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Die politische Bildung vor dem Problem der Einwanderung
Helmut Däuble
Auf dem Weg zum Bundesrepublikaner.
Einwanderung – kollektive Identität – politische Bildung
Wochenschau Verlag, Schwalbach/Ts. 2000 (Studien zu Politik und
Wissenschaft). 400 Seiten, DM 38,–
Die vorliegende Dissertation von Helmut Däuble widmet
sich dem im öffentlichen Bewusstsein hochaktuellen und kontrovers
diskutierten Themenkomplex, wie die Bundesrepublik zu einer
Einwanderungsgesellschaft werden kann, die allen ihren Mitgliedern
eine gleichberechtigte Zugehörigkeit zu gewährleisten vermag. Im
Zentrum seiner Überlegungen stehen zwei aufeinander bezogene
Fragestellungen, die im Spannnungsfeld zwischen Ist-Zustand und
Soll-Zustand der Bundesrepublik als Einwanderungsland, zwischen der
derzeitigen empirisch gegebenen gesellschaftlichen Situation und
demokratietheoretisch begründeten wünschenswerten
Transformationsprozessen zu verorten sind.
Untersucht werden dabei zum einen exemplarisch die Erfahrungen
von Inklusion und Exklusion, d. h. von rechtlicher, politischer und
gesellschaftlicher Zugehörigkeit und Ausgrenzung, die Jugendliche
aus Migrantenfamilien tagtäglich machen. Als bestimmende Grundlage
für die Dynamiken von Einschluss und Ausschluss wird das dominante
Selbstverständnis, das „Wir-Gefühl“, der alteingesessenen
Mehrheitsgesellschaft analysiert. Diese „kollektive Identität“,
verstanden als Zusammengehörigkeits-Bewusstsein einer Gesellschaft
(S. 1), bewegt sich Helmut Däuble zufolge zwischen den Polen
ethnisch bestimmter exkludierender Zusammengehörigkeitsvorstellungen,
dem Konstrukt einer völkisch definierten homogenen Abstammungs- und
Schicksalsgemeinschaft (Ethnos) auf der einen Seite und
offenen demokratischen staatsbürgerlichen Integrationskonzepten,
die auf den Werten der Verfassung aufbauen und die Einwanderungsbevölkerung
gleichberechtigt einschließen, (Demos) auf der anderen Seite.
In einem zweiten Schritt wird ausgelotet, wie politische Bildung
Transformationsprozesse befördern helfen kann, die zu einer
„multiethnischen Staatsbürgergesellschaft“ führen, in der
gleichberechtigte Zugehörigkeit und Teilhabe für die Migrantenbevölkerung
zur Selbstverständlichkeit wird.
Die Studie gliedert sich in sechs Hauptkapitel. Nach einer
knappen Einleitung, in der Ziele und Vorgehensweise der Arbeit
skizziert werden, wird im zweiten Kapitel anhand von
schulpraktischen Beobachtungen und Interviews von Jugendlichen an
einer städtischen Hauptschule anschaulich ein vorläufiges
Problembewusstsein für die Relevanz der Thematik von Inklusion und
Exklusion und deren spezifische Problematik insbesondere im Kontext
des Politikunterrichts geschaffen. Bereits in diesem Kapitel, das
sich als Vorstudie zum empirischen Hauptteil der Arbeit versteht,
beeindruckt die Tiefenschärfe und das Einfühlungsvermögen, mit
dem die Äußerungen der Schülerinnen und Schüler wahrgenommen und
interpretiert werden.
Im dritten Kapitel werden die theoretischen Grundlagen
diskutiert, die den konzeptionellen Rahmen bilden, vor dessen
Hintergrund die Prozesse von Ein- und Ausschluss in der
gesellschaftlichen und politischen Landschaft der Bundesrepublik
gedeutet werden. Dabei werden insbesondere das Konzept der
„kollektiven Identität“ sowie die Kategorien von Ethnos
und Demos als deren zentrale Ausprägungs- und Begründungsformen
im Kontext des aktuellen sozialwissenschaftlichen Forschungsstandes
diskutiert und im Hinblick auf ihre Bedeutung für das
bundesrepublikanische Kollektivbewusstsein näher bestimmt. In
seinen komplexen theoretischen Überlegungen erteilt Helmut Däuble
essentialistischen Vorstellungen eine klare Absage. Er versteht
kollektive Identität als „die gefühlsmäßige Bindung an eine
imaginierte Gemeinschaft, die zu Solidarität und Loyalität
berechtigt und verpflichtet“, als Konstrukt, dessen Zugehörigkeitskriterien
wandelbar sind und gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen
unterliegen. Entsprechend sind auch Ethnien nicht als naturwüchsige
Gegebenheiten zu verstehen, sondern als historische und soziale
Konstruktionen, die aber zur sozialen Realität werden, sofern sie
ein Zusammengehörigkeitsgefühl konstituieren und sich als
wirkungsmächtig erweisen.
Im Hinblick auf die aktuelle Situation in der Bundesrepublik
wirft Däuble nun die in der Forschung kontrovers diskutierte
Frage auf, ob das vorherrschende Selbstverständnis der
bundesrepublikanischen Mehrheitsgesellschaft eher durch die
ethnischen Zusammengehörigkeitsvorstellungen einer
„Volksnation“ (S. 80) geprägt ist oder ob das Bewusstsein
vorherrscht, zu einer demokratischen Staatsbürgergesellschaft zu
gehören, die offen ist für die Inklusion der Migranten und
Migrantinnen und deren Nachkommen.
Seine These, wonach die „kollektive Identität der
Bundesdeutschen … als eine spezifische Konstellation von offenem
universalen Republikanismus und geschlossenem ethnischem
Nationalismus gesehen“ (S. 82) werden müsse, wird in dem
folgenden umfangreichen empirischen Teil (Kap. 4 und 5) auf ihre
Realitätsadäquanz hin untersucht. Dabei bedient sich Däuble
eines originellen methodischen Zugangs. Er interpretiert die in
halbstandardisierten qualitativen Interviews gewonnenen Äußerungen
von Jugendlichen aus Migrantenfamilien über ihr Zugehörigkeitsverständnis
und ihre Ausgrenzungserfahrungen als Widerspiegelung dominanter
Wir-Konzepte der Mehrheitsgesellschaft. „Der qualitative Weg, der
in dieser Untersuchung eingeschlagen wird, ist die
inhaltsanalytische Interpretation von Antworten einer ausgewählten
Gruppe so genannter ausländischer Jugendlicher aus
Individualinterviews. Analysiert und interpretiert werden also nicht
die objektiven Manifestationen, welche die kollektive Identität der
bundesdeutschen Gesellschaft hervorbringt, wie etwa die ausländerrechtliche
n Regelungen, sondern ihre subjektive Widerspiegelung , wie sie sich
in individuellen Deutungsmustern ‚ausländischer’ Jugendlicher
wiederfinden lassen.“ (S. 84)
Das mit viel Empathie interpretierte, höchst aufschlussreiche
empirische Material macht überzeugend deutlich, dass die
interviewten Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Befragung die 9.
und 10. Klasse einer Stuttgarter Realschule besucht haben, sich als
„Inländerinnen“ und „Inländer“ begreifen. Sie sehen ihre
Lebensperspektive in der Bundesrepublik, nehmen die egalitären
Werte der Verfassung beim Wort und erheben als Angehörige dieser
Gesellschaft einen gleichberechtigten Anspruch auf prinzipiell
unbehinderten Zugang zu allen Feldern gesellschaftlicher Ressourcen
(ökonomisches, soziales und kulturelles Kapital). Während sie sich
selbst dieser Gesellschaft zugehörig fühlen, machen sie
gleichzeitig vielfältige Erfahrungen, dass „ihre“ Gesellschaft
sie ausschließt, zu „Ausländern“ macht und diskriminiert. Im
Hinblick auf den Ist-Zustand des vorherrschenden Selbstverständnisses
der Mehrheitsgesellschaft zieht Däuble aus den Erfahrungen der
befragten Jugendlichen den spiegelbildlichen Schluss, die
Bundesdeutschen seien in den Nachkriegsjahren sowohl zu einer
gelungenen Staatsbürgergesellschaft geworden, als auch im gleichen
Maße eine Volksnation geblieben (S. 274f.).
