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Wie die evangelische Kirche die DDR zu Fall brachte
Stefanie V. Gerlach Staat und Kirche in der DDR War
die DDR ein totalitäres System? Beiträge zur
Politikwissenschaft, Band 75 Peter Lang, Europäischer
Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main u.a. 1999;
255 Seiten, 79,- DM
In ihrer Arbeit "Staat und Kirche in der DDR", geht Stefanie
Gerlach der politikwissenschaftlich reizvollen Frage
nach, ob die DDR ein totalitäres oder autoritäres
System war. Dabei interessiert sie weniger die Analyse des
Systems DDR, sondern die Wechselbeziehung zwischen dem politischen
(Sub-)System Staat und dem (Sub-) System Evangelische Kirche
in der DDR. S. Gerlach untersucht, ob die Evangelische
Kirche in der DDR als ein eigenständiges Subsystem
betrachtet werden kann und kommt zu dem Schluss, dass die
Kirche durch Bewahrung ihrer politischen Eigenständigkeit
den totalen Herrschaftsanspruch des SED-Systems abgewehrt
und somit einen wesentlichen Beitrag zum Ende der DDR geleistet
hat. Ihr theoretisches Überprüfungsraster totalitär
oder autoritär gewinnt sie aus der kritischen
Analyse der Totalitarismustheorien und der Anwendung von
Niklas Luhmanns Systemtheorie auf das System DDR. Das
System DDR definiert sie als völkerrechtliches Territorium
einschließlich der Bevölkerung, das aus verschiedenen
Subsystemen besteht: "Der Staat, also die soziale, wirtschaftliche,
rechtliche und politische Verfaßtheit, stellt dabei
ein Subsystem dar. . Aufgrund der Fähigkeit, seine
Austauschprozesse mit seinen jeweiligen Umwelten nach eigenen
Kriterien und Prinzipien zu regeln und diese zu modifizieren,
ist der Staat ein autonomes Subsystem. Zudem besitzt er
die Macht, für alle Mitglieder der Gesellschaft bindende
Entscheidungen zu fällen. . Ein weiteres autonomes
Subsystem des Systems DDR könnte die Evangelische Kirche
darstellen, vorausgesetzt sie war kein abhängiges Subsystem
des Staates und besaß die Möglichkeit, ihre Wechselbeziehungen
zu ihren Umwelten selbständig zu regeln" (29). "Die
meisten Totalitarismus-Theoretiker bezeichnen ein System
als totalitär, wenn bestimmte Wesensmerkmale ausschließlich
von einer gesellschaftlich relevanten Gruppe erfüllt
werden ... Als gesellschaftlich, politisch relevantes Subsystem
wird bezeichnet, wenn das Subsystem mindestens zwei der
folgenden Eigenschaften erfüllt: Eine eigene Weltanschauung
bzw. Ideologie - Die Möglichkeit der Einflußnahme
auf die öffentliche Meinung als Informationsausstrahler
- Ausbildung in der eigenen Weltanschauung bzw. Ideologie
- Erziehung in der eigenen Ideologie" (30-31). "Im folgenden
wird ein System als totalitär bezeichnet, wenn es nur
noch ein relevantes autonomes Subsystem gibt" (S. 30). Sicher
wird an dieser Stelle die Kritik laut werden, dass die Klärung
der Frage, ob die DDR totalitär oder autoritär
war, sich nicht auf das Machtverhältnis zwischen Kirche
und Staat reduzieren lässt. Diese Kritik bleibt bestehen,
dennoch erklärt sich der gewählte Ansatz der Autorin
aus der Arbeit selbst. Stefanie Gerlach reduziert
ihren Untersuchungsgegenstand auf die beiden Subsysteme
Staat und Kirche, um die unzulängliche Definition der
DDR der Totalitarismus-Forschung als durchgängig totalitäres
System zu modifizieren. Die Geschichte der DDR zerlegt
sie in vier Zeitabschnitte: I. Phase: 1947 -1970: Konfrontation
mit dem Staat; II. Phase: 1971 - 1978: Vom Konflikt zur
Kooperation; III. Phase: 1979 - 1986: Die DDR-Kirchen zwischen
