Zeitschrift

Islam in Deutschland

Die Grenzen der Religionsfreiheit

Muslime in Deutschland

Organisationen und Gruppierungen

Von Ursula Spuler-Stegemann



Inhaltsverzeichnis 

 

 

 

   

Prof. Dr. Ursula Spuler-Stegemann lehrt Religionsgeschichte an der Universität Marburg.

 

 

Rund drei Millionen Menschen muslimischen Glaubens leben gegenwärtig in Deutschland. Da der Islam etwas Vergleichbares wie Konfessionen oder gar Kirchen nicht kennt, ist nur ein Teil der hier lebenden Muslime organisiert, und zwar in einer Vielzahl von Verbänden und Gruppierungen, die zu überschauen und einzuordnen den meisten Deutschen schwerfällt. Erst recht gilt das für eine Bewertung unter dem Aspekt der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Zentrale Fragen dafür sind die nach dem Stellenwert der Scharî’a – dem islamischen Gesetz – und nach der Anerkennung der Menschenrechte. Red.

 

 

Die Entwicklung einer muslimischen Parallelgesellschaft wurde bei uns bislang kaum wahrgenommen

Die gründliche Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU im Bundestag vom 8. November 2000 beweist, dass deutsche Politiker die Präsenz des Islam zunehmend zur Kenntnis nehmen.1 Die gähnende Leere im Plenarsaal bei der abendlichen Diskussion dieser Vorlage mag freilich einen gegenteiligen Eindruck vermitteln und zeigt, dass das Verständnis für die Situation der hier lebenden Muslime noch außerordentlich unterentwickelt ist. Das ist deshalb bedauerlich, weil sich – von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen – in den letzten Jahren eine in fast allen Lebensbereichen autarke muslimische Parallelgesellschaft entwickelt hat, die zumindest in den städtischen Ballungsräumen funktioniert. Auch die Anfrage an den Bundestag hat die Situation nicht umfassend in den Blick genommen, hat sie doch einen der wichtigsten Faktoren dieser gesellschaftlichen Autonomie gar nicht berücksichtigt, dass sich hierzulande nämlich eine selbstständige islamische Wirtschaft etabliert hat, die ihren Einflussbereich zusehends ausweitet.2
Vorab festzustellen ist, dass Religion nur ein Aspekt der Integration von Muslimen ist. Gewichtiger als manch andere Faktoren sind gleichwertige Schulbildung, für die man endlich die sprachlichen Voraussetzungen schaffen will, dieselben beruflichen Chancen – etwa 20 % der Türken sind arbeitslos, darunter überproportional viele Jugendliche – und gesellschaftliche Akzeptanz auf allen Ebenen. Frauen sind noch stärker benachteiligt und bedürfen daher besonderer, vielfältiger Hilfestellungen. Die Muslime – auch Musliminnen – sind hierzulande bereits in allen Berufssparten tätig. Sie sind Lehrer, Universitätsprofessoren, Geschäftsleute, Computerspezialisten, Ärzte, Regisseure, Journalisten, Gastronomen, Taxifahrer oder Bundeswehroffiziere; doch allzu oft noch müssen sie besser qualifiziert sein als ihre deutschdeutschen Kollegen, um dieselben Positionen zu erreichen.

Rund drei Millionen Muslime leben gegenwärtig in Deutschland

Der Islam wird in Deutschland durch Vereine, Dach- und Spitzenverbände repräsentiert. Allerdings kann keiner der im Folgenden aufgeführten Spitzen- und Dachverbände für alle Muslime in Deutschland sprechen, und überhaupt nur 10 bis 15 % der hiesigen Muslime dürften in diesen Verbänden erfasst sein.3 Zum einen vertreten sie weder die 400 000 bis 600 000 türkischen Aleviten, die sich eigenständig organisiert haben,4 noch die aus dem offiziellen Islam ausgeschlossenen 60 000 pakistanischen Ahmadis,5 die sich selbst sogar als „die besten Muslime” betrachten, noch die meisten Sufi-Derwisch-Orden, die von traditionellen Muslimen als „heterodox” bezeichnet werden. Vor allen Dingen nehmen sie nicht die Interessen der immer noch schweigenden Mehrheit der hier lebenden Muslime wahr, die ihre eigenen Vorstellungen endlich nachdrücklich einbringen müssen, zumal nicht wenige von ihnen vor dem Scharî’a-Islam in ihren Herkunftsländern geflohen sind. 6Im vorliegenden Beitrag werden die 21 extremistischen und militanten kleinen bis kleinsten Gruppierungen wie Hamâs, Gia, Kalifatsstaat, Hizbollâh, Hizb ut-Tahrîr oder Khatm-e Nabuwwat nicht abgehandelt, weil sie die Verfassungsschutzberichte des Bundes und einiger Bundesländer wie Baden-Württemberg, in denen sie charakterisiert werden, für jeden Bürger abrufbar sind. Zu der in allen islamischen Ländern verbotenen, aber auf der Frankfurter Buchmesse 1999 und 2000 vertretenen Hizb ut-Tahrîr findet man außerdem im Internet unter Khilafah reichlich Informationen, genauso wie über andere Extremisten. Internet-Institutionen wie der Muslim-Markt oder Amana Online mitsamt ihren „links“ verdienen eine eigene Darstellung. Die nächstgroße muslimische Gruppe bilden – Stand: Ende Dezember 1999 – mit abnehmender Tendenz die Bosnier mit rund 168 000 Personen. Dann kommen mit etwa 115 000 die Iraner, gefolgt von den Marokkanern mit 81 000; 71 000 kommen aus Afghanistan, 51 000 Personen (überwiegend Muslime) aus dem Irak, 38 000 aus Pakistan.
Um die 3 Mio. Muslime leben in Deutschland, davon gut 2 Mio. (2 053 564) Türken. Es gibt außerdem schätzungsweise 100 000 bis 120 000 deutschdeutsche Muslime; die meist aufgrund ihrer Heirat mit einer Muslimin oder mit einem Muslim zum Islam konvertiert sind. Groben Schätzungen zufolge dürften hierzulande ferner etwa 650 000 eingebürgerte Muslime nicht nur türkischer Abkunft leben, die nicht mehr in der Ausländerstatistik berücksichtigt werden.7

