswert - und zugleich ein Reflex des Kompromisses innerhalb der Koalitionsregierung de Maizière - war der Zusatz, "dass nach einer Bestandsaufnahme des volkseigenen Vermögens und seiner Ertragsfähigkeit sowie nach seiner vorrangigen Nutzung für Strukturanpassung der Wirtschaft und die Sanierung des Staatshaushaltes den Sparern zu einem späteren Zeitpunkt für den bei der Währungsumstellung am 2. Juli 1990 reduzierten Betrag ein verbrieftes Anteilsrecht an volkseigenem Vermögen eingeräumt werden kann" (ebd.). Dies entsprach der zum damaligen Zeitpunkt verbreiteten Erwartung, dass das volkseigene Vermögen mit einem erheblichen Überschuss würde veräußert werden können. 3 Vom Deutschen Bundestag wurde im Frühjahr 1991 die Bestimmung im Treuhand-Gesetz vom 17. Juni 1990, das durch eine Überleitungsbestimmung im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 zu Bundesrecht geworden war, mit einer "Kann"-Bestimmung zur Gründung der Treuhand-Aktiengesellschaftenden tatsächlichen Verhältnissen angepasst. 4 Die Treuhand-Niederlassungen waren zuständig für alle Betriebe mit bis zu 1500 Mitarbeitern, die Treuhandzentrale für alle übrigen Betriebe. 5 So die Präsidentin der Treuhandanstalt, Birgit Breuel, in einem Schreiben an den Bundesminister der Finanzen, den Bundesminister für Wirtschaft und den Chef des Bundeskanzleramtes vom 30.3.1994 (abgedruckt in: Treuhandanstalt 1994, Bd. 15: 285-292). 6 Sinn und Sinn (1993: 34-38) haben die ökonomische Depression in Ostdeutschland nach dem 1. Juli 1990 mit den Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise 1928 bis 1933 in Deutschland und den USA verglichen. Nach ihren Angaben war die Industrieproduktion in Deutschland während der Weltwirtschaftskrise - also während eines mehrere Jahre umfassenden Zeitraums - um 40% gesunken, in den USA um 35%. 7 In der vom Verfasser und Roland Czada im Jahre 1993 durchgeführten Befragung von Führungskräften der Treuhandanstalt gab lediglich eine Minderheit der Befragten (25% der Referenten, 24% der Abteilungsleiter, 11,5% der Direktoren) an, dass sie sich im Hinblick auf das "institutionelle Prestige" bei der Treuhandanstalt gegenüber ihrem vorherigen Beschäftigungsort "eher verbessert" hätten. Im Kontrast dazu gab doch eine relative Mehrheit der Befragten an, "eher verbessert" hätten sie sich im Hinblick auf die "Attraktivität der Tätigkeit" (52% der Referenten, 62% der Abteilungsleiter, 54% der Direktoren). Die Attraktivität der Tätigkeit scheint also in der Wahrnehmung der Führungskräfte das schlechte Image der Treuhandanstalt wettgemacht zu haben. Vgl. Seibel 1993: 141-142. Unterstützt wird diese Interpretation auch durch Erlebnis- oder Stimmungsberichte wie die von Breuel (1993) oder Krieger (1993). 8 Teilweise kam es zu landfriedensbruchartigen Szenen. Am 27.2.1991 drangen aufgebrachte Werftarbeiter in den Landtag vom Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin ein (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28.2.1991, S. 5). 9 Vgl. zu diesen verschiedenen Vereinbarungen: Bundespresse- und Informationsamt, Bulletin vom 12. 3.1991 und vom 15. 3. 1991 ("Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost, Grundsätze zur Zusammenarbeit von Bund, neuen Ländern und Treuhandanstalt", abgedruckt in: Treuhandanstalt 1994, Bd. 9: 712-716, 546-552 ("Gemeinsame Erklärung" von DGB, D[AG] und Treuhandanstalt, Rahmenvereinbarung zur Bildung von ABS-Gesellschaften). 10 Roland Issen für die DAG, Horst Klaus für die IG-Metall, Heinz-Werner Meier für den DGB (Vorsitzender), Hermann Rappe für die IG-Chemie/Papier/Keramik, Dieter Schulte für die IG-Metall. 11 Während die Mitgliedschaft der ostdeutschen Ministerpräsidenten im Verwaltungsrat der Treuhandanstalt durch Art. 25 des Einigungsvertrags vom 31. August 1990 festgelegt war, resultierte die Mitgliedschaft der Gewerkschaftsführer allein aus der Kooperationspolitik der Bundesregierung. Vgl. a. Czada 1993: 160. Die genannten Gewerkschaftsvertreter haben im Verwaltungsrat der Treuhandanstalt zum Teil nur für kürzere Zeiträume angehört. Der Sitzverteilungsschlüssel für den Verwaltungsrat lautete: Wirtschaft 8 Sitze, Länder 6 Sitze, Gewerkschaften 4 Sitze, Bund 2 Sitze (Treuhandanstalt, Organisationshandbuch, Ordnungs-Nr.1.1.1.1 zit. n. Czada 1993:160). 12 Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben: Abschlussstatistik der Treuhandanstalt per 31.12.1994 (Berlin, 19.6.1995). Vom Gesamtbestand (Bruttobestand) an Unternehmen der Treuhandanstalt von - letztlich - 12 354 Einheiten waren per 31.12.194 6546 (53%) privatisiert, 1588 (13%) reprivatisiert, 310 (2,5%) kommunalisiert und 3780 (30%) liquidiert. 13 Auf flankierende innerorganisatorische Maßnahmen wie z.B. das Bonussystem für die leitenden Mitarbeiter und auf flankierende Maßnahmen der organisatorischen Differenzierung - insbesondere durch die Auslagerung der "Verwaltung und Verwertung" von Grund und Boden durch Gründung der Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt (TLG) und der Bodenverwaltungs- und Verwertungsgesellschaft (BVVG) - kann hier nicht näher eingegangen werden. Zum Bonussystem vgl. Bericht des 2. Untersuchungsausschusses des 12. Deutschen Bundestages: Treuhandanstalt, Bundestagsdrucksache 12/8404 vom 31.8.1994, 51, 195-212. Zu TLG und BVVG vgl. Seibel 1997, 193-198. 14 Die von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben am 19. Juni 1995 vorgelegte Abschlussstatistik der Treuhandanstalt per 31. Dezember 1994 wies einen Gesamtschuldenstand von 256 Mrd. DM aus (diese Summe wurde in Berechnungen der BvS, die im Sommer 2000 bekannt gegeben wurden, auf "220 bis 230 Milliarden DM" korrigiert (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. Juli 2000). Schon dies macht deutlich, dass eine Abkopplung vom Bundeshaushalt eine nahezu unerlässliche Voraussetzung für die Verstetigung des operativen Geschäfts der Treuhandanstalt war. Ansonsten hätten die parlamentarischen Haushaltsberatungen jedes Jahres die Treuhandanstalt jeweils für Monate paralysiert. 15 Die wichtigsten Dokumente zu diesem Entscheidungsprozess sind abgedruckt in Treuhandanstalt 1994, Bd. 15. 16 Bundesrechnungshof - Außenstelle Berlin: Bericht an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 22.2.1994, Az. IX 5/6008.
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