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Das Ende der Politik?

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Aus unserer Arbeit


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Inhaltsverzeichnis


LEITBILD

Die Landeszentrale ist eine Bildungseinrichtung des Landes Baden-Württemberg.

1. Wir erfüllen einen öffentlichen Auftrag. Politische Bildung ist eine Bringschuld des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern.

2. Wir erfüllen diesen Auftrag partnerschaftlich mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen.

3. Wir sind die zentrale Dienstleistungs- und Service-Einrichtung für die politische Bildung in Baden-Württemberg.

4. Wir sind Bestandteil der politischen Kultur und leisten einen Beitrag zur Sicherung der freiheitlichen und demokratischen Zukunft unseres Landes.

5. Wir sind Garant für Pluralität, Ausgewogenheit und Qualität in der politischen Bildung.

Die Landeszentrale ist eine Service-Stelle für alle Bürgerinnen und Bürger.

6. Wir bieten Information und Orientierung für die Meinungs- und Urteilsbildung in einer komplizierter werdenden Welt. Wir bieten Beratung und Unterstützung in Fragen der politischen Bildung.

7. Wir haben ein breites Angebot an Veranstaltungen und Publikationen. Wir entwickeln und verbreiten es allein und zusammen mit unseren Partnern.

8. Wir richten unser Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger des Landes. In ihrer Vermittler-Rolle sprechen wir Multiplikatorinnen und Multiplikatoren besonders an.

9. Wir wollen noch mehr Menschen für bürgerschaftliches und politisches Engagement gewinnen. Deshalb entwickeln wir unser Angebot ständig weiter und erproben neue Wege und Methoden der politischen Bildung.

10. Wir wissen, dass unsere Angebote einen überzeugenden praktischen Nutzwert haben müssen.

Die Landeszentrale ist ein Forum für Menschen und Themen.

11. Wir stehen für Kontinuität in der Behandlung politischer Grundfragen und vertreten offensiv die Idee der Freiheit und der Demokratie.

12. Wir sind zukunftsorientiert und greifen neue Entwicklungen in Politik und Gesellschaft auf.

13. Wir sind offen gegenüber Menschen und Themen und treten für Akzeptanz und Toleranz gegenüber ihren Positionen und Fragestellungen ein.

14. Wir setzen uns in unseren Angeboten und innerhalb der Landeszentrale für die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ein.

15. Wir bieten Raum und Zeit für Gespräche, für Begegnungen und für kritisch-konstruktive Auseinandersetzungen. Die Leitmotive unserer Arbeit lauten "Horizonte erweitern", "Brücken schlagen" und "Mut proben".

Die Landeszentrale ist so gut wie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

16. Wir sind ein Team, in dem alle einen wichtigen Beitrag zum Gelingen des Ganzen leisten, ob in der Hauswirtschaft und Hausverwaltung unserer Tagungsstätte, im allgemeinen Verwaltungsbereich, in der Sachbearbeitung der Referate oder in der pädagogischen und publizistischen Referatsarbeit.

17. Wir garantieren inhaltliche Kompetenz und organisatorische Zuverlässigkeit. Wir sind selbstkritisch und unterziehen unsere Arbeit ständiger Überprüfung. Wir verbessern die Qualität unserer Arbeit durch ständige Fort- und Weiterbildung.

18. Wir begegnen unseren Kunden, Partnern und Gästen freundlich und zuvorkommend. Wir bearbeiten Anfragen, Bitten und Wünsche sachkundig, umsichtig und rasch. Wir sind kreativ und flexibel. Wir arbeiten wirtschaftlich, sparsam und umweltverträglich.

19. Wir legen Wert auf durchschaubare Arbeitsstrukturen, nachvollziehbare Arbeitsabläufe und klare Zuständigkeiten. Wir arbeiten bei Bedarf in Arbeits- und Projektgruppen zusammen und beziehen dabei alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen mit ein. Wir geben den beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten die notwendigen Spielräume.

20. Wir reden offen miteinander und informieren uns gegenseitig so, dass alle ihre Aufgaben optimal erfüllen können. Unser Umgang untereinander ist von Kollegialität und Hilfsbereitschaft, von Freundlichkeit und Sachlichkeit sowie von Achtung und Respekt geprägt.