Vier große Spitzenorganisationen gibt es derzeit

Derzeit gibt es vier große Spitzenorganisationen:8 die türkei-staatliche DITIB (Diyanet I¸seri Türk Islam Birlig˘i, Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion); den von der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) mit ihren zahlreichen Untergliederungen dominierten Islamrat der Bundesrepublik Deutschland; ferner den Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD); schließlich den nunmehr unabhängigen Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) mit seinen 304 Moscheegemeinden und 21.000 Mitgliedern, der im August 2000 den Zentralrat verlassen hat.9 Dazu kommen regionale Dachverbände wie die von Muslimbrüdern gegründete Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) oder die Schura in Hamburg, in der die IGMG großen Einfluss hat. Die meisten dieser Verbände sind türkisch, nämlich DITIB, IGMG und VIKZ. Im übrigen sind die Dachverbände gespalten in die semi-säkulare DITIB und in die restlichen anti-säkularen Organisationen.
DITIB mit Sitz in Köln ist der größte Dachverband mit 776 Mitgliedsvereinen. Er ist eine Dependance der staatlichen Religionsbehörde in Ankara (Diyanet ˙I¸sleri Ba¸skanlıg˘ı, Präsidium für Religionsangelegenheiten), deren Präsident qua Amt auch Ehren- und Beiratsvorsitzender von DITIB ist. DITIB vertritt die Interessen und die Politik des semi-säkularen türkischen Staates, die auch der Vorsitzende in seiner gleichzeitigen Funktion als Botschaftsrat absichert. Die Imame lernen neuerdings Deutsch, aber nicht um die Integration zu fördern, sondern um auch die deutschsprachigen Türken betreuen zu können. DITIB beharrt auf türkischsprachigem Religionsunterricht, in dem mit Hilfe der offiziellen türkischen Religionsschulbücher die Kinder zu guten türkischen Staatsbürgern erzogen werden sollen. Als Ableger des türkischen Staates ist DITIB auch politischer Spielball der jeweiligen dortigen Regierungskoalitionen und deshalb kein stabiler Faktor. DITIB ist mit Sonderkonditionen für deren Imame bei der Einreise nach Deutschland ausgestattet, weil man von dieser Organisation zu Recht erwartet, dass von ihr unter den derzeitigen Bedingungen keine anti-westlichen, anti-christlichen und gegen unsere Verfassung gerichteten Impulse ausgehen.
Die anderen im Folgenden aufgeführten Spitzenverbände und ihre Mitgliedsvereine sind nicht minder stark von ihren Herkunftsländern abhängig als DITIB von der Türkei; aber sie sind islamistischen Parteien, Regierungen oder sogar Organisationen zuzuordnen, die in den islamischen Ländern verboten sind, wie etwa die vom Verfassungsschutz als „extremistisch“ eingestuften Muslimbrüder. Sie vertreten in dem breiten Spektrum des Islam nur eine einzige Ausrichtung, wenn auch in Varianten, nämlich den politisch orientierten Islam.10 Die meisten der hiesigen Muslime haben allerdings keinerlei Berührung mit diesen Organisationen und kennen selbst als eingetragene Mitglieder oft deren eigentliche Intention nicht.

Der Islamrat und viele kleinere Organisationen werden von Milli Görüs dominiert

Der Islamrat der Muslime in Deutschland11 mit Sitz in Bonn als zweitgrößter Dachverband besteht – neben der wichtigen Jama’at-un Nur (Nurculuk) und winzigen weiteren Vereinen – im Wesentlichen aus der türkischen Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) mit der vorstandsidentischen EMUG (Europäische Moscheebau und -unterstützungsgesellschaft) und deren zugeordneten Organisationen und Vereinen, die oft weder im Namen noch in der Satzung als der IGMG zugehörig zu erkennen sind, wie IHH (Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e.V.), Selpa Lebensmittelhandel, Islamische Union Europa und deren juristische Nachfolgeorganisation MSB (Muslimischer Sozialbund), GMSG (Gesellschaft Muslimischer GeisteswissenschaftlerInnen), IPD (Institut für Internationale Pädagogik und Didaktik), DIF (Deutschsprachige Islamische Frauengemeinschaft), Muslim Studentenvereinigung in Deutschland oder zahlreiche Islamische Föderationen wie die Islamische Föderation Berlin.
Die IGMG gibt an, europaweit über 1091 Organisationen und über 2.137 Zweigstellen mit 17.841 Verwaltungsbeamten (idareci) zu verfügen. Der Verfassungsschutz gesteht ihr – arg knapp – hierzulande nur rund 27.000 Mitglieder zu.12