Kooperation und Abgrenzung; IV. Phase 1987 - 1988: Von der
Kooperation zur Konfrontation mit dem Staat. Das Jahr 1989
nimmt S. Gerlach bewusst aus der Analyse. Die einzelnen
Phasen beschließt sie jeweils mit einem Fazit zu der
Frage: "Ist im betrachteten Zeitabschnitt das Subsystem
Staatsmacht der DDR in seinem Verhältnis zum Subsystem
Evangelische Kirche als totalitär oder als autoritär
zu charakterisieren?" Diese Einteilung ermöglicht
einen schnellen Überblick. Die Überschriften der
Unterabschnitte bieten einen interessanten Einblick in die
Entwicklungen des Gesamtverhältnisses Staat und Evangelische
Kirche. Das Ergebnis der intensiven Quellenarbeit der Autorin
eröffnet der Leserin in den einzelnen Kapiteln eine
quantitative Fülle an historischen Ereignissen wie
die Selbstverbrennung von Oskar Brüsewitz oder die
Blues Messen von Rainer Eppelmann. Sicher sind die teilweise
eigenwilligen Deutungen der Ereignisse zu kritisieren. Insgesamt
jedoch erzählen die Ereignisse die Geschichte der Evangelischen
Kirche in der DDR zwischen Anpassung und Widerstand und
die Geschichte einer folgenschweren Fehleinschätzung
der DDR-Funktionäre des demokratischen Subsystems Evangelische
Kirche. In der ersten Phase baut W. Ulbricht den
totalitären Staat aus. Die Kirche soll auf eine Sakramental-
und Kultgemeinschaft reduziert werden. Das Kircheneinzugsverfahren
wurde abgeändert und die FDJ als sozialistische Jugendorganisation
konkurrierte und verdrängte die evangelische Erziehungs-
und Bildungsaufgabe. Die Verbindung zwischen der Ost-EKD
und West-EKD wurde sanktioniert und mit der neuen Verfassung
der DDR für verfassungswidrig erklärt. Als Folge
lösten sich die acht östlichen Kirchenleitungen
1969 von der EKD und gründeten die BKD. Der Konfrontationskurs
des Staates gegenüber der Kirche zeigte sich besonders
in der Auseinandersetzung um das Recht der Wehrdienstverweigerung.
Wenn auch der Staat seit 1964 die Möglichkeit des Bausoldaten
einrichtete, verlor die Kirche den Kampf mit dem Staat:
ihre Forderung nach einem Recht auf Kriegsdienstverweigerung
musste sie zurücknehmen. Der Einfluss der Kirche auf
gesellschaftliche und weltanschauliche Fragen wurde zurückgedrängt.
Trotz des Konfrontationskurses nutzte der Staat nach dem
Mauerbau 1961 paradoxerweise die guten Westkontakte der
Evangelischen Kirche für ihre Transfergeschäfte
mit dem Westen. In der zweiten Phase wandelt sich die
Haltung des Staates gegenüber der Kirche von Konfrontation
zu Duldung, so das Urteil von S. Gerlach. Der Staat gewährt
die innerkirchlichen Freiräume und die Rolle der Kirche
als gesellschaftliche Wächterin. Mit der Helsinki-Akte
von 1975 erhält die Kirche staatliche Anerkennung und
somit auch mehr Handlungsfreiheit. Weitere Zugeständnisse
folgen, nachdem E. Honecker im Oktober 1976 den "ideologischen
Ausschließlichkeitsanspruch aufhebt, indem er das
Christentum als eine mögliche Weltanschauung akzeptierte"
(S. 226). Seit 1978 durfte die Kirche eine eigene Fernsehsendung
ausstrahlen. Dadurch wurde sie als autonomes Subsystem anerkannt
und ihr gleichzeitig Einfluss auf die DDR-Bevölkerung
staatlicherseits eröffnet. Die zweite Phase ist geprägt
durch die Formel "Kirche im Sozialismus", die den Kirchen
den Vorwurf der Anpassung einbringt. Erst nach der Selbstverbrennung
des O. Brüsewitz entflammen heftige Auseinandersetzungen
innerhalb der Kirche über den staatsfreundlichen Kurs
der Evangelischen Kirche (S.112). Staatliche Stellen reagieren
mit verstärkter Kontrolle kirchlicher Aktivitäten.