Im letzten Kapitel werden schließlich Konsequenzen aus den
vorangegangenen Erkenntnissen hinsichtlich der politischen Bildung
gezogen, als deren Zielkategorie eine demokratische multiethnische
Staatsbürgergesellschaft anvisiert wird, in der alle Inländer und
Inländerinnen sich in ihrer Vielfalt und Verschiedenheit als
Gleichberechtigte akzeptieren und die diskursive Teilhabe aller ermöglicht
wird. Vor dem Hintergrund einer kritischen Auseinandersetzung mit
Konzepten der Ausländerpädagogik sowie der interkulturellen
Erziehung und der diesen Ansätzen zugrundeliegenden Defizit- bzw.
Differenz-Hypothese skizziert Däuble einen
politikdidaktischen Ansatz, den er „(politische) Bildung zum
Staatsbürger“ (S. 279) nennt. Eckpfeiler dieses Ansatzes sind die
Erziehung zur Pluralität, die auf ein Ertragen von Differenz und
den Blick für das Gemeinsame abzielt sowie Erziehung zur
Gleichheit, bei der die Handlungs- und Diskursfähigkeit aller
„Inländer“ so zu schulen wäre, dass sie sich auf die
demokratische Ausgestaltung eines multiethnischen Gemeinwesens
bezieht.
Helmut Däuble hat mit seiner Dissertation nicht nur einen
herausragenden Beitrag zur Erhellung des Verhältnisses von
Migrantenbevölkerung und Mehrheitsbevölkerung in der
Bundesrepublik geleistet. Sein origineller Ansatz, der komplexe
theoretische Diskussionsstränge mit hermeneutisch einleuchtend
interpretiertem empirischem Material zu verknüpfen vermag, stellt
gleichzeitig ein demokratietheoretisch überzeugendes Plädoyer für
gesellschaftliche und politische Verhältnisse dar, in der sich
‚alte’ und ‚neue’ „Inländerinnen“ und „Inländer“
in ihrer Verschiedenheit und Vielfalt als Gleichberechtigte begegnen
können.
Dass die Reichweite seiner Hauptanalysekategorien begrenzt ist, räumt
Däuble selbst ein, indem er zum Schluss seiner Studie auf
den möglichen Erklärungswert von alternativen Ansätzen verweist,
die sich nicht der politischen Integrationsmodelle von Ethnos und
Staatsbürgergesellschaft als Analysekategorien bedienen. Souverän
konzediert er, dass eine Untersuchung des Wirtschaftssystems mit
seinen Folgewirkungen Egoismus, Leistungsstress und
Massenarbeitslosigkeit für die Erklärung der
innergesellschaftlichen Dynamiken von Exklusion und Inklusion
ebenfalls produktiv sein könnte.
Problematisch erscheint mir Däubles Anliegen, das
Bewusstsein, Angehöriger oder Angehörige einer demokratischen
Staatsbürgergesellschaft zu sein, affektiv zu unterfüttern und ein
spezifisches ‚nationales’ emotionales Zusammengehörigkeitsgefühl
zu entwickeln (S. 374ff.). Wieso sollte denn eine emotionale, nicht
„rational unterkühlte“ (S. 368) Identifizierung mit der
‚nationalen’ Staatsbürgergesellschaft prioritär sein gegenüber
grenz-überschreitenden Zugehörigkeits- und Solidaritätsmustern
etwa entlang sozialer, religiöser, geschlechtsspezifischer,
politisch-ideologischer Affinitäten oder einer universellen
kosmopolitischen Orientierung? Werden dadurch nicht neue
Ausgrenzungsprozesse legitimiert und befördert, etwa gegenüber
asylsuchenden Flüchtlingen? Nicht zuletzt auf dem Hintergrund
einschlägiger historischer Erfahrungen wäre zudem grundsätzlich
zu fragen, wieweit eine emotionale Identifikation mit einem
politischen Kollektiv überhaupt wünschenswert sein kann.
Alles in allem leistet Helmut Däubles Studie einen
wichtigen Beitrag zum sozialwissenschaftlichen Verständnis
zentraler gesellschaftlicher und politischer Dynamiken in der
Einwanderungsgesellschaft der Bundesrepublik. Nicht zuletzt die
Einblicke, die die empirische Studie hinsichtlich des Selbstverständnisses
und der Erfahrungen von Jugendlichen aus Migrantenfamilien liefert,
wie auch die Überlegungen zur politischen Bildung machen das Buch
zu einer anregenden, aufschlussreichen und wertvollen Lektüre für
alle, die in der (politischen) Bildungsarbeit tätig und engagiert
sind.
Renate Kreile
Der Totalitarismus als ständige Bedrohung
Klaus Hornung
Die offene Flanke der Freiheit – Studien zum Totalitarismus im
20. Jahrhundert
Peter Lang, Frankfurt 2001, 174 Seiten, 36,– DM
Eine sich auf das Regime und die kommunistischen
Systeme gleichermaßen erstreckende Totalitarismusvorstellung ist in
den 80er-Jahren auf den „Faschismus“ reduziert worden. In der
deutschen Politikwissenschaft herrschten damals die Stimmen vor, die
von dieser Vorstellung abgerückt waren und die die DDR nicht länger
als totalitäres System, sondern als bürokratische Herrschaft und
sozialistischen Paternalismus verstanden. Nach dem Zusammenbruch des
kommunistischen Ostblocks und der deutschen Wiedervereinigung hat
dieses Konzept jedoch eine Wiederbelebung und Neubewertung erfahren.
Davon zeugen Anfang der 90er-Jahre die Gründung des Hannah-Ahrendt-Instituts
in Dresden und zahlreiche sich mit dem Totalitarismus
auseinandersetzende Veröffentlichungen. Eine erhebliche
Aufmerksamkeit konnte damals Klaus Hornungs großangelegtes
Werk „Das totalitäre Zeitalter. Bilanz des 20. Jahrhunderts“,
Berlin 1993, auf sich ziehen (s. die Rezension von Ernst Lüdemann
in „Der Bürger im Staat“, 1/1994, S. 103/104).
Jetzt hat Hornung dieser Studie eine „Die offene
Flanke“ betitelte Aufsatzsammlung „nachgereicht“. Diese enthält
acht schon an anderen Stellen (Sammelbänden, Zeitschriften,
Zeitungen) zwischen 1984 und 2000 veröffentlichte Beiträge. Allein
diese Zeitspanne zeigt, dass er nicht aufgehört hat, über die
Wurzeln, Erscheinungsformen und Gefahren des Totalitarismus
nachzudenken. So würdigte er Jacob Talmons bahnbrechendes Werk
„Ursprünge der totalitären Demokratie“ in einem erst im Jahre
2000 in der Zeitschrift für Politik erschienenen und in dem zu
besprechenden Sammelband abgedruckten Beitrag über „Politischer
Messianismus“ (S. 39–85). Zwar gehören in Europa die
national-sozialistischen und kommunistischen Systeme inzwischen der
Geschichte an und deshalb „kann man vom Ende des totalitären
Zeitalters sprechen“, doch ist damit für Hornung der
Totalitarismus noch nicht abgestorben. In seinem abschließenden
Aufsatz „Metamorphosen des Totalitarismus im 20. Jahrhundert“ (S.
155–174) entdeckt er eine Fortdauer totalitärer Dispositionen.
Diese beruhen seiner Meinung nach auf folgenden Voraussetzungen: „Säkularisierte,
religionslose Massengesellschaften in der technisch-industriellen
Zivilisation wirken wie trockenes Land in Erwartung des Regens neuer
politisch-messianischer Heilsangebote. Das rapide Tempo der
gesellschaftlichen Entwicklung, der Mangel an geschichtlicher
Verwurzelung und historischem Gedächtnis lässt frühere Erfahrungen
rasch vergessen” (S. 166). Das ist vor allem auf Deutschland gemünzt.
Als weitere Gebiete mit totalitären Dispositionen führt er die
postkommunistischen Länder an. Hätte der Autor hier nicht noch, wenn
auch aus anderen Gründen, pseudodemokratische Staaten in der Dritten
Welt hinzufügen können?