Am Zeitungsstand in Frankfurt
In Deutschland gibt es für die über zwölf Millionen hier lebenden Ausländer fast 2800 fremdsprachige Publikationen und etwa 20 Rundfunkprogramme, die in anderen Sprachen senden. Verbundenheit mit der Heimat oder ein Anzeichen dafür, dass viele der bei uns lebenden Ausländer, von denen die weitaus meisten Türken und muslimischen Glaubens sind, abgeschottet von der deutschen Gesellschaft in Parallelgesellschaften leben?
Foto: dpa-Fotoreport

Die IGMG ist personell und politisch-ideologisch aufs Engste mit der türkischen im Juli 2001 gegründeten „Saadet Partisi“, „Partei der Glückseligkeit“, verbunden, die als Nachfolgerin der wegen ihrer anti-laizistischen Umtriebe am 22. Juni 2001 vom türkischen Verfassungsgericht verbotenen „Fazilet Partisi“, „Tugendpartei“, deren Politik fortsetzt.13 Mehmet Sabri Erbakan, Neffe des mit Berufsverbot belegten ehemaligen Ministerpräsidenten und Generalsekretärs der bereits früher verbotenen Vorgängerparteien Necmettin Erbakan, wurde in diesem Jahr (2001) Vorsitzender der IGMG. Die „Tugendpartei“ wollte in der Türkei die Regierung übernehmen und die Scharî’a einführen. Die IGMG wird vom Verfassungsschutz beobachtet und als „extremistisch“ eingestuft,14 auch wegen ihres Anti-Judaismus, den ihr Sprachorgan Milli Gazete unverhohlen artikuliert.15 Die Milli Gazete verbreitet eindeutig anti-laizistische Artikel. Dazu empfiehlt sie das Buch Soykırım Yalanı (Die Völkermord-Lüge), das Harun Yahya alias Adnan Oktay, bekannt auch als Adnan Hoca, verfasst hat und in dem er den Holocaust als Geschichtsverfälschung kritisiert.16 Die Doppelbödigkeit und mangelnde Transparenz sind vielerorts angeprangert worden. Eindrucksvoll wurden sie im ARD-Report am 21. Mai 2001 anhand von Aussagen und widersprechenden Dokumenten vor Augen geführt.17 Die Wirtschaftsinteressen vertreten der IGMG zuzuordnende Holdings.
Unbeschadet dieser Informationen ist der Islamrat heute ein allseits begehrter Gesprächspartner: Er wird nicht nur zu vielen Dialogveranstaltungen eingeladen; im Februar 2001 war er einer der Mitfinanzierer eines Universitätsworkshops in Erfurt; der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, der EKD, hielt in der Geschäftsstelle des Islamrats einen Vortrag; Politiker hofieren dessen wichtigstes Mitglied IGMG bei deren Jahresversammlungen, und die Evangelische Kirche verharmlost die IGMG.18 Offenbar fehlt manchen das Sensorium dafür, dass es weder dem Islamrat noch der IGMG wie auch anderen Organisationen um eine inhaltliche Auseinandersetzung geht, sondern primär um die rein formale Anerkennung.19

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland

Der arg geschrumpfte Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat nach dem Ausstieg von VIKZ seinen Sitz von Köln nach Eschwege verlegt. Diesem multi-ethnischen Spitzenverband gehört als einziger türkischer Verein ATIB (Avrupa Türk-Islam Birlig˘i, Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa) an.20 Mitglieder des Zentralrats sind ansonsten das Islamische Zentrum von Aachen, das den syrischen Muslimbrüdern, und das von München, das den ägyptischen Muslimbrüdern zuzuordnen ist, außerdem das schiitische Islamische Zentrum Hamburg, die deutschsprachigen Muslime vom Haus des Islam, die Muslimische Studentenvereinigung, die Deutsche Muslim-Liga Bonn, die Deutsche Muslim-Liga Hamburg, Albaner, Bosniaken etc. Der Zentralrat nimmt in Pressemitteilungen und im Internet zu aktuellen Themen Stellung. Wiewohl zahlenmäßig recht klein, ist er insbesondere durch seinen engagierten Vorsitzenden Dr. Nadeem Elyas politisch wirksam. Der im Jahr 2001 ernannte Generalsekretär des Zentralrats, Dr. Ayyub Köhler, gehört zu den bedeutendsten Vertretern des hiesigen Islam.