In der zweiten Phase, so S. Gerlach, erweiterten sich das
Handlungsfeld und der Einfluss der Kirche auf das System
DDR (S. 226). In der dritten Phase tendieren die Reformen
des Staates dahin, den Handlungsrahmen der Kirche nicht
weiter einzuschränken. "Zwar versuchte der Staat in
diesen Jahren, eine unabhängige Friedensbewegung außerhalb
der Kirche zu unterbinden, aber innerhalb der Kirche duldete
der Staat die Friedensgruppen", auch wenn dies zu Spannungen
zwischen den beiden Subsystemen führte (S. 149 ff.)
Mit einer ähnlich verhaltenen Repressionspolitik reagierte
die Staatsführung auf die verfassungsfeindlichen Äußerungen
während der Blues-Messen von R. Eppelmann
(S. 136 ff.). Dennoch überwachte die Staatsführung
in der gesamten Phase kirchliche Aktivitäten, aber
offene Repression wurde vermieden. In der vierten Phase
von 1987 bis 1988 politisiert sich die Evangelische Kirche
durch politische Aktivitäten ihrer Basisgruppen und
augenscheinlich zunehmender sozialer Probleme in der DDR-Gesellschaft.
Ausreiseanträge häufen sich und ein sozialer Friedensdienst
wird eingefordert. "Auf diese Entwicklung reagierte der
Staat mit restriktiven Maßnahmen, wie die Durchsuchung
der Umweltbibliothek, Verhaftungen bei der Luxemburg-Liebknecht-Demonstration
etc., um die sich bildende Opposition im kirchlichen Bereich
zurückzudrängen" (S. 227). Die Staatsführung
erkennt jedoch die Kirchenleitungen als gesellschaftspolitisches
Sprachrohr an und gesteht ihr eine Vermittlerrolle in der
Auseinandersetzung mit Basisgruppen und einzelnen Oppositionellen
zu (S. 188 ff.). Den vornehmlich gewaltfreien Weg zur Regelung
der Konflikte wählte der Staat, um keinen außenpolitischen
Schaden zu nehmen, aber sicher auch, weil der Kreis der
Oppositionellen schon weite Teile der Bevölkerung erfasst
hatte. Das Ende des DDR-Staates nahte. Nach der vierten
Phase kommt Stefanie Gerlach zu der abschließenden
Einschätzung, dass die DDR sich von ihrer ersten Phase
unter Ulbricht, als totalitär zu bezeichnen ist. Jedoch
wandelte sich nach dem Führungswechsel unter E.
Honecker das System DDR in ein mehr und mehr als autoritär
zu charakterisierendes System (S.228). Dieses Ergebnis ist
nach ihrem Ansatz schlüssig. In ihrem letzten Fazit
stellt die Autorin, die für Demokratisierungstheoretiker/innen
eine interessante als auch nachzuprüfende These auf:
"Generell bedeutet dies, dass die Duldung einer basisdemokratischen
Organisation in einem totalitären Staat im Laufe der
Zeit zu einer Aufhebung der Herrschaftstotalität des
Staates führte" (229). Eine gelungene Arbeit, die Interessierte
zum Lesen animiert und eine differenzierte Einschätzung
der Rolle der Evangelischen Kirche in der DDR bietet.