Auf Alexis de Tocqueville und sein berühmtes
Werk „Über die Demokratie in Amerika“ beruft sich der in der
Ideengeschichte gut bewanderte Hornung fragend und warnend in
seinem Eingangsaufsatz „Welche Art von Despotismus die
demokratischen Nationen zu fürchten haben“ (S. 155–173). Dem
französischen politischen Denker sind bei seiner Amerikareise Anfang
der Dreißigerjahre des 19. Jahrhunderts vor allem die zahlreichen
freiwilligen Assoziationen in der Neuen Welt aufgefallen. Er wird
deshalb in der heutigen Diskussion über die Zivilgesellschaft viel
zitiert. Diese Vereinigungen stellen aber nach Tocqueville
keinen Selbstzweck dar: sie dienen der Sicherung der Freiheit in einer
vom Konformismus und der Despotie bedrohten Massendemokratie. Daran knüpft
Hornung an; er warnt vor einem Umschlag der Emanzipation in
eine neue Knechtschaft. Seinen Beitrag hat er aber lange vor der
Bedrohung der westlichen Demokratien durch einen menschenverachtenden
Terrorismus verfasst. Deshalb drängt sich die Frage auf, ob und wie
diese die „Demokratie in Amerika“ und darüber hinausgehend die
westlichen Nationen auf Kosten von individuellen Freiheiten verändert.
Es ist zu erwarten, dass sich der keine Tabus scheuende Klaus
Hornung dieses Themas annehmen und die wissenschaftlich-politische
Diskussion auch in diesem Falle durch seine Thesen beleben wird.
Herbert Schneider
Handbuch östliches Europa
Harald Roth (Hrsg.)
Studienhandbuch Östliches Europa
Bd. 1: Geschichte Ostmittel- und Südosteuropas
Böhlau Verlag Köln 1999, IX, 560 S., 4 Karten, DM 49,80
Bis in die jüngste Zeit gehört die Geschichte
Ostmittel- und Südosteuropas zu den weißen Flecken im
Geschichtsunterricht. Für die Vorbereitung des Unterrichts ist ein größerer
Aufwand unerlässlich, der scheinbar zu wenig Nutzen bringt. Außerdem
werden an den Hochschulen nicht immer Lehrveranstaltungen angeboten, für
die Kenntnisse in den erforderlichen Fremdsprachen wie Polnisch und
Rumänisch entbehrlich sind.
Sich mit der Geschichte dieses Teils Europas befassen
zu müssen, ist eine Binsenweisheit. Die Auseinandersetzung mit der
Geschichte ist auf dem Hintergrund der NATO-Osterweiterung das Gebot
der Stunde. Nur wer die Vergangenheit kennt, kann der brisanten
politischen Situation des Heute gerecht werden.
Der Herausgeber des Bandes greift ein berechtigtes
Anliegen auf – die Ergebnisse der Forschung an den Universitäten für
Außenstehende wie Schüler, Journalisten und Studienanfänger
fruchtbar zu machen. Der Aufbau der einzelnen Beiträge ist für viele
Insider überzeugend, geht am Alltag der Journalisten vorbei: Solide
Recherche ist in der klassischen Form oft zu zeitraubend, als dass der
(festangestellte) Redakteur oder der (freie) Journalist auf ein
solches Buch mit zahlreichen Literaturhinweisen zurückgreifen könnte.
Heute springt in solchen Fällen das Internet mit den verschiedenen
Suchmaschinen in die Bresche. Dass in der Bibliografie Vollständigkeit
angestrebt wurde, ist gut. Allerdings scheiden Quelleneditionen und
Monografien aus den Jahren vor 1960 und in den anderen Sprachen als
Deutsch und Englisch aus, so wichtig sie für den Berufs-Historiker
sein mögen. Auf Schüler kann der Band leicht abschreckend wirken, da
zu akademisch und teilweise zu wenig anschaulich. Studienanfänger
werden das Handbuch als solides Nachschlagewerk schätzen lernen.
Die Autorinnen und Autoren sind sehr umsichtig das große
Projekt angegangen. Wer sich hier auskennt, dem begegnen so bekannte
Namen wie Ralph Tuchtenhagen (Heidelberg), Katrin Boeckh
(München) und Thomas Wünsch (Konstanz).
Der Aufbau des Bandes überzeugt den aufmerksamen
Leser, denn der Argumentationsstrang führt vom Allgemeinen zum
besonderen, von den Grundlagen über die Geschichtsregionen und
Staaten bis zu den länderübergreifenden ethnischen und religiösen
Gruppen. Im ersten großen Abschnitt „Grundlagen” werden in sieben
Kapiteln wesentliche Themen allgemeiner Art der Geschichtswissenschaft
erörtert. An der Spitze des Abschnitts steht das Thema „historische
Raumbegriffe”, gefolgt von einem Überblick über die
„Historiographie” des großen Raumes Ostmittel- und Südosteuropa.
„Grenzen und regionale Gliederung” typisieren die verschiedenen
‚natürlichen’, ‚linearen’ und ‚jurisdiktionellen’
Grenzen. „Politische Kultur” umfasst, so die Autoren Göttner
und Roth, die folgenden Begriffe: Ethnizität, Nation,
Nationalismus, Nationalstaat, Sprachen, Minderheiten und politische
Ideologien („Ersatzreligionen”). Das Kapitel „Gesellschaft”
vermittelt klar strukturiert im Blick auf den geografischen Raum des
Bandes, mit den Schwerpunkten: Vormoderne, Modernisierung und
Demographie. Dem Herausgeber ist es besonders hoch anzurechnen, dass
er sich mit dem Thema „Religionen und Konfessionen” sehr
sachkundig befasst, zumal dieses Thema in anderen Publikationen
ausgespart wird. In diesem Studienhandbuch muss es deswegen erörtert
werden, weil Religion ein zentrales Thema der Geschichte Ostmittel-
und Südosteuropas ist. Hilfreich sind ebenso die Hinweise auf
Institutionen im deutschsprachigen, die sich der Konfessionskunde des
östlichen Europas widmen. Einiges ist zu ergänzen: An der Universität
Wien arbeiten Protestanten und Katholiken zu diesem Themenkreis, in
der Schweiz ist die Universität Bern zu erwähnen. Außerdem gibt es
in Deutschland die Jesuiten-Hochschule St. Georgen in Frankfurt am
Main, in der grundlegende Fragen des christlichen Ostens erforscht
werden. Das letzte Kapitel ist „historische Anthropologie” überschrieben,
wichtig Forschungsanliegen werden angerissen.
Den Rahmen des Handbuchs bilden die drei
Geschichtsregionen Ostmitteleuropa, Nordosteuropa und Südosteuropa. J.
Bahlke, der auch den Artikel über Böhmen und Mähren verfasst
hat, schrieb den Beitrag über Ostmitteleuropa, das er dahingehend
charakterisiert, es sei eine Geschichts- und Kulturregion, die sich im
Westen und Osten markant von den angrenzenden historischen Großregionen
abhebt. Im engeren Sinne umfasst Ostmitteleuropa das Gebiet zwischen
Ostsee und Adriatischem Meer, zwischen den baltischen Staaten im
Norden und den slavischen Völkern im Süden. Der Verfasser stellt in
der Geschichte Ostmitteleuropas die historischen Grundsätze heraus:
(1) Christianisierung, Nationsbildung und Landausbau, (2) Ständische
Libertät und lange Frühneuzeit, (3) Nationsbildung und
Erweckungsnationalismus und (4) Ostmitteleuropa 1918–1989.
Einerseits zeugt der Beitrag von profunder Sachkenntnis, ist aber
andererseits ziemlich theorielastig – voll verständlich nur
denjenigen, die mit der Theoriediskussion vertraut sind. Hilfreich
sind jedoch seine Hinweise auf die Forschungssituation, die bis jetzt
schwierig und ungesichert ist.
Nordosteuropa, so R. Tuchtenhagen, ist als
Begriff in der Geschichtswissenschaft noch wenig etabliert. Seine
Definition: Nord-osteuropa deckt alle Gebiete ab, die vom Norden und
Osten Europas (im engeren Sinne: Russland) während unterschiedlicher
historischer Epochen direkt oder indirekt beeinflusst wurden und als
Übergangsgebiet zwischen diesen Regionen angesehen werden können.