Der „Verband der Islamischen Kulturzentren“ und was hinter ihm steht

Der in Köln beheimatete Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) hat sich offenbar nicht erneut an einen Spitzenverband gebunden, nachdem er ja schon einmal dem Islamrat den Rücken gekehrt hatte. Seine Moscheen sind klar als dem VIKZ zugehörig gekennzeichnet. Schriften werden kaum publiziert.21 Von ihren früheren heftigen anti-semitischen und anti-christlichen Äußerungen haben sie sich längst offiziell distanziert. VIKZ ist ein Verband der Süleymancıs, die ihre Ordenszugehörigkeit allerdings nur sehr ungern zugeben – schon um nicht als Häretiker zu gelten. Sie sind eine endogame Sufi-Gruppe. Ein Süleymancı darf nur hinter einem Süleymancı beten, und er darf nur das Fleisch eines von einem Süleymancı rituell geschlachteten Tieres verzehren. Frauen dürfen nicht – und das ist ganz Islam-widrig – zur segensreichen Pilgerfahrt nach Mekka fahren. 


Straßenszene in Berlin-Kreuzberg
Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen haben sich - vor allem in städtischen Ballungsgebieten - in allen Lebensbereichen autarke muslimische Parallelgesellschaften entwickelt.
Insbesondere hat sich eine eigenständige islamische Wirtschaft etabliert, die ihren Einflussbereich zunehmend ausweitet. Vor diesem Hintergrund erhält die Frage der Integration der islamischen Mitbürger in unsere Gesellschaft besondere Bedeutung.
Foto: dpa-Fotoreport

Der VIKZ galt lange als besonders „dialog-offen”.22 Heute ist er verschlossen wie eine Auster, und es bestehen nur noch vereinzelte Außenwelt-Kontakte. Mitte 2000 wurde in Köln ihre Islamische Akademie Islah in der Kölner „Villa Hahnenburg”, die Begegnungsstätte zwischen Muslimen, Christen und Juden sein sollte, bereits nach zwei Jahren wieder geschlossen; die Mitgliedschaft in der Hamburger Schura wurde „suspendiert“ – beides wahrscheinlich veranlasst durch die Zentrale in Istanbul. Die neue Führungsspitze Denizog˘lu mit Pürlü als Generalsekretär übt sich in Distanz. Mehrgeschossige Internate und Moscheen werden weiterhin im ganzen Bundesgebiet gebaut.

Internationale Verflechtungen und Geld aus dem Ausland

Der Islamrat, der Zentralrat und VIKZ sowie ihre Mitgliedsvereinigungen sind teils untereinander, aber auch weltweit international mit entsprechenden Interessengruppen vernetzt. Gelder aus dem islamischen Ausland fließen reichlich, z.B. aus Libyen oder Saudi-Arabien. Bei der IGMG und einigen anderen Vereinigungen stehen neben politischen insbesondere wirtschaftliche Interessen im Vordergrund.23
Die Organisationen bieten aber auch – und zwar ausnahmslos – soziale Dienste in vielen Bereichen an. Sie setzen sich mit Nachdruck für die so oft frustrierten Jugendlichen ein. Sie holen sie von der Straße, stärken ihr Selbstwertgefühl und geben ihnen Halt sowie Unterweisung, z.B. schulischen Nachhilfeunterricht und Computerkurse im eigenen Internet-Café. Sie bieten ihnen Sportaktivitäten an und helfen ihnen auch ganz konkret materiell. Zunehmend wird die Betreuung von Gefängnisinsassen in den Blick genommen. Es gibt Hilfsfonds für Muslime in Krisengebieten und dergleichen mehr.
Die Tatsache, dass immer mehr junge, gebildete und geschulte Akademiker zum Teil sogar ihren eigenen Organisationen gegenüber kritisch eingestellt und offen sind, verführt immer mehr Menschen dazu, deren letztendliche Abhängigkeiten nicht mehr richtig einzuschätzen. Bislang hat sich keine einzige der nachgeordneten Gruppierungen von deren Zentralen in Deutschland frei machen können, ebenso wenig wie diese von den letztlich maßgeblichen Zentralen in ihren Herkunftsländern.