Gertrud Gandenberger
Die neue Gemeindeverfassung von Nordrhein-Westfalen
Klaus Schulenburg Direktwahl und kommunalpolitische
Führung. Der Übergang zur neuen Gemeindeordnung
in Nordrhein-Westfalen Birkhäuser Verlag Basel
- Boston - Berlin 1999, 502 Seiten, 54,- DM
Nordrhein-Westfalen hat gewählt. Anders als die
vergangenen 50 Jahre. 1999 wurden die Kommunalwahlen im
größten deutschen Bundesland zum ersten Mal nach
einer neuen Gemeindeordnung durchgeführt. Die Veränderungen
für die Bürgerinnen und Bürger, für
Parteien und Kommunalpolitiker sind groß und die Vorbereitungen
auf die Wahl haben längere Schatten vorausgeworfen
als bei den Wahlen zuvor. Wie kam es zu der vollzogenen
Neuordnung? Was hat sich konkret verändert? Welche
Auswirkungen hat die neue Gemeindeordnung? Eine sehr
gelungene Beschäftigung mit den "Neuerungen" im westlichen
Bundesland hat Klaus Schulenburg vorgelegt. Das Innenministerium
in Nordrhein-Westfalen hat die Begleituntersuchung in Auftrag
gegeben, um den Prozess rückblickend bewerten und eine
kontinuierliche Beobachtung zu ermöglichen. Schulenburg
geht es in seiner Arbeit darum, "Erkenntnisse über
die alte Gemeindeordnung zu sichern, die Übergangsphase
zu dokumentieren und gegebenenfalls erste Veränderungen
durch die neue Gemeindeordnung festzustellen" (Schulenburg,
S. 5). Kommunalwahlen in Deutschland sind durch Individualität
in den einzelnen Bundesländern gekennzeichnet. Geschichte
und Tradition prägen die Gemeindeordnungen der Bundesländer.
Schulenburgs Untersuchung ist trotzdem über
die Landesgrenzen Nordrhein-Westfalens hinaus von Interesse.
Fragen nach den Auswirkungen von Gesetzesänderungen,
und hier ganz speziell die Frage: welche Gemeindeordnung
bringt welchen Typ von (Ober-) Bürgermeister/in hervor,
ist für alle Bundesländer von Interesse.
Eine Stärkung des Amtes, und man kann davon ausgehen,
dass es sich bei den Veränderungen um eine Stärkung
handelt, ist mit einer Stärkung der Städte und
Gemeinden verbunden. Damit nimmt die Bedeutung der kommunalpolitischen
Ebene im System der Bundesrepublik zu. Die Städte in
Nordrhein-Westfalen, mit einer hohen Anzahl an Großstädten,
können an Macht und Einfluß auf der politischen
Ebene oder in Verbänden (zum Beispiel dem Deutschen
Städtetag) gewinnen, was Verschiebungen in der Bewertung
der kommunalpolitischen Landschaft in ganz Deutschland zur
Folge haben könnte. Der Zeitpunkt für die Untersuchung
ist richtig gewählt. Das alte System bestand noch,
das neue System war teilweise schon installiert und wird
vielfach diskutiert. Schulenburg erhob seine
Erkenntnisse durch die Auswertung statistischer Daten und
mittels einer schriftlichen Befragung aller in 396 Städten
und Gemeinden tätigen ehrenamtlichen Bürgermeister,
Gemeindedirektoren und den bereits im Amt befindlichen hauptamtlichen
Bürgermeister. Zudem schloß sich eine mündliche
Befragung von Bürgermeistern, Verwaltungsmitarbeitern
und Fraktionsvorsitzenden in zehn ausgewählten Städten
an. Den Schwerpunkt der Untersuchung legt Schulenburg
auf die Frage nach den Veränderungen bei der Aufgabe
der Doppelspitze in den Rathäusern. Diese Gewichtung
ist richtig gewählt, da gerade dieser Punkt in Nordrhein-Westfalen
zu langen und kontroversen Diskussionen geführt hat.