Wenn man noch weiter differenziert, bleibt für den interessierten
Leser die ganze Sache diffus. Gerade deshalb sei nachdrücklich darauf
hingewiesen, dass nach dem jetzigen Stand der Forschung dieser Begriff
nicht präziser gefasst werden kann. Wie Tuchtenhagen die
Geschichte strukturiert, macht seine Definition (genauer: seinen
Versuch) klar. Er beschreibt sechs Grundzüge: (1) Nordosteuropa als
Machtvakuum (800–1200), (2) Nordosteuropäische Kooperationismus und
Konföderalismus (1200–1500), (3) Nordosteuropa als Teil des Nordens
(1550–1710), (4) Nordosteuropa als Teil des Ostens (1710–1917),
(5) Nordosteuropäische Eigenstaatlichkeit (1917–1940) und (6)
„Sowjetisierung” und „Finnlandisierung” (1940–1990). Ein
Blick auf die Forschungsfragen zeigt eindeutig, dass noch vieles in
der Geschichtsschreibung Nordosteuropas im Fluss ist.
Die Definition des Begriffs „Südosteuropa” ist mehrbödig. „Balkan” bzw. „Balkanhalbinsel” sind die Gebiete südlich
von Save und Donau, „Südosteuropa” schließt das gesamte
Jugoslawien in den Grenzen von 1989, Rumänien, Moldawien und Ungarn
ein. Durchgesetzt hat sich eine Definition, die den
Forschungsrichtungen gerecht wird: Geisteskulturwissenschaftlich,
wirtschaftlich-politisch, auf einzelne Fachgebiete bezogen (wie
Byzantinistik, Osmanistik, Slavistik, Geschichte und Geografie). Ihr
Ansatz ist daher fachübergreifend.
Auf diesem Hintergrund können vier Perioden
beschrieben werden: (1) Landnahme und Herrschaftsbildung (bis 1200),
(2) zwischen Halbmond und Doppeladler (1300–1800), (3) das „lange
19. Jahrhundert” (1800 bis etwa 1900) und (4) die staatliche
Neuordnung nach dem Ersten Weltkrieg (1918–1997). Im Gegensatz zur
Erforschung der Geschichte Nordosteuropas hat die Geschichtsschreibung
Südosteuropas dadurch größere Fortschritte gemacht, dass Impulse
der französischen Schule der „Annales” aufgegriffen wurden.
Infolgedessen konnten einige Besonderheiten der Geschichte Südosteuropas
(wie die wirtschaftliche Rückständigkeit) klarer werden.
Das Herzstück des Bandes umfasst 41 Länderartikel
auf insgesamt 348 Seiten. Die längsten Artikel zu je 20 Seiten wurden
über das Habsburgerreich, Polen und Ungarn verfasst. In den kürzesten
Artikeln werden unter anderem Kurland, Pommern, Triest und Venedig
behandelt. Die Artikel sind immer gleich aufgebaut: Historische
Grundlage, Forschungsfragen und Auswahlbibliografie. Der Teil
„historische Grundlage” ist nach den Leitlinien der jeweiligen Länder
strukturiert, so dass man sich leicht in die Geschichte dieser Länder
(und Völker) einarbeiten kann. Die Auswahlbibliografie bietet
teilweise gute Literaturhinweise; bei einzelnen Ländern – wie
Litauen – werden zuviele Forschungsergebnisse in litauischer Sprache
angegeben. Das ist deshalb schade, weil politische Geschichte, Kultur
und Brauchtum viel zu fesselnd sind, als dass sie nur den
„Insidern” zugänglich sind. Hier wäre ein Hinweis dringend nötig
gewesen, dass in Litauen grundlegende Darstellungen in die englische
oder deutsche Sprache übersetzt werden müssten. In dieser Hinsicht
ist zum Beispiel die ungarische Forschung einen Schritt weiter.
Maxime: Wir können nur dann unsere Anliegen im Westen vertreten, wenn
unsere Vorstellungen und Pläne in einer westlichen Sprache zugänglich
sind.
Polen, „the Heart of Europe” (N. Davies),
gehört zu den wichtigen Beiträgen, die sehr solide abgefasst sind
und eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie verraten.
Besonders ist auf die Teile hinzuweisen, die der Kirchen-, Kultur- und
Toleranzgeschichte gewidmet sind („Goldenes Zeitalter”, „Asyl für
Ketzer”). Vor allem ist die Toleranz ein Merkmal in der Geschichte
Polens zu einer Zeit, in der in West- und Mitteleuropa die Glaubenskämpfe
tobten. Was für die Geschichtsschreibung Litauens gefordert wurde, löste
die Historiographie hier in oft vorbildlicher Weise ein –
Gesamtdarstellungen sind vielfach in einer westlichen Sprache veröffentlich
worden. Dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die
wichtigsten Fachzeitschriften in deutscher Sprache erscheinen und eine
aufmerksame Lektüre lohnen. – Ähnliches ist bei der
Geschichtsschreibung Ungarns festzustellen.
Abgerundet wird dieser Band durch sieben
Darstellungen, die länderübergreifenden ethnischen und religiösen
Gruppen gewidmet sind. Dabei handelt es sich um die Armenier, Aromunen,
Deutschen, Griechen, Juden, Muslime und Zigeuner/Roma. Diese
Darstellungen fassen einzelne Punkte der vorhergehenden Länderartikel
zusammen. Grundlegend ist der Anhang, der von den Zeittafeln über
Ortsregister bis zu den vier Karten alles einschließt, was für eine
vertiefte Weiterarbeit relevant ist. – Die vielen kritischen
Anmerkungen dürfen keinesfalls darüber hinwegtäuschen, dass es sich
bei diesem Band um eine Publikation handelt, die in jede Bibliothek
und in die Hand eines jeden Dozenten gehört. Für Schüler und
Studienanfänger ist der niedrige Preis wichtig; das sorgfältig
durchdachte didaktische Konzept muss unbedingt erwähnt werden. Wie
der Herausgeber in der Vorbemerkung andeutet, wird ein Studienhandbuch
zur „Geschichte des Russischen Reiches und der Sowjetunion”
vorbereitet, auf das man auf alle Fälle gespannt sein darf.
Wolfgang Heller
Mächtige Ministerpräsidenten
Herbert Schneider
Ministerpräsidenten
Profil eines politischen Amtes im deutschen Föderalismus
Verlag Leske + Budrich, Opladen 2001, 434 Seiten, DM 72,–
Ministerpräsidenten in Deutschland sind Gegenstand
zahlreicher Memoiren, Biografien und sogar von Romanen. Im Bereich der
Politikwissenschaft findet sich hier jedoch eine „Forschungs- und
Literaturlücke“ (S. 11), der Herbert Schneider mit seinem Buch
begegnen möchte. Hierzu hat er mit seinen Mitarbeitern eine
umfassende Studie angefertigt, die auf einer schriftlichen Befragung
und mündlichen Interviews mit amtierenden und ehemaligen Ministerpräsidenten
beruht.
In seinem Buch setzt sich Schneider mit der Stellung,
dem Einfluss und den Aufgaben von Ministerpräsidenten auseinander,
zeichnet mögliche Lebens- und Karrierewege nach und untersucht ihr
Selbstverständnis, ihren Regierungsstil und ihre Rolle im Bund und in
Europa. Darüber hinaus schenkt er auch den Staatskanzleien, als
„Vorhöfen der Macht“ (S. 282) und den beiden Politikfeldern
Medien- und Standortpolitik der Ministerpräsidenten Beachtung.
Schneider gelingt es, die theoretisch dargestellten Sachverhalte durch
die Erfahrungen der Ministerpräsidenten anschaulich darzustellen und
eine Verbindung von Föderalismus- und Elitenforschung
herzustellen.