Die Hoffnung auf einen Europa-Islam ohne Scharî’a bleibt wohl Vision

Die Hoffnung, dass die Muslime in dem für sie ungewohnten Milieu freier Meinungsäußerung einen Europa-Islam ohne Scharî’a entwickeln könnten, wird wahrscheinlich eine Vision bleiben.24 Die hiesigen Organisationen – abgesehen von DITIB – sind nicht säkular. Das können sie auch gar nicht sein, weil sie ihr System als „Einheit von Religion und Staat“ (dîn wa daula) verstehen. In keinem islamischen Land gibt es eine demokratische Regierung, und zwar aus den unterschiedlichsten Gründen. Deshalb sind Überlegungen reine Spekulation, ob demokratische Ansätze gemäß dem koranischen Prinzip der schûrâ, der „Beratung”, in der Praxis in eine echte Demokratie mit einem Parteien-Pluralismus überführt werden können, auch wenn sie in der Theorie von modernen islamischen Denkern wie Abu Zaid, Farag Foda, Mohammed Arkoun, Muhammad Said Ashmawi, Abdullah Borek und zuletzt von Murad Wilfried Hofmann durchaus bejaht worden sind.25Der Islam bietet prinzipiell sehr wohl die Möglichkeit, in der Diaspora-Situation auf der Grundlage von Fatwas zu angemessenen Lösungen zu kommen, und könnte sein Selbstverständnis gegebenenfalls verfassungs- und gesetzeskonform gestalten.26 Dafür bedürfte es aber der Umsetzung durch eine der freien Meinungsentscheidung fähigen und befähigten, von allen anerkannten islamischen Juristen-Institution. Das setzt zumindest Einmütigkeit unter den Organisationen voraus. Jedoch hat jede Einzelne von ihnen ihren eigenen für Fatwas zuständigen Fiqh-Rat oder ist auch in dieser Hinsicht an entsprechende Institutionen im Ausland angebunden. Ein Konsens über einen schriftlich zu fixierenden Kodex als Voraussetzung für die Durchsetzung eines solchen Vorhabens ist deshalb eher nicht zu erwarten.

Eine Individualisierung der Religion wird als Untergang des Glaubens gesehen

Eine Individualisierung der Religion sehen diese Organisationen als Untergang des islamischen Glaubens an. Deshalb steuern sie gegen individuelle Freiheiten an, die sie immer dem „Gemeinwohl“ (maslaha) der Gemeinschaft der Gläubigen, der umma, unterordnen. Diese Feststellung gilt auch im Hinblick auf unsere individuellen Menschenrechte und das islamische Menschenrechtsverständnis. Vor einem vergleichbaren Niedergang des Islam wollen sie die hiesigen Muslime bewahren. Dagegen hilft ihrer Ansicht nach nur ein kompromissloses Festhalten am ursprünglichen Islam, also am Koran und an der Sunna einschließlich der Scharî’a.

Ein Nebeneinander von Grundgesetz und Scharî’a?

Unverzichtbar für den deutschen Staat ist und bleibt aber die Akzeptanz seiner Verfassung und seiner Gesetze durch jeden Einwohner, welche Religions- und Staatsangehörigkeit er auch immer ansonsten noch haben mag.27 Dieser Rechtsstaat kann nicht zweierlei Recht dulden und partiell die Scharî’a akzeptieren. Denn dies würde unweigerlich endgültig auf den „Staat im Staat“ hinauslaufen. Man muss aber leider davon ausgehen, dass unser Grundgesetz den meisten der hiesigen Muslime überhaupt nicht bekannt ist, weshalb dieser Staat allerdringendst Aufklärungsarbeit leisten muss. Deshalb muss eine – allerdings nicht genauer definierte – Umfrage außerordentlich nachdenklich machen, deren Ergebnis das Zentral-Institut Islam-Archiv in Soest in der „Moslemischen Revue publiziert hat und offenbar positiv einschätzt. Danach sollen knapp 50 % der befragten hiesigen Muslime keinen Widerspruch zwischen unserem Grundgesetz und dem Koran mehr sehen, bei steigender Tendenz. Wenn nun aber etwas mehr als die Hälfte der hiesigen Muslime den Koran und das Grundgesetz für miteinander unvereinbar hält, ist dies ein gravierender Befund. Denn dann kann man die Problematik nicht mehr auf die Islamisten reduzieren.28

Allerdings hat auch ein Muslim in der Diaspora nach überwiegender Meinung der Theologen den Gesetzen des jeweiligen Landes zu gehorchen, freilich unter der dehnbaren Bedingung, dass er seinen Glauben praktizieren kann, und mit der Einschränkung, dass dies nur Gültigkeit hat, „wenn der Islam bzw. die Scharî’a dies gestatten”. Die Scharî’a regelt das Verhältnis der Menschen untereinander und zu Gott. Sie umfasst nicht nur straf- und zivilrechtliche Regelungen, sondern auch die ibâdât, die fünf Säulen (Glaubensbekenntnis, rituelles Gebet, Fasten im Monat Ramadan, Sozialabgabe und Pilgerfahrt), Speisegebote, Verhalten im Feindesland oder im Land des Vertrags etc. Sie ist aber kein vorliegender Gesetzeskodex.
Dieselbe Einschränkung findet sich in den diversen Islamischen Menschenrechtserklärungen. Das bedeutet z. B. im Falle der Religionsfreiheit: Sie ist grundsätzlich gegeben, wenn man zum Islam übertreten will; aber es ist gemäß der Scharî’a nicht gestattet, vom Islam abzufallen, was – im strengsten Falle – mit der Todesstrafe zu ahnden wäre. 
Nur allzu leicht übersieht man die Aktivitäten auch kleinerer Vereine und Institute, die tatsächlich auf eine Zweigesetzlichkeit in Deutschland – Scharî’a neben deutschem Recht und Scheriatgerichtshöfe neben deutschen Rechtsinstitutionen – hinarbeiten und die entsprechenden Fachleute sogar hierzulande ausbilden. Auch wenn die Muslime dies nicht so sehen, so ist es doch ein massiver Angriff auf unser Rechtssystem und zugleich der Versuch, die entstandene Parallelgesellschaft weiter zu festigen. Begründet wird dies gelegentlich damit, dass in England eine Scharî’a-Institution als Mittler für das Verständnis islamischer Rechtsvorstellungen positiv tätig sei.29Auch wenn die großen islamischen Verbände in der Diaspora die hiesigen Bedingungen „respektieren“ und dies sogar in ihren Satzungen festgelegt haben, so muss man dennoch abklären, ob dies nur geschieht, weil die gegebenen Mehrheitsverhältnisse momentan keine Alternativen zulassen.