Seit dem 8. Juli 1999 verfügt die Landeszentrale über ein Leitbild, das einmütig in einer Personalversammlung verabschiedet wurde. Dieses Leitbild ist auf dem Hintergrund der Aufgabenstellung der Landeszentrale entwickelt worden, die in der Bekanntmachung der Landesregierung über die Errichtung einer Landeszentrale für politische Bildung definiert ist. Uns ist klar, dass wir mit dieser Veröffentlichung des Leitbilds den Maßstab liefern, mit dem die Qualität unserer Arbeit gemessen werden kann.

Siegfried Schiele, Direktor


Ein Quiz zur Kommunalwahl

Die Kommunalwahlen sind vorbei, die neuen Gemeinde- und Kreisräte bestellt. Mit der Wahlbeteiligung allerdings können politische Bildner nicht zufrieden sein, auch wenn das Bemühen allein schon zählt, das Thema Kommunalwahlen mit Hilfe der Tageszeitung in das Bewußtsein der Menschen zu "hieven".

In einer groß angelegten "Informationsoffensive" versuchten die Badische Zeitung in ihrer Gesamtausgabe mit ca. 500000 Leserinnen und Lesern und die Außenstelle Freiburg der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg über die Gemeinderats- und Kreistagswahlen zu informieren, sie über Funktionen und Formen des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts aufzuklären, die Leser über Neuerungen (z.B. die Teilnahme von EU-Bürgern an den Wahlen) und Besonderheiten (z.B. die Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens) zu unterrichten, sie für mögliche Probleme (z.B. unechte Teilortswahl, Wahrnehmung von Kreistagsmandaten durch Bürgermeister) zu sensibilisieren und sie zur Stimmabgabe zu motivieren.

Mit Hilfe erklärender Artikel, Hintergrundberichten, Interviews und eines täglich erscheinenden Wahlquiz sollten mehrere unterschiedliche Zugänge die komplexen kommunalpolitischen Themen für den Leser erschließen.

An dem Quiz, das gemeinsam von der Redaktion der Badischen Zeitung und der Landeszentrale für politische Bildung, Außenstelle Freiburg, zusammengestellt wurde, haben 720 Leserinnen und Leser teilgenommen und die bisweilen auch tückischen und schwierigen Fragen richtig beantwortet. Und noch erstaunlicher: nur 105 der Teilnehmer haben die Fragen falsch beantwortet. Viele Leser haben mehrere Fragen beantwortet, manche auch zu den Fragen mehrere Antworten geschickt - in der Hoffnung, dass wenigstens eine richtig ist. Unter den Teilnehmern war auch eine Schulklasse eines Freiburger Gymnasiums. Beide Veranstalter haben zu den 23 Fragen auch Preise gestiftet: die Landeszentrale je 23 Exemplare des Taschenbuchs Baden-Württemberg, die Badische Zeitung je 23 Uhren.

So erfreut Badische Zeitung und die Außenstelle Freiburg über die Beteiligung der Leser am Quiz waren, so wenig zufrieden können beide "Bildungseinrichtungen" mit dem gesamten Verlauf der diesjährigen Kommunalwahlen sein. Die Erfahrung in Baden-Württemberg zeigt, daß die Bürgerinnen und Bürger der "Politik vor der Haustüre" immer weniger Interesse entgegenbringen. Wie die Wahl funktioniert, wer da was zu sagen hat und warum, wissen nach wie vor zu wenig. Und daß am Ende die Wahlbeteiligung in vielen Gemeinden unter 50% lag, kann für die politische Bildung und den politischen Journalismus in ganz Baden-Württemberg bedeuten, nicht weniger, sondern noch mehr über die Bedeutung und die Notwendigkeit des demokratischen Engagements zu berichten und sich noch mehr Ideen einfallen zu lassen, wie schwierige Themen in den Medien aufbereitet und den Bürgern anschaulich und verständlich vermittelt werden können, um sie zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen zu ermuntern.

An den Initiativen der Badischen Zeitung und der Außenstelle Freiburg kann es zumindest bei den diesjährigen Kommunalwahlen nicht gelegen haben...