In seiner Darstellung beschränkt sich Schneider auf
die Zeit nach 1945. Das Amt des Ministerpräsidenten in Deutschland
erhält nach dem Zweiten Weltkrieg einen Macht- und Bedeutungszuwachs
– insbesondere durch die konsequente föderalistische
Besatzungspolitik der USA. Die Ministerpräsidenten stellen
Ansprechpartner für die Besatzungsmächte dar und fühlen sich, bei
noch fehlender gesamtstaatlicher Vertretung, verantwortlich für die
nationale Interessenartikulation. Diese „Zwitterstellung“ (S. 363)
ist mit der Gründung der Bundesrepublik beendet, dennoch bleibt der
Bedeutungszuwachs durch die Institution des Bundesrates bestehen. Über
den Bundesrat und über führende Positionen in der jeweiligen Partei
können die Ministerpräsidenten Einfluss auch auf bundespolitische
Entscheidungen nehmen. Dabei erweisen sie sich vor den Wahlen in der
Regel als Parteisöhne, in der übrigen Zeit nehmen sie die vom Volk
an sie herangetragene, allgemein akzeptierte, eher neutrale Stellung
eines Landesvaters ein.
Gemeinsamkeiten im Selbstverständnis zeigen sich darüber
hinaus in der bei allen vorherrschenden Vorstellung, „Hüter des Föderalismus“
(S. 365) zu sein, insbesondere im sich vereinigenden Europa. Zunehmend
sehen sie sich aber auch in der Rolle eines Managers, Kommunikators
und Anwalts. Der Ausprägungsgrad dieser Verständnisse variiert in
Abhängigkeit von der spezifischen Situation des jeweiligen
Landes.
Eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zum Amt
des Ministerpräsidenten stellt der Universitätsabschluss dar –
auffallend ist die hohe Zahl der „juristischen Doktorgrade“ (S.
119). Im Vergleich zu den Spitzenpolitikern der Bonner bzw. Berliner
Regierung erweisen sich die Ministerpräsidenten jedoch eher als
„bodenständiger Teil“ (S. 365) der politischen Elite. Dies mag
damit zusammenhängen, dass die SPD in ähnlich großem Ausmaß wie
die CDU Regierungsverantwortung in den Ländern übernommen hat. Damit
verhalf der Föderalismus zunächst „zu einer gewichtigern Rolle von
Arbeiterkindern in der politischen Willensbildung, als es die langjährige
Dominanz der ‚bürgerlichen’ Parteien in Bonn gestattet hätte“
(S. 117). Diese Funktion wird wohl mit einer zunehmenden „Verbürgerlichung
der ehemaligen Arbeiterpartei“ (S. 117) an Bedeutung
verlieren.
Das Amt des Ministerpräsidenten wird oft als Vorstufe
zum Amt des Bundeskanzlers angesehen, umgekehrt übernehmen im Rahmen
der so genannten Elitenzirkulation aber auch Bundespolitiker das Amt
des Ministerpräsidenten. Kennzeichen ihrer politischen Karriere ist
daher eine „Verklammerung von Landes- und Bundesebene“ (S. 385).
Eine strikte Zuteilung zu bestimmten Karrieremustern erweist sich als
schwierig. Typische Muster wie die „Standardkarriere“, die
„reine politische Karriere“ und die „cross-over-Karriere“ müssen
um solche wie „Karrieremischung“, „Wendekarriere“ und
„politische Karriere mit Berufsvorphase“ erweitert werden.
Mit Ausnahme der Stadtstaaten übernehmen die Länder
das Kanzlerprinzip – Unterschiede gibt es in dem Grad der
Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament. Der Ministerpräsident
besitzt die Richtlinienkompetenz, durch die er die Möglichkeit hat,
„Richtung, Grundsätze und Ziele der Regierungsarbeit für die Dauer
einer Legislaturperiode zu bestimmen“ (S. 50). Die
Richtlinienkompetenz darf in ihrer Bedeutung aber nicht überschätzt
werden. Sie ist zwar eine Quelle der Macht, steht aber neben solchen
wie Ansehen in der Bevölkerung, Medienpräsenz, der Stellung
innerhalb der Partei, der Zugehörigkeit zu bestimmten Parteiführungsgremien
auch auf Bundesebene und der Arbeit der Staatskanzleien.
Die Ausgestaltung des parlamentarischen Systems
variiert von Bundesland zu Bundesland. Überall kommt dem Parlament
aber eine größere Bedeutung zu als auf Bundesebene, da dem
Ministerpräsidenten das Recht zur Parlamentsauflösung fehlt. Der
Ministerpräsident wird als Regierungschef von den Landtagen gewählt.
Die Landtagswahlen besitzen aber überwiegend den Charakter eines
Plebiszits über den Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten,
wodurch den eine besondere Bedeutung zukommt und so ein gewisses Maß
an Volkslegitimität gewährleistet wird. Am stärksten zeigt sich
dies in den ostdeutschen Ländern. Schneider setzt sich in seinem Buch
mit der Idee der Volkswahl des Ministerpräsidenten auseinander und
kommt zu der Ansicht, dass diese nur sinnvoll sein kann, wenn die
Gesetzgebungsfunktion der Landtage aufgewertet wird und somit Entschädigung
für den Verlust der Wahlfunktion darstellt. Problematisch ist das
hohe Ungleichgewicht zwischen dem Ministerpräsidenten und seiner
Regierung und dem Landtag, das aus einer Abgabe von Zuständigkeiten
an den Bund resultiert. Vorteil der Volkswahl wäre mitunter eine Begünstigung
der Angehörigen von kleinen Parteien. Bei den Ministerpräsidenten
selbst stößt die Idee der Volkswahl überwiegend auf Ablehnung; nur
ein ehemaliger Ministerpräsident äußert sich klar positiv dazu.
Der Regierungsstil der Ministerpräsidenten ist
kooperativ, wobei die Ministerkollegen die stärkste Berücksichtigung
bei Entscheidungen erfahren.
Im Gremium der Ministerpräsidentenkonferenz, die
nicht im Grundgesetz erwähnt ist, werden gemeinsame Entschlüsse
gefasst. Sie dient zudem dem „vertraulichen Gedankenaustausch“ (S.
367) und ist dem Auge der Medien weitgehend entzogen.
Der Ministerpräsident vereint die Staatsoberhaupt-
und Regierungscheffunktion in seiner Person, eine Trennung wie auf
Bundesebene gibt es nicht. Ihm kommt die Aufgabe der Außenvertretung
seines Landes gegenüber den übrigen Bundesländern, dem Bund, der EU
und ausländischen Staaten zu. Insbesondere die Kontakte zur EU werden
von den Ministerpräsidenten als sehr wichtig eingeschätzt;
erhebliche Unterschiede zeigen sich aber in der Schaffung und Pflege
dieser Außenbeziehungen. Kritiker werfen Ministerpräsidenten mit
„Ambitionen auf das Kanzleramt“ (S. 70) immer wieder eine Nebenaußenpolitik
in Konkurrenz zu der des Bundes vor.
Als wichtigste Qualifikationen für einen Ministerpräsidenten
sehen diese selbst Glaubwürdigkeit, Verantwortungsgefühl, Mut zu
unpopulären Entscheidungen, Augenmaß und Durchsetzungskraft. Bei
einer rein funktionalen Betrachtungsweise, die sich auf solche
Qualifikationen bezieht, die zur „effektiven Wahrnehmung des Amtes
benötigt“ (S. 79) werden, liegen die Akzente anders. In der
Nachkriegszeit kam – aufgrund des totalen Zusammenbruchs des
Wertesystems – der Glaub- und Vertrauenswürdigkeit eine besondere
Bedeutung zu. Die z. T. künstliche Ziehung der Ländergrenzen stellt
bis heute an die Ministerpräsidenten die Aufgabe der Schaffung von
Identifikationsangeboten – dies können Symbole wie Flaggen oder
Hymnen sein, die Funktion kann aber auch vom Ministerpräsident selbst
als „sinnlich wahrnehmbares Autoritätssymbol“ (S. 84) übernommen
werden. Er muss ein großes Maß an Integrationsfähigkeit besitzen,
um unterschiedliche Strömungen im Land zu einer gemeinsamen Konfliktlösung
zu vereinigen. Es erweist sich für diese Zwecke als hilfreich, dass,
mit Ausnahme der Stadtstaaten, die Ministerpräsidenten überwiegend
aus ihrem Regierungsland stammen – in Bayern schreibt dies die
Verfassung sogar vor. Im Umgang mit den Medien darf dem Ministerpräsidenten
kommunikative Kompetenz nicht fehlen. Diese benötigt er auch, ebenso
wie Verhandlungsfähigkeit, um seiner Mittlerrolle zwischen
„Regierungsapparat und Parlament, Staat und Gesellschaft, Land und
Bund“ gerecht zu werden.