Integration im Sport
Der Sport ist der Bereich, der für die Eingliederung vor allem junger Mitbürger aus anderen Ländern in unsere Gesellschaft Vorbildwirkung entwickelt hat: nicht nur im Fußball trainieren und spielen deutsche und ausländische Sportler mit und ohne deutschen Pass miteinander. Das Bild zeigt Yildray Bastürk (l.), Mittelfeldspieler des FC Leverkusen beim Spiel gegen den FC St. Pauli am 15.09.2001. Im Gedenken an die Opfer der Terroranschläge vom 11.09.2001 in den USA tragen die Spieler Trauerflor.
Foto: dpa-Fotoreport

Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Vereinfacht dargestellt sind es diese nicht mit letzter Rechtssicherheit beantworteten Probleme, warum die Anerkennung des Islam als Körperschaft des öffentlichen Rechts bis heute in keinem Bundesland erfolgt ist. Ebenso ist keine dauerhafte Regelung für islamischen Religionsunterricht erreicht, obwohl dies ein garantiertes Grundrecht ist und Konsens darüber zu herrschen scheint, dass die muslimischen Kinder in ihrer religiösen Identität gefestigt werden müssen, ein Gedanke, den auch – vielleicht nicht ganz uneigennützig – die Kirchen beider christlicher Konfessionen massiv unterstützen.30
Vielerorts wurden islamische Curricula entwickelt, z. B. von DIF und dem Zentralrat. Die Ausbildung der Imame wird von etlichen Organisationen eigenständig betrieben.31 In Deutschland bilden z. B. DIF oder seit Februar 2001 der umstrittene ehemalige Vorsitzende der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen Amir Zaidan mit dem Projekt „Deutschsprachige Ausbildung in Islamologie“ in Berlin, Frankfurt und München muslimische Islamwissenschaftler aus. Die Schaffung eines Lehrstuhls für Islamische Theologie an hiesigen Universitäten wird in Hamburg, Frankfurt, Essen und andernorts diskutiert. 
Wie aber ist die Sicherheit gegeben und wie ist überprüfbar, dass diese Religionslehrer nicht die Scharî’a als einzig wahre islamische Lebensform anpreisen und dass sie unser Grundgesetz mit den Menschenrechten nicht nur als eine bedauerlicherweise unter den hiesigen Diaspora-Bedingungen zu ertragende Kompromisslösung vermitteln? Diese Unklarheit betrifft grundsätzlich alle islamischen Organisationen mit Ausnahme von DITIB.

„Knackpunkt“ ist die Frage der Menschenrechte

Alle islamischen Organisationen in Deutschland wird man vor allem an der Frage der Menschenrechte zu messen haben, insbesondere auch hinsichtlich der Stellung der Frau und der Religionsfreiheit, ob z. B. Muslime zu einer anderen Religion konvertieren dürfen, und an deren Umgang z. B. mit den missionierenden Ahmadis und den Aleviten oder Atheisten. Grundsätzliche rechtlich-religiöse Fragen werfen die „Mischehen“ auf. Das Tierschutzwidrige Schächten ohne Betäubung wird ausnahmslos von allen Vereinigungen gefordert, obwohl innerislamisch Kurzzeit-Betäubung gestattet ist, oder die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten32 und am koedukativen Schulsport.33 Alle Vereinigungen treten außerdem für eine grundgesetzwidrige rigide Geschlechtertrennung ein.

Der Kopftuch-Streit

Am Beispiel „Kopftuch für Lehrerinnen“ entbrannte ein noch immer währender Rechtsstreit. Der Fall der Fereshteh Ludin in Baden-Württemberg ist das bekannteste Beispiel; dagegen darf eine Lehrerin mit Kopftuch seit 2000 in Lüneburg in Niedersachen unterrichten. Namhafte Gelehrte wie der ägyptische Religionsminister Dr. Hamdi Zakzouk erkennen keinen Schleier- bzw. Kopftuchzwang in der Religion.34 Die islamischen Organisationen in Deutschland sehen aber das Kopftuch als religiöse Pflicht an, mit der einzigen Ausnahme der größten, rein türkisch-staatlichen Organisation DITIB, weil in der Türkei Parlamentarierinnen und Lehrerinnen bzw. Hochschullehrerinnen sowie Angestellten im öffentlichen Dienst das Tragen des Kopftuchs verboten ist. Wäre das Kopftuch-Tragen religiöse Pflicht, so würden sich die meisten Musliminnen in Deutschland versündigen. Um dennoch derartige Vorstellungen durchzudrücken, werden mit System Musterprozesse geführt, um mit Präzedenzfällen den Durchbruch zu erzielen.35 Dass man hier in Deutschland bereits weiter vorangekommen sei als in der Türkei, wird immer wieder herausgestellt. Deutschland ist eine Spielwiese der Islamisten geworden mit besseren Möglichkeiten als in allen islamischen Herkunftsländern.36