Bisher waren Nordrhein-Westfalens Städte zweigeteilt
regiert. Die Verwaltung wurde von einem Oberstadtdirektor
geführt, die politische Verantwortung trug
der vom Rat gewählte, ehrenamtlich tätige, (Ober-)Bürgermeister.
Damit sollte nun Schluss sein, die Spitze bildet, wie in
Baden-Württemberg, eine Person, die direkt vom Volk
gewählt wird. Schulenburg stellt in seiner Arbeit
die unterschiedlichen Wahrnehmungen von Gemeindedirektor
und ehrenamtlichen Bürgermeistern dar, und analysiert
Gründe für die jeweiligen Haltungen. Er kommt
zu dem Ergebnis, dass bei der Zweiköpfigkeit "im politischen
Bereich von einer an Mehrheitsfindung und Machterhalt orientierten
und im Verwaltungsbereich von einer an formalen und fachlichen
Aspekten orientierten Rationalität" ausgegangen werden
kann (S. 102). Ob die Aufgabe der Doppelspitze zu einer
Verbindung beider Aspekte führt, bleibt offen und kann
erst in Zukunft beantwortet werden. Vor- und Nachteile
der Neuordnung aus Sicht der Betroffenen werden von Schulenburg
aufgegriffen. Die Aufarbeitung der aufgeführten Argumente
bildet einen wichtigen und - über die Landesgrenzen
hinaus - interessanten Teil der Arbeit. Jede Gemeindeordnung
läßt sich (auch wenn die Daten nicht unmittelbar
übertragbar sind, so können sie doch als Grundlage
dienen) an Hand der Argumente auf Effektivität und
Wirkweise überprüfen. Umgekehrt können Erfahrungen
aus anderen Bundesländern - wie gerade Baden-Württemberg,
das auf eine lange Tradition von starken, direkt gewählten
Bürgermeistern zurückblickt - für Nordrhein-Westfalen
als Vergleich wichtig sein, worauf Schulenburg immer
wieder zurückgreift. Nicht nur die rechtlichen Grundlagen
haben Auswirkungen auf die Verfassungswirklichkeit, auch
die Größe der Städte, sozio-ökonomische
Strukturen, persönliche Konstellationen und politisch-kulturelle
Faktoren sind wichtige Bestimmungsfaktoren, die Schulenburg
bei der Betrachtung der kommunalen Entscheidungsstrukturen
berücksichtigt hat. Eine Bewertung der Auswirkungen
der neuen Gemeindeordnung auf die zukünftigen (Ober-)Bürgermeister/innen
leistet Schulenburgs Arbeit nicht. Die erste direkte
Wahl stand zum Zeitpunkt der Untersuchung noch bevor und
konkrete Vorstellungen über Wahlkampfstrategie oder
Kandidaten waren noch nicht vorhanden. Die "psychologische
Bedeutung" (S. 391) der Veränderungen stuft Schulenburg
auf alle Fälle für hoch ein. Die Analyse der Wahl
selbst erfordert eine gesonderte Betrachtung. Schulenburg
ist mit der Arbeit eine fundierte Grundlage für die
zukünftige Beurteilung der nordrhein-westfälischen
Kommunalstrukturen gelungen. In sehr übersichtlicher
Aufmachung findet der Leser schnell und gezielt Daten, Bewertungen
und Beschreibungen der Übergangsphase zur neuen Gemeindeordnung.
Erfreulich ist die von Schulenburg gewählte
Sprache. Er verzichtet weitgehend auf komplizierte technische
Begriffe, die das Lesen oft unnötig erschweren, ohne
dadurch den wissenschaftlichen Kontext zu verlassen.
Anja Scholz
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