Bernd Serger, Badische Zeitung, Freiburg

Michael Wehner, Außenstelle Freiburg

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Die 23 Quizfragen und ...

1. Wie viele selbständige Gemeinden gibt es in Baden-Württemberg?

2. Die unechte Teilortswahl gibt es...

3. Auf welcher Grundlage steht das kommunale Verfassungssystem in Südbaden?

4. Der Landrat eines Landkreises wird gewählt ...

5. Die Anzahl der Sitze im Gemeinderat hängt ab von ...

6. Wie groß darf/muß ein Gemeinderat sein ?

7. Wie lange muß man mindestens in einer Gemeinde gewohnt haben, um bei der Gemeinderatswahl stimmberechtigt zu sein ?

8. Wer kontrolliert bei einem Stadtkreis wie Freiburg, ob der Haushalt ordentlich finanziert ist?

9. Darf der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderats mitstimmen ?

10. Was macht ein Erster Landesbeamter im Landkreis ?

11. Wann darf sich eine Stadt Große Kreisstadt nennen ?

12. Wer darf die Polizeistunde in den Lokalen der Gemeinde hinausschieben?

13. Neben dem Haushalt ist in den Gemeinden ein Nachtragshaushalt fällig, wenn ...

14. Nach welchem Auszählverfahren werden die Mandate im Gemeinderat, Ortschaftsrat und Kreistag verteilt?

15. Einen Ältestenrat des Gemeinderats gibt es in den Gemeinden, in denen....

16. Dürfen Bürgermeister, für deren Gemeinde der Landkreis und damit auch der Landrat die Rechtsaufsicht hat, an der Wahl des Landrats teilnehmen ?

17. Welche Steuereinnahmen stehen zu hundert Prozent der Gemeinde zu ?

18. Ein Bürger kann die Wahl in den Gemeinderat, Ortschaftsrat oder Kreistag ablehnen oder aus dem Gremium ausscheiden, wenn er ...

19. Wie kann ein Gemeinderatsbeschluss außer Kraft gesetzt werden ?

20. Dürfen Bedienstete der Gemeindeverwaltung auch in den Gemeinderat gewählt werden ?

21. Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten darf die Liste für die Kreistagswahl umfassen ?

22. Nicht nur der Bürgermeister, auch Stadträte können - unter Angabe des Verhandlungsgegenstands - dafür sorgen, dass der Gemeinderat unverzüglich einzuberufen ist. Wie viele Stadträte müssen dies beantragen?

23. "Das Hauptorgan der Gemeinde" ist laut Gemeindeordnung Baden-Württemberg...

 

.... die 23 Antworten

1. .... 1111 (wobei auch 1110 richtig gewesen wäre, da der Gutsbezirk Münsingen auf der Schwäbischen Alb keine selbständige Gemeinde ist.)

2. ... dort, wo den Ortsteilen oder Stadtteilen Mandate im Gemeinderat garantiert sind.

3. ... der Süddeutschen Ratsverfassung.

4. ... vom Kreistag in geheimer Wahl.

5. ... der Zahl der Einwohner.

6. ... mindestens 8 Sitze, höchstens 60 Sitze.

7. ... drei Monate.

8. ... das Regierungspräsidium.

9. ... ja.

10. ... Er ist der ständige allgemeine Stellvertreter des Landrats.

11. ... wenn die Einwohnerzahl 20 000 überschreitet und die Landesregierung dem Antrag stattgibt.

12. ... der Bürgermeister, aber auch seine Stellvertreter, wenn der Bürgermeister nicht erreichbar ist.

13. ... ein erheblicher Fehlbetrag im Haushalt entstehen würde, der anders nicht ausgeglichen werden kann.

14. ... dem d'Hondt'schen.

15. ... der Gemeinderat ein solches Gremium zur Beratung des Bürgermeisters für geboten hält.

16. ... ja (wenn sie Mitglied des Kreistags sind).

17. ... die Hundesteuer.

18. ... ein geistliches Amt verwaltet.

19. ... durch die Rechtsaufsicht, durch ein Bürgerbegehren mit anschließendem erfolgreichem Bürgerentscheid, durch das Widerspruchs-Recht des Bürgermeisters.