„Als Menschen akzeptiert werden”

Es geht zunächst generell um den Schutz der muslimischen Mehrheit vor islamistischen Ansprüchen. Es geht aber auch um den Schutz des deutschen Staates vor dem Anspruch von Minderheiten auf Rechte, die zu Lasten der allgemeinen Mehrheit gehen könnten. Es könnte eine Situation entstehen, in der die Religionsfreiheit gefährdet ist oder in der zumindest der einschlägige Grundgesetzartikel klarer definiert werden müsste, eventuell unter Festschreibung dessen, was „Religionsfreiheit“ im deutschen Grundgesetz beinhaltet. 
Bei allen Schwierigkeiten ist es mit Einsicht und unter Rücksichtnahme auf unverrückbare Werte sehr wohl möglich, miteinander gut auszukommen; die Geschichte hat es bewiesen. Wir müssen nach so kurzer Zeit des Zusammenlebens noch viel Geduld miteinander haben. Allerdings ist es angebracht, klare Positionen zu beziehen, um nicht jener immer wieder apostrophierten Mehrheit zu schaden. Was wir zunächst erreichen müssen, klingt so einfach und ist doch so schwer, aber es ist erreichbar, und ich sage es mit den Worten des türkischstämmigen deutschen Staatsbürgers Ahmet S¸enyurt:
„Wir wollen nichts anderes als Normalität. Wir wollen keine Benachteiligung, keine Bevorzugung, keine Sonderrechte. Wir wollen nur einfach als Menschen akzeptiert werden!”

 

Fußnoten

1   Drucksache 14/4530 vom 8. 11. 2000 im Umfang von 93 Seiten. Zur Diskussion siehe http://www.islam.de/sections/servicepoint/downloads/files/protokoll_ islam_bundestag.log

2   Kenntnisreich ist die Broschüre von Claudia Dantschke/Ali Yildirim/Eberhard Seidel: Politik im Namen Allahs. Der Islamismus – eine Herausforderung für Europa, die im September 2000 von Ozan Ceyhun herausgegeben und über Die Grünen im Europäischen Parlament zu ordern ist.

3   Ob diese Angabe der Realität nahekommt, lässt sich angesichts etlicher fragwürdiger Angaben über Mitgliederzahlen nicht ausmachen.

4   Der größte alevitische Verband ist AABF (Avrupa Alevi Birlikleri Federasyonu, Föderation der Alevitengemeinden in Europa) mit Sitz in Köln.

5   Die Zahlen stammen von der Ahmadiyya Muslim Jamaat mit Sitz in Frankfurt.

6   Zu der Gesamtproblematik siehe Ursula Spuler-Stegemann: Muslime in Deutschland. Nebeneinander oder Miteinander? Freiburg–Basel–Wien 1998.

7   Diese Angabe basiert auf der Addition der in 12 Jahren (1988–1999) rund 460 000 aus islamischen Ländern eingebürgerten Menschen, wahrscheinlich überwiegend Muslime, darunter 140 605 Türken, zuzüglich geschätzte Einbürgerungszahlen aus der Zeit vor 1988. 8 Siehe im Detail Thomas Lemmen: Islamische Organisationen in Deutschland. Hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung. Bonn Juli 2000.

8   Siehe im Detail Thomas Lemmen: Islamische Organisationen in Deutschland. Hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung. Bonn Juli 2000.

9   VIKZ gibt außerdem die Zahl 80 000 für „Gemeindemitglieder“ an.

10 Dazu der Deutschland-zentrierte Beitrag von U. Spuler-Stegemann: Zwischen Fundamentalismus und Pluralismus: Zum Spannungsfeld Islam-Islamismus. In: R. Weeth (Hrsg.): Bekenntnis zu dem einen Gott? Christen und Muslime zwischen Mission und Dialog. Neukirchen-Vluyn 2000, S. 123–128.

11 Die Selbstdarstellung findet sich unter http://www. islamrat.de. Das Ergebnis der Vorstandswahl am 2. Juni 2001 bestätigt die engen Verbindungen zwischen Islamrat und IGMG.

12 Zum Zahlen-Chaos siehe Th. Lemmen, op. cit. S. 43, Anm. 96.

13 Der Parteivorsitzende Recai Kutan erklärte laut „Milli Gazete“ vom 5. 9. 2001: „Wir werden uns nicht ändern; wir werden verändern.

14 Nachzulesen unter http://www.verfassungsschutz. de/arbeitsfelder/ausland/page.html’6a.

15 So: http://www.baden-württemberg.de/verfassungsschutz/inhalt.php?ID=573. 16 Zu den Schriften des Holocaust-Leugners Harun Yahya siehe die Selbstdarstellung http://www. harunyahya.org/de/autor.html. 17 Dieser Beitrag stammte von Stefan Meining und Ahmet S¸enyurt.