Die wichtigsten Politikfelder der Ministerpräsidenten
sind heute die Medien- und Standortpolitik, letztere spätestens seit
dem Aufkommen der Massenarbeitslosigkeit. Zur Standortpolitik zählen
„alle Maßnahmen, die das als Region definierte Land zur
Verbesserung seiner Position im wirtschaftlichen Wettbewerb
ergreift“ (S. 367). Die Medienpolitik mit ihren kontroversen
Diskussionen beispielweise über Struktur und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks gilt hierbei als „Nagelprobe für die Bewährung des Föderalismus“
(S. 307). Mit dem Aufkommen der privaten und neuen Medien haben die
Presse- und Kommunikationsabteilungen der Staatskanzleien zum Nachteil
der Grundsatzabteilungen eine gewichtigere Rolle erhalten. Die
allgemeine Bedeutung der Staatskanzleien als Koordinierungs- und Führungsinstrument
des Ministerpräsidenten ist abhängig vom jeweiligen Ministerpräsidenten.
In seiner Schlussbetrachtung beschäftigt sich
Schneider u.a. mit der Frage, ob in Deutschland eine
„Kanzlerdemokratie“ oder „Republik der Landesfürsten“
vorherrsche. Er macht den Vorschlag von einer „Republik des Kanzlers
und der Landesfürsten“ (S. 371) zu sprechen. Diese Bezeichnung wäre
auch in einem zunehmenden Wettbewerbsföderalismus gerechtfertigt. Die
hierzu in Deutschland vorherrschende Diskussion wurde von einer
Regierungserklärung mit der Forderung nach mehr Eigenverantwortung
der Länder vom bayrischen Ministerpräsidenten Stoiber in Gang
gesetzt. Die unterschiedlichen Vorschläge, die nicht nur eine
Neuordnung der Finanzbeziehungen, sondern u.a. auch eine deutliche
Trennung der Aufgaben von Bund und Ländern vorsehen, stoßen auf
kontroverse Reaktionen bei den Ministerpräsidenten.
Mit einer vergleichenden Betrachtung der Schweiz, Österreich
und den USA rundet Schneider seine Untersuchung ab.
Die Kantone der Schweiz sind durch das
Kollegialprinzip verbunden, einen vorherrschenden Spitzenpolitiker und
die Richtlinienkompetenz gibt es hier nicht. Der Kantonalpräsident
wird jeweils für ein Jahr gewählt und versteht sich als „primus
inter pares“ der Exekutive. Direkten Zugriff auf die Bundesregierung
besitzt weder der Präsident noch seine Regierung; zur Vergrößerung
des Einflusses können sie, mit Ausnahme von fünf Kantonen, in denen
ihnen dies aufgrund einer Machtkonzentration verwehrt ist, Mitglied
der Konferenz der Kantonsregierungen werden oder sich in den Ständerat
wählen lassen.
In Österreich kommt dem Landeshauptmann neben der
Funktion des Regierungschefs „eine Funktionsfülle zu, die […] dem
Landeshauptmann im Staatwillensbildungsprozess der Länder deutlich
mehr Einfluss auf die Regierungsgeschäfte eröffnet als dem
Bundeskanzler“ (S. 372). Historisch und durch die Tatsache bedingt,
dass den Ländern nur wenig Bereiche der eigenständigen Gesetzgebung
zugesprochen sind, setzen sich die Länderparlamente bisher nach einem
festgeschriebenen Proporz zusammen – gegenläufige Tendenzen sind
aber zu erkennen, Salzburg und Tirol haben diesen bereits abgeschafft.
Der Landeshauptmann nimmt vorwiegend die Funktion einer
Identifikationsperson wahr. Einfluss auf die Bundespolitik übt er über
die Konferenz der Landeshauptleute und durch führende Positionen in
den beiden österreichischen Großparteien aus.
In den USA haben die Gouverneure der Einzelstaaten
eine anerkannte „Rolle als politische Führer“ (S. 373); es
herrscht allerdings eine Diskrepanz zwischen ihrer tatsächlichen
verfassungsrechtlichen und der ihnen durch die öffentliche Meinung
zugesprochenen Position. Im Unterschied zu Deutschland gibt es in den
USA kein „Kabinett als Entscheidungsorgan“ (S. 374). Die
Gouverneure haben das Selbstverständnis eines „Chief Legislators“
(S. 375); die fehlende Richtlinienkompetenz wird durch die
gouvernamentale Patronat gemacht, die ihnen „Gefolgschaft und
Loyalität sichert“ (S. 375), ausgeglichen.
Insgesamt hat der Ministerpräsident in Deutschland im
internationalen Vergleich eine starke Stellung. Dies hängt mit seiner
Bundesratsmitgliedschaft und führenden Positionen in der
Bundespolitik, mit der Zuständigkeit für den Verwaltungsbereich
seines Landes und seiner nicht begrenzten Amtszeit zusammen. Einschränkungen
ergeben sich allenfalls in der Gesetzgebung, die in großen Teilen dem
Bund vorbehalten ist – aber unter Mitwirkung der
Länder(-Ministerpräsidenten)!
Nadja Himpler
Russland heute
Angelika Nußberger, Margareta Mommsen (Hrsg.)
Krise in Russland.
Politische und sozialrechtliche Lösungsansätze.
Berlin Verlag Berlin 1999, 229 Seiten, DM 58,–
Der Sammelband geht auf eine Tagung zurück, die vom
1. April bis zum 3. April 1998 stattfand. Das Max-Planck-Institut für
ausländisches und internationales Sozialrecht (München), das
Geschwister-Scholl-Institut für politische Wissenschaften
(Universität München) und die Evangelische Akademie haben sie
in Tutzing am Starnberger See durchgeführt. Zielgruppe der Referate
sind diejenigen, die am wissenschaftlichen Dialog interessiert sind
und die historischen Umwandlungen in Russland aufmerksam verfolgen.
Die Konzeption dieses Bandes hat ihren besonderen Reiz
darin, dass russische Sozialwissenschaftler und westliche Beobachter
im gleichen Umfang zu Wort kommen: Die einen beziehen Stellung zu
Alltagsproblemen ihres Landes von ihrer Warte aus, die anderen bringen
dank ihrer Distanz Lösungsansätze für die Zukunft ein. Außerdem
werden die politischen und sozialen Probleme dieses Vielvölkerstaates
durch die Ergebnisse verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen
analysiert und anschaulich gemacht. Lösungsansätze werden
reflektiert und Alternativen auf der Grundlage einer Skizze der
Probleme aufgezeigt, die es in Vergangenheit und Gegenwart gegeben
hat.
Die Herausgeberinnen haben sich der Thematik unter
vier Aspekten genähert: An den Beginn der Textsammlung haben sie die
„Interpretationsansätze zur politischen Krise” gestellt. Für den
zweiten Teil haben sie auf 57 Seiten eine Besonderheit
herausgegriffen: „Die Entwicklung des Rechts – Stagnation oder
Fortschritt?” Den dritten Teil widmen sie den „Detailbetrachtungen
zur gesellschaftlichen Entwicklung” auf 47 Seiten und stellen dem im
letzten Teil gegenüber – „Bestimmung der wirtschaftlichen
Entwicklung durch interne und externe Faktoren”.
Vier Gruppen grenzen die Thematik ein: (1)
Zeitgeschichte (Eichwede, Mommsen, Segbers), (2)
Rechtswissenschaft (v. Maydell, Blankenagel, Nußberger), (3)
Soziologie (Huber, Pavlova-Silvanskaja) und (4) Politologie (v.
Beyme, Zagorskij). Allerdings ist die Zuordnung zu einer Gruppe
nicht immer einfach – so können Huber der vierten Gruppe und
Zagorskij der dritten angehören.
Wolfgang Eichwede beschreibt „Paradigmen,
Symbole und Inszenierungen im Wandel. Überlegungen zur politischen
Kultur im heutigen Russland”. Dabei geht es ihm um typische
Problemlagen, die durch die grundlegenden Veränderungen im
politischen Stil des neuen Russland entstanden sind. Hauptmerkmal ist
ein „pseudoplurales” System, das aus dem hemmungslosen Ringen um
Einflusssphären und Machtgruppen hervorgeht. Für Eichwede
ergibt es sich daher von selbst, dass Jelzin für diese
Aufgaben – wegen ihrer Komplexität – nicht geeignet war. Margareta
Mommsen greift in der ganzen Entwicklung einen anderen Aspekt
heraus: „Die vollziehende Gewalt in Jelzins
,Wahlmonarchie’.” Die Grundmuster seiner Herrschaftsausübung sind
das ständige Kaderkarussell und der übliche Austausch der Kader als
einem typisch sowjetischen Herrschaftsmechanismus. Diese Technik hat
man, so Mommsen, in der Moskauer Publizistik als die russische
Variante des amerikanischen Prinzips des checks and balances
beschrieben. Die Erosion des Zentralstaates führt zur wachsenden
Macht der Gouverneure und der Regionalverwaltungen. Politologische
Durchblicke der Analyse von Mommsen fasst Klaus Segbers
unter dem Thema „Regionale und sektorale Aspekte des
Wandlungsprozesses: Chancen und Gefährdungen” zusammen. Vor allem
betont er in seinem Beitrag, dass die Regelungsversuche des
Zentralstaates gegenüber der wirksamen Globalisierung eine
nachgeordnete Rolle spielen. Die Veränderung des Staates durch
Globalisierung, Integration und Fragmentierung hätten ein höheres
Gewicht als etwa die Politik des Moskauer Zentrums. Am Ende seien die
Motoren des Wandels in Russland eher auf wirtschaftlichem und
gesellschaftlichem Gebiet zu finden, besonders wenn es um
internationale Interessen geht.
Im zweiten Teil des Bandes kommt die
Rechtswissenschaft zu Wort unter dem Motto: „Die Entwicklung des
Rechts: Stagnation oder Fortschritt?” Bernd von Maydell äußert
sich zu dem Thema „Soziale und politische Stabilität in Übergangsregimen”.
Sein Beitrag bezieht die Lage in den anderen Ländern Osteuropas ein
und arbeitet auf dieser Grundlage die Besonderheiten der russischen
Lage heraus. Alexander Blankenagel diskutiert die Frage, welche
Auswirkungen eine schwache Staatlichkeit habe, in seinem Beitrag
„Vollzugsprobleme einer neuen Rechtsordnung”. Blankenagel
unterstreicht, Russland müsse mit den Problemen föderaler und
finanzieller Erosion der staatlichen Stärke kämpfen. Der extreme
Zentralismus werde dann zum Problem, wenn das Parlament sich weigere,
grundlegende Gesetze zu verabschieden. Großer Regelungsbedarf bestünde
im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Ein Hemmschuh sei auch, dass
die Juristen ihre Ausbildung in der Ära der UdSSR erfahren hätten
und tradieren wollten. Die juristische Infrastruktur führe dazu, dass
die neue Rechtsordnung kaum umgesetzt werden könne. Die gesamte
Erscheinung sei jedoch vorübergehendes Merkmal der
Systemtransformation. Angelika Nußberger setzt sich mit den
konkreten Gesetzesinitiativen auseinander, die im Sozialrecht des
postsowjetischen Russlands schon erkennbar sind. Das drückt der Titel
ihres Beitrages aus: „Experimentelle Gesetzgebung. Ein Lösungsansatz
in der Entwicklung des Sozialrechts der Russländischen Föderation.”
Ihrer Auffassung nach kann man die heutige Vorgehensweise des
Gesetzgebers mit dem russischen Wort „krju/kotvorstvo”
angemessen beschreiben. Damit ist gemeint, dass durch ein kleinliches
Vorgehen („Häkchen machen”) Angelegenheiten durch bürokratisches
Vorgehen verzögert, sogar verschleppt werden. Fiktive Regelungen,
Widersprüchlichkeiten, Systemwidrigkeiten sind die Folge. Außerdem
sind die Reformen des Sozialrechts kurzlebig. In diesen Kontext gehören
unter anderem auch die große Zahl systemfremder Privilegien und die
„schwarzen Löcher”, in denen die Gelder versickern.
Der folgende dritte Teil befasst sich mit der Realität;
es sind „Detailbetrachtungen zur gesellschaftlichen Entwicklung”.
Die Soziologin Marina Pavlova-Silvanskaja geht von einer
Analyse der Meinungsumfragen in Russland aus. In dem „kurzen Abriss
zur sozialen Krise in Russland” zeichnet sie ein düsteres Bild von
der sozialen Lage im Lande, die sich immer mehr verschärft. Die
Zusagen in der Verfassung von 1993 („Sozialstaat...”) seien bis
heute nicht eingehalten worden. Dies führe zu einer instabilen Lage
in der Gesellschaft wie ebenso einer Abschwächung der
Arbeitsmotivation – bedrohliches Anwachsen des kriminellen,
abweichenden und amoralischen Verhaltens seien die Auswirkung. Pavlova-Silvanskaja
untermauert ihre Aussagen mit einer Fülle jüngster Daten. Der
Heidelberger Politologe Klaus von Beyme wendet sich in seinem
Beitrag verschiedenen soziologischen Punkten zu. Seine Ausführungen
hat er überschrieben mit „Sozialer Wandel und politische Krise in
Russland. Der Zerfall der Sozialstruktur in der Transformationsperiode
und die postkommunistische Soziologie”. Im Mittelpunkt des
Interesses stehen der Wandel der Sozialstrukturen, die Veränderungen
in den Sozialwissenschaften und besonders in der Soziologie. Man habe
zwar, wie Beyme hervorhebt, system- und akteursorientierte Ansätze
übernommen, aber bis heute dominiere die unkritische Umfrageforschung
mit quantitativen Methoden. Auf Grund einschneidender Veränderungen
in der Sozialstruktur müssten sich die Soziologen nun mit Gruppen
beschäftigen, die bis zu diesem Zeitpunkt eine Randerscheinung der
Kriminalstatistik waren. Neue Arbeitslose seien nun pauschal ein Teil
der Unterschichten. Die Schichtenanalyse beruhe lediglich auf der
Einschätzung des Arbeitseinkommens. Das Realeinkommen, das aus der
Schattenwirtschaft kommt, werde nicht berücksichtigt. Problematisch
sei die Analyse auch deshalb, weil sich tatsächlich noch keine neuen
Strukturen verfestigt hätten. Die neuen sozialen
Differenzierungsprozesse seien alarmierend – soziale Ungleichheiten
könnten zu sozialen Spannungen führen. Wie von Beyme
hervorhebt, werde bisher kaum zwischen Staat und (Zivil-)Gesellschaft
unterschieden.
Der Sammelband schließt mit einem Teil unter der Überschrift
„Bestimmung der wirtschaftlichen Entwicklung durch interne und
externe Faktoren”. Mária Huber befasst sich in ihrem Aufsatz
mit der „wirtschaftlichen Umgestaltung und Sozialpolitik”. lhre
besondere Aufmerksamkeit gilt den Entwicklungen bis zu Beginn des
Jahres 1999. Wirtschaftspolitische Experimente unter Ego´r Gajdar
(*1956) und die Heraufkunft der August-Krise seien durch das Dilemma
deutlich absehbar gewesen. Aber schon zuvor hätte die improvisierte
Finanzpolitik zu widersprüchlichen Wirkungen geführt. Besonders
gravierende Folgen der August-Krise seien unter anderem die
weitgehende Umstellung der Wirtschaft auf Tauschgeschäfte und
Geldsurrogate in vielen Regionen. Eine weitere Erscheinung seien in
neuerer Zeit Auftragsmorde zur Beseitigung von Konkurrenten in der
neuen reichen Unternehmerklasse, viele Fälle noch nicht aufgeklärt.
Die Russland-Hilfe ist ihrem Umfang nach fast schon legendär. Aber,
so stellt Andrej Zagorskij die Frage, hilft die Hilfe auch?
Seine Betrachtungen dieser grundlegenden Überlegung überschreibt er
„Stabilisierungspolitik von außen”. Er zeigt, dass die große
Anzahl von Kreditvergaben und sonstigen Formen externer Hilfe entweder
im Sande verlaufen ist oder nicht die gewünschte Wirkung gezeigt hat.
Seines Erachtens kann Hilfe aus dem Ausland nur dann stabilisierend
wirken, wenn der Empfänger schon entsprechende Programme vorbereitet
hat. Laut Informationen des Russländischen Finanzministeriums halten
die Russländischen Behörden die internationalen Vorgaben in vielen Fällen
nicht ein.
Der vorliegende Band ist für versierte Lehrer und
aufgeschlossene Schüler ein guter Einstieg in einen oft komplexen
Fragenkreis.
Wolfgang Heller
Aus dem Innenleben der Stasi
Josef Budek/Jan Eik/Karl Wilhelm Fricke/Wolfgang
Templin
Die Zentrale – Geschichte, Funktion und die herausragenden Personen
des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR
ASAK Verlag Normannenstraße, Berlin 2001; 142 Seiten, DM 12,-
Das Buch schildert die Entstehung, die Geschichte und
die Methoden des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, das im
Buchtitel als „Die „Zentrale“ benannt wird. „Die Zentrale“
ist das erste im ASTAK VERLAG NORMANNENSTRASSE erschienene Buch. (Die
Abkürzung ASTAK steht für Antistalinistische Aktion und dies war der
Name des Trägervereins, den die Bürgerrechtsbewegung der ehemaligen
DDR im Sommer 1990 zur Einrichtung der Gedenkstätte Normannenstraße
gründete).
Die erste Publikation dieses neugegründeten Verlages
vereinigt auf 142 Seiten vier Beiträge, die durch Bilder und
Dokumente zur Geschichte des Lichtenberger Komplexes an der
Normannenstraße ergänzt werden. Die Autoren, Bürgerrechtler, wissen
aufgrund eigener leidvoller Erfahrungen, wovon sie reden.
Der Artikel von Josef Budeck beschäftigt sich
mit der Geschichte der heutigen Forschungs- und Gedenkstätte
Normannenstraße, die auf Initiative der Bürgerrechtler von 1989 und
davor im Gebäude des früheren Ministeriums für Staatssicherheit
eingerichtet und von ihnen seit 1990 betrieben wird. Der Verfasser erläutert,
dass in der Gedenkstätte der Opfer der Stasi gedacht werde und es ihr
Forschungszweck es sei, zu verstehen, wie es den Mitarbeitern dieses
DDR- Ministeriums gelingen konnte, die eigene Bevölkerung einerseits
zu unterdrücken und zu bespitzeln und andererseits zur Kooperation zu
bewegen. Budek sieht die Stasi in der Tradition der Tscheka,
die Lenin zum Schutze seiner Partei gegründet hatte, und
verweist darauf, dass sich die Stasileute selbst Tschekisten nannten.
Die Auftraggeber für die jeweilige Ebene der Stasi hätten nicht nur
im Politbüro, sondern auch in den Bezirks- und Kreisleitungen der SED
gesessen. Budek rechnet nicht nur mit den auch in den alten
Bundesländern hinreichend negativ bekannten Stasi-Größen wie
Honecker und Krenz ab, sondern zählt hierzu auch die Genossen Modrow,
Schabowski und die anderen Sekretäre. Er erklärt, warum sich der
Zorn der nichtangepassten DDR- Bürger vornehmlich gegen diese
„Elitetruppe“ gerichtet habe. Für die meisten Leser dürfte der
Alarmplan des Stellvertretenden Ministers vom 11. Januar 1990 eine
neue Information beinhalten: hier wurde bestimmt, welche Teile der
Zentrale bei einer Erstürmung zu sichern, bzw. frei zu gegeben seien.
In einer Dienstbesprechung in Anwesenheit des neu ernannte Ministerpräsidenten
Modrow, wurden Beschlüsse über den Umbau der Stasi in ein Amt
für nationale Sicherheit getroffen worden. Weitere Überlegungen
galten der Sicherung des beruflichen Überlebens der Tschekisten in
einem künftigen Staat.
Der reich mit Schwarz-Weiß-Fotos bebilderte Beitrag
von Jan Eik schildert zunächst die Entwicklung der Stadt
Lichtenberg von 1900 bis zur Einrichtung des Ministeriums für
Staatssicherheit im Jahre 1950. Die Beschreibung bis zum Jahr 1945
entspricht im wesentlichen einer üblichen Ortschronik und dürfte nur
für Leser von Interesse sein, die eine besondere Beziehung zu diesem
Ort haben. 1945 ergab sich dann der erste historische Bezug zur späteren
DDR: dem Häftling Erich Honecker gelang bei einem
Arbeitseinsatz im Lichtenberger Frauenjugendgefängnis die Flucht. Mit
Hilfe seiner späteren Ehefrau, einer Gefängniswachtmeisterin, kehrte
er freiwillig in die Haft zurück und entging der Strafe für den
Ausbruch. 1950 beschloss die provisorische Volkskammer der DDR das
Gesetz über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherheit, als
dessen stellvertretender Minister Erich Mielke ernannt wurde.
Das Ministerium wurde im um- und ausgebauten früheren Lichtenberger
Finanzamt an der Normannen-Ecke Magdalenenstraße eingerichtet. Eik
vermittelt über die Schilderung der räumlichen Ausdehnung und die
Steigerung der Mitarbeiterzahlen eindrucksvoll, wie es Mielke
gelang, seine Behörde zu einem immer wichtigeren Machtorgan der SED
zu entwickeln. Welchen Ideenreichtum Mielke und seine Leute
aufbrachten, um ihr Expansionsstreben zu realisieren, schildert der
Autor am Beispiel der neuapostolischen Gläubigen, die die
ministerielle Ruhe in der Normannenstraße störten. Für sie erbaute
der geheime Dienst weit vom alten Standort und in Rekordzeit ein neues
Gemeindezentrum- wohl das einzige Gotteshaus, das je von einen
Geheimdienst errichtet worden sein dürfte.
Der Beitrag von Karl Wilhelm Fricke trägt den
Titel „Schild und Schwert“ und umfasst eine mit Dokumenten,
Zitaten und Augenzeugenberichten gründlich belegte Chronik der Stasi
von ihrer Gründung 1950 bis zu ihrer Entmachtung im Januar 1990.
Instruktiv sind die Schilderung und Erläuterung der Organisation des
Ministeriums für Staatssicherheit, ihre Hauptfelder, Abwehr und Aufklärung,
jeweils personifiziert durch ihre Leiter, Erich Mielke und Markus
Wolf. Der Autor stellt klar, dass es ohne die Herrschaft der SED
keine Stasi gegeben hätte, die Abhängigkeit jedoch eine gegenseitige
war. Belegt an Beispielfällen, die zum Teil auch ihren Niederschlag
in westlichen Medien gefunden haben, zeigt der Autor das unheilvolle
Wirken dieser Institution sowohl in der DDR als auch in der
Bundesrepublik und in anderen europäischen und auch außereuropäischen
Ländern auf. Besonders die Berichte von Opfern der Stasi über die
ihnen zugefügte menschenverachtende Behandlung machen die Darstellung
besonders authentisch.
In seinem mit „Der 15. Januar 1990“ übertitelten
Beitrag bietet Wolfgang Templin, Mitglied des runden Tisches um
Jürgen Modrow und Teilnehmer der vom neuen Forum initiierten
Demonstration vor der Stasi-Zentrale am 15 Januar des Jahres, eine
persönliche Schilderung seines Erlebens der Ereignisse dieses Tages.
Dieses Buch bietet eine zuverlässige und prägnante
Information über das Ministerium für Staatssicherheit. Die
wesentlichen Aspekte, der Aufbau einer immer mächtigeren
Machtinstanz, ihre Organisation, ihre Protagonisten und die
angewandten Methoden werden klar herausgearbeitet.
Dorothee Kallenberg-Laade
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