20. ... nein (Ausnahmen: Gemeindearbeiter; Beamte und Angestellte können zwar gewählt werden, müssen aber bei der ersten Sitzung des Rats den Arbeitgeber gewechselt haben).

21. ... eineinhalb Mal so viele, wie Sitze zu vergeben sind.

22. ... ein Viertel des Gemeinderats.

23. ... der Gemeinderat (und nicht der Bürgermeister, wie etwa viele Quizteilnehmer vermutet haben).


Zum Tod von Sonja Schmid-Burgk

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg trauert um Dr. phil. Sonja Schmid-Burgk. Bis 1976 war sie Leiterin der Außenstelle Freiburg der Landeszentrale. Den Anfang zeitlich zu fixieren, fällt schwer. Denn die Anfänge politischer Bildung im öffentlichen Auftrag fallen in eine Zeit, als man es noch für möglich - und für geboten - hielt, staatsfern politische Bildung zu organisieren. Das geschah in Freiburg in Gestalt der "Gesellschaft für Bürgerrechte", die dann nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg in die "Arbeitsgemeinschaft DER BÜRGER IM STAAT e.V." überging, der Vorgängerorganisation der Landeszentrale. Seit 1956 war Sonja Schmid-Burgk Geschäftsführerin von deren Zweigstelle in Freiburg - streng darauf bedacht, die Eigenständigkeit zu wahren wie auch die zivilgesellschaftlichen Anfänge weiterhin sichtbar werden zu lassen. Eine Fülle von Aktivitäten entfaltete sie hier, die nicht zuletzt dem Ziel dienten, zivilgesellschaftliche Strukturen zu bilden und auf diese Weise Menschen - insbesondere auch junge Menschen - an die Politik, Kommunalpolitik eingeschlossen, heranzuführen. So wurden beispielsweise überall in Südbaden Jugendforen gegründet, bei denen sie auf die eigene Organisationsfähigkeit der Jugendlichen vor Ort vertraute. Das konnte nicht ohne Konflikte abgehen, zumal in den Zeiten des Jugendprotestes, was Sonja Schmid-Burgk als durch und durch liberale Frau in Kauf genommen hat. Eine glückliche Hand hatte sie bei der Rekrutierung von Referenten, ihre "Zöglinge" sitzen überall, bis hin in die Landeszentralen von Hessen und Nordrhein-Westfalen. "Runde" Geburtstage haben ihre Bedeutung immer wieder sichtbar gemacht.

Geboren wurde sie am 30. Mai 1911 in Frankfurt am Main als Tochter eines Chemikers. Ihr Studium der Geschichte in Frankfurt, Berlin, Lausanne und Leipzig schloß sie mit der Promotion ab. In Berlin ausgebombt, der Mann im Krieg vermisst, zog sie mit einjähriger Tochter nach Freiburg in das Haus ihres Vaters, arbeitete in der Jugendzeitung "Der Fährmann" des Herder Verlages. Zum Herder Verlag kehrte sie dann auch im Ruhestand zurück, indem sie dort der zeitgeschichtlichen Taschenbuchreihe 15 Jahre lang das Profil gab.

Sonja Schmid-Burgk engagierte sich besonders in der Europa-Bewegung und - natürlich, möchte man fast sagen - in der Frauenbewegung. So gehörte sie 1947 zu den Gründungsmitgliedern des Freiburger Frauenrings, 1961 bis 1970 war sie Vorsitzende des Landesverbandes Baden, 1973 bis 1976 stellvertretende Bundesvorsitzende und mehr als 20 Jahre Beobachterin beim Europarat. Dem Kuratorium des Carl-Schurz-Hauses gehörte sie über viele Jahre an. Engagiert war sie auch in der Badischen Narrenzunft, sie gründete dort - als Gegenstück zum männlich dominierten Elferrat - einen weiblichen Elferrat.

Am 28. Oktober diesen Jahres starb Dr. phil. Sonja Schmid-Burgk in Freiburg, die große alte Dame der politischen Bildung in Baden-Württemberg.

Hans-Georg Wehling


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