18 Zusammenleben mit Muslimen in Deutschland. Gestaltung der christlichen Begegnung mit Muslimen. Eine Handreichung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Gütersloh. 2000, S. 19. Die Empfehlung, leerstehende Kirchen an Moschee-Vereine zu verkaufen (S. 116f.), bezieht automatisch auch die IGMG ein.

19 Dazu Ursula Spuler-Stegemann: Wider die Blauäugigkeit. In „taz“ vom 8.6.2000.

20 ATIB hat nach eigenen Angaben 20.000 Gemeindemitglieder. Siehe dazu: http://www.atib-web.de. Derartige Zählungen sind problematisch, weil sie wahrscheinlich nicht die eingetragenen Mitglieder angeben. Deshalb ist die unter sehr attraktiven neuen Webseite http://www.islam.de zu findende Mitglieder-Liste mit der Angabe von 11 000 ATIB-Mitgliedern vermutlich realistisch. 

21 Die Selbstdarstellung ist im Internet unter http:// www.vikz.de zu finden; ferner: Verband der Islamischen Kulturzentren: Der kurzgefasste Ilmihal. Illustriertes Gebetslehrbuch. Köln 1998.

22 Siehe dazu: Zusammenleben mit den Muslimen [Anm. 17], S. 18 und sehr viele Dialogveranstaltungen.

23 Siehe z. B. die Artikel des hervorragenden Experten für islamische Wirtschaft Ahmet S¸enyurt; „Der Schatz der Gastarbeiter“ WDR 3 Hörfunk, in: Kritisches Tagebuch, am 28.1.2000, 19.00 Uhr, und mit einem Interview mit dem auf Holdings spezialisierten Rechtsanwalt A. Ülger in: „Etap“ 3/2000, oder A. S¸enyurt/Claudia Dantschke: „Die Pyramide bröckelt”, in: „pers¸embe“ vom 14. 7. 2000.

24 Siehe dazu Bassam Tibi: Der Islam in Deutschland. Muslime in Deutschland. Stuttgart–München 2000, S. 325–349. 

25 Andreas Meier: Der politische Auftrag des Islam. Programme und Kritik zwischen Fundamentalismus und Reformen. Originalstimmen aus der islamischen Welt. Wuppertal 1994. Erdmute Heller/Hassouna Mosbahi: Islam, Demokratie, Moderne. Aktuelle Antworten islamischer Denker. München 1995. Gudrun Krämer: Gottes Staat als Republik. Reflexionen zeitgenössischer Muslime zu Islam, Menschenrechten und Demokratie. Baden-Baden 1999. So auch im „Rundbrief der Deutschen Muslim-Liga“ vom März/April 1998, in dem Abdullah Borek die Muslime auffordert, sich an Wahlen zu beteiligen; ferner das beachtenswerte Buch von Murad Wilfried Hofmann: Der Islam im 3. Jahrtausend. Eine Religion im Aufbruch. Kreuzlingen 2000, S. 107–130.

26 Smail Balic: Der Islam-europakonform? Religionswissenschaftliche Studien 32. Würzburg-Altenberge 1994, weist Ansätze auf, die aber – soweit ich sehe – als „säkular“ abgeurteilt werden.

27 Dazu Heiner Bielefeldt: Muslime im säkularen Rechtsstaat. In: Der interkulturelle Dialog Heft 2. Hrsg. von der Ausländerbeauftragten des Landes Bremen. Bremen 1999.

28 „Moslemische Revue“ 2/1999, S. 113

29 Dazu Mathias Rohe: Der Islam – Alltagskonflikte und Lösungen. Rechtliche Perspektiven. Freiburg–Basel– Wien 2001, S. 122 und Anm. 297.

30 Islamischer Religionsunterricht: Stellungnahme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz vom 22. 1. 1999, und Religionsunterricht für muslimische Schülerinnen und Schüler. Eine Stellungnahme des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland. Hannover. 16.2.1999.

31 Eine Ausnahme bilden die DITIB-Imame und Religionslehrer, weil sie an staatlichen türkischen Universitäten ausgebildet wurden.

32 Dazu Ahmet S¸enyurt: Bei km 82 endet die Freiheit. „taz“ vom 13.7.2000.

33 Zur hiesigen Rechtssituation siehe Adel Th. Khoury/ Peter Heine/Janberd Oebbecke: Handbuch Recht und Kultur des Islams in der deutschen Gesellschaft. Gütersloh 2000, die Kap. VI und VII sowie Mathias Rohe: op. cit [Anm. 28].

34 Siehe dazu das Interview mit Zakzouk im „Spiegel“ 23/2. 6. 2001, S. 180.

35 DIF: SchleierHaft. Zur Situation muslimischer Kinder und Jugendlicher in Schule und Ausbildung. Köln 1996, bietet gute Einblicke in die Methodik, entsprechende Gerichtsurteile zu provozieren.

36 Siehe Werner Schiffauer: Die Gottesmänner. Türkische Islamisten in Deutschland. Frankfurt a. M. 2000.

 

